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ETF und Steuererklärung

Orofino
Autor
1 Beiträge

Hallo Forenmitglieder,

leider  kenne ich mich in der aktuellen Besteuerung der ETF Fonds überhaupt nicht aus und hoffe auf einen Tipp von euch wie ich in folgendem Fall vorgehen könnte.

Ich habe meine ETFs im Wert von ca 11 000 € vor ca 4 Wochen verkauft weil ich eine größere Anschaffung machen wollte. Jetzt sehe ich auf meiner Steuerbescheinigung bei einem Freistellungsauftrag von 750 € einen Gewinn von 1205 €, abgeführte Kapitalertragsteuern 111 €, Solidaritätszuschlag 6 € und Kirchensteuer 9 €.

Die Anschaffung habe ich jetzt doch storniert und könnte das Geld wieder in ETF anlegen.

Wäre das sinnvoll und wie würde das sich dann auf die Steuerbescheinigung (Kapitalertrgssteuer) auswirken?

 

3 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.682 Beiträge

Hallo @Orofino,

 

ob du jetzt wieder kaufst oder nicht: die Steuern sind weg!

 

Sehe es einfach positiv. Du hast deinen Freibetrag durch den Verkauf ausgenutzt 🙂 Wenn du nun wieder zurückkaufst, wirst du bei einem späteren Verkauf (vorausgesetzt die Kurse steigen bis dorthin) für den bisherigen Gewinn nicht mehr zur Kasse gebeten, hast aber dann wieder den vollen Freibetrag zur Verfügung.

 

Gruß

baha

t.w.
Legende
4.912 Beiträge

Hallo @Orofino,

 

auf die Steuern würde sich das nicht auswirken, Du hast den Gewinn ja tatsächlich realisiert. 

 

Ab es sinnvoll ist, jetzt wieder zu investieren, kannst nur Du entscheiden. Die letzten Tage waren nicht sonderlich gut an der Börse. Ob sie weiter fallen oder jetzt der perfekte Einstiegszeitpunkt ist, weiß wohl niemand. Sollte in den nächsten Jahren (!) kein erneuter Grund zu erkennen sein, wieder verkaufen zu müssen, würde ich an Deiner Stelle wieder einsteigen. 

 

Solltest Du Dir mit dem optimalen Zeitpunkt nicht sicher sein, kannst Du auch auf ein Jahr verteilt monatlich per Sparplan wieder in den Markt gehen. 

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @Orofino,

 

@baha  und @t.w.  haben sehr wahrscheinlich Recht: die Steuern sind wohl weg. Es gibt aber noch drei kleine Hoffnungsschimmer, wie du dir vielleicht du vielleicht doch noch einen kleinen Teil zurückholen könntest (geht immer über die Steuererklärung, Anlage KAP):

 

  • Dein persönlicher Steuerfreibetrag für Kapitalanlagen liegt bei 801€ bzw. bei 1602€ wenn du mit einem Partner zusammenveranlagt bist. Wenn du diesen Betrag noch nicht vollständig verbraucht hast (z.B. durch Anlagen bei anderen Banken), so kannst du dir die Steuer auf die Differenz bis zu diesem Betrag über die Anlage KAP zurückholen.

 

  • Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, so solltest du per Anlage KAP eine Besserprüfung beantragen. Du zahlst dann auf deine den Freibetrag übersteigenden Kapitalanlagen auch nur deinen persönlichen Steuersatz (z.B. 15%) plus Soli plus KiSt. Die diesen Betrag übersteigende Kapitalertragssteuer erhältst du dann automatisch zurück.

 

  • Sollten deine ETF ausländische Fonds sein und sollten diese Fonds in den Jahren vor 2018 Thesaurierungen vorgenommen haben, so hast du ja wahrscheinlich diese alten Thesaurierungen schön brav wie es deine Pflicht war jedes Jahr in deiner Steuererklärung angegeben und sie bereits versteuert. Trotzdem hat die Bank beim Verkauf diese alten akkumulierten Thesaurierungen ein zweites Mal versteuert. Dazu bitte in deiner Jahressteuerbescheinigung für 2018 nachschauen (diese kommt im Frühjahr 2019 in deine Postbox). Es gibt dort einen Punkt "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004)". Wenn dort ein Betrag ungleich 0,00 EUR steht, kannst du diesen von deinen zu versteuernden Kapitaleinnahmen abziehen und dir die Steuer darauf zurückholen.

 

Zu einer möglichen Wiederanlage in ETFs haben @baha und @t.w.  ja eigentlich schon alles gesagt. Ich würde wieder einsteigen.

 

Gruß paba