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ETFs und nicht steuerlich in D ansässig

flowyo
Autor ★★★
50 Beiträge

Moin!

 

Sagt mal... wenn ich im Eu-Ausland lebe und nicht steuerlich in Deutschland ansässig bin - wie ist das mit ETFs in meinem Depot hier? Spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob ausschüttend oder thesaurierend?

 

Danke und Grüße!

8 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Das kommt auf die Steuergesetze des Landes an, in dem Du steuerpflichtig bist.

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Du müsstest schon ein paar nähere Angaben machen (...sofern du das überhaupt willst...), @flowyo, um dir eine Ersteinschätzung zu geben.

 

Für Steuerausländer (= beschränkt steuerpflichtige) Personen gibt seit dem 01.01.18 für Investmentanteile keine Steuerabführung mehr auf Erträge (damit sind Ausschüttungen, Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, sowie die Vorabpauschale gemeint). Du dürftest auch keine Steuerbescheinigung für das Jahr 2018 erhalten haben.

An deinem Wohnsitz bist du jedoch steuerpflichtig.

 

EDIT: Es kommt natürlich auch darauf an, ob du in einem Land wohnst, das mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt hat. Auch für negative Gewinne Smiley (zwinkernd) relevant.

 

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

dg2210
Legende
7.800 Beiträge

@Gevatter_Tod  schrieb:

 

Für Steuerausländer (= beschränkt steuerpflichtige) Personen


Vorsicht! Steuerausländer ist nicht dasselbe wie beschränkte Steuerpflicht

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Naja, @dg2210, meine Infos ersetzen auch keine persönliche Steuerberatung. Es mag für den Überblick dem Threadersteller z.B. egal sein, welcher Datenaustausch zwischen dem BZSt und der Steuerbehörde seines Heimatlandes ausgetauscht werden. Es ist auch nicht klar, ob er als natürliche Person handelt.

 

Falls du dich darauf beziehen wolltest, dass "beschränkt Steuerpflichtige" gerne mit §§ 50, 50a EStG in Beziehung gebracht wurden - das meinte ich nicht, da nicht einschlägig.

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

@flowyo  schrieb:

Sagt mal... wenn ich im Eu-Ausland lebe und nicht steuerlich in Deutschland ansässig bin - wie ist das mit ETFs in meinem Depot hier? Spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob ausschüttend oder thesaurierend?


Also @flowyo - nochmals an dich gewandt: Es kommt darauf an.

Du müsstest der comdirect auf jeden Fall gemeldet haben, dass dein gewöhnlicher Wohnsitz im Ausland ist (klick).

Für (Kapital-)Erträge, die du in Deutschland versteuert hast, kannst du ggf. binnen vier Jahren (§ 50d Abs. 1 Satz 9 EStG) beim Bundeszentralamt für Steuern eine Erstattung beantragen, wenn keine Abführung hätte erfolgen müssen.

 

knappes, schematisches Beispiel Österreich: DBA existiert (von 2000), Datenaustausch existiert

Kapitalerträge (im DBA Dividenden genannt) werden im Regelfall mit 15 % besteuert. Diesen Abzug kannst du aber durch die Meldung als in Österreich Ansässiger vermeiden. Das BZSt meldet den Kapitalertrag nach Wien.

In Österreich ist meines Wissens nach ein thesaurierender Fonds (noch) günstiger. Zwar wird die Wiederanlage wie eine Ausschüttung behandelt (27,5 % KESt), aber Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren erhalten eine 40 %ige Teilfreistellung (ergo 16,5 %). Dadurch erhält man als Anleger bis zum ETF-Verkauf eine Steuerstundung.

 

Herzlichst,

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

 

theluckyluke

@Gevatter_Tod vielen Dank für deine bisherigen Nachrichten! Sehr hilfreiche und klar strukturierte Antworten. Ich hätte dahingehend eine weitere Frage: 

 

Wie sähe das Thema ETF Besteuerung (Ausschüttend vs. Thesauriend) aus, wenn man seinen steuerlichen Wohnsitz in den mittleren Osten (z.B. Saudi-Arabien) verlegt, wo es keine Besteuerung (weder Einkommen noch Finanzerträge) gibt? Macht es unter diesen Gegebenheiten einen Unterschied ob thesaurierend oder ausschüttend?

Für die folgenden Fragen, gilt die Annahme der Investition über ein deutsches comdirect Depot.

 

Mein Verständnis ist wie folgt: 

1.1.) Bei ausschüttenden ETFs mit Inlandsdomizil erfolgt Besteuerung der Dividenden direkt beim Anleger mit 25% Abgeltungssteuer. Unter den oben genannten Umständen (steuerl. Wohnsitz Saudi Arabien) entfällt dies. 

 

1.2.) Wie sieht die Thematik (steuerl. Wohnsitz Saudi Arabien) bei thesaurierenden ETFs mit Inlandsdomizil aus?

Mein Verständnis ist, dass die Dividenden auch besteuert werden und nur der Nettobetrag wieder thesauriert wird. Ist dieser Betrag erstattbar? Wie ist zudem die Besteuerung der Wertzuwächse über die Vorabpauschale unter diesen Gegebenheiten zu betrachten?  

 

1.3.) Wie sieht die Thematik bei ausschüttenden/thesaurierenden ETFs mit Auslandsdomizil z.B. DJ Asia Pacific Select Dividend 30 aus? 

 

Ganz vielen Dank im Voraus für deine Hilfe zu einer ersten Einschätzung / Verständnis!

 

Viele Grüße

Luke

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Lieber @theluckyluke,

 

vorausgeschickt ein herzliches Willkommen in unserer Community!

 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien - da ist der ehrwürdige Tod heute Nacht überfragt.

Vor drei Wochen hatten wir eine ähnliche Frage hier: Lebe im Ausland... Lies schon mal.

 

Eine Vorab-Einschätzung von StB Tod folgt morgen. Gute Nacht. Smiley (fröhlich)

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

theluckyluke

@Gevatter_Tod danke für die schnelle Antwort und den Hinweis zum bisherigen Thread! 🙂 

Ich bin gerade zu dem Entschluss gekommen, dass es besser wäre das oben genannte Beispiel auf die Vereinigten Arabischen Emirate darzulegen (da ich u.a. auch hier Bewerbungsgespräche hatte und ich dies auch bevorzugen würde ggü. Saudi-Arabien). Ich habe meine Frage noch einmal unter den bereits bestehenden Link gepostet um selbe Inhalte zu bündeln. 

 

VG Luke