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ETF privat verkaufen / Schenkung ETF -> Schenkung Bargeld?

Marike
Autor ★
6 Beiträge

Hallo zusammen,

 

Person A möchte eine mittlere fünfstellige Summe Geld in einen ETF anlegen. Person B hat zufällig einen passenden ETF in seinem Depot, von dem sie sich auch trennen würde.

 

Wie können die beiden (steuer)rechtlich sauber zusammenkommen?

 

Wäre ein privatrechtlicher Kaufvertrag möglich? Oder eine gegenseitige Schenkung (ETF gegen Geld)? Kann ich ETF-Anteile auf ein fremdes Depot verschieben?

 

VG Marike

13 ANTWORTEN

t.w.
Legende
4.912 Beiträge

@Marike  schrieb:

Person A ist der Ehemann der Mutter von Person B. Summe wird sich so zwischen 50-70T€ bewegen.

Das heißt, der Beschenkte ist nicht Kind des Schenkers? 

Was spricht gegen die einfache Lösung von @Thorsten_

So wie ich es sehe, würdet ihr eine Menge Schenkungssteuer zahlen dürfen, wenn ihr das so machen wollt. Wenn der Beschenkte ein Kind des Schenkers wäre, wäre das nicht der Fall, jedenfalls in diese Richtung. Wenn der Gegenwert aber "zurückgeschenkt" werden soll, sind auch hier Schenkungssteuern fällig. Besprecht die Sache ruhig mal mit eurem Steuerberater, auf den ersten Blick würde ich allerdings davon abraten und noch mal auf die einfache Variante zurückkommen. 

t.w.
Legende
4.912 Beiträge

@Marike  schrieb:

Das ist in der Tat das Einfachste, beantwortet allerdings nicht meine Frage.

Dann beantworten wir doch mal einfach nur sauber Deine Frage. 

 

Es wird ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel durchgeführt. Für den Wert, der den Freibetrag übersteigt, werden voraussichtlich 30% Schenkungssteuer fällig.

 

Für den Gegenwert wird eine Überweisung getätigt. Für den Wert, der den Freibetrag übersteigt, werden voraussichtlich 30% Schenkungssteuer fällig.

Marike
Autor ★
6 Beiträge

@t.w.  schrieb:


Dann beantworten wir doch mal einfach nur sauber Deine Frage. 

 

Es wird ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel durchgeführt. Für den Wert, der den Freibetrag übersteigt, werden voraussichtlich 30% Schenkungssteuer fällig.

 

Für den Gegenwert wird eine Überweisung getätigt. Für den Wert, der den Freibetrag übersteigt, werden voraussichtlich 30% Schenkungssteuer fällig.


OK. Da der Schenkungsfreibetrag in diesem Fall nur 20T€ beträgt, ist das keine gute Option. 

 

Vielen Dank!

 

VG Marike

t.w.
Legende
4.912 Beiträge

Ein Nachtrag noch: In eine Richtung wird der Freibetrag ausreichen, wenn der Beschenkte Stief- oder Adoptivkind des Schenkers ist. Effektiv sollten dann nur in eine Richtung Steuern fällig werden. 

Wenn es dann die Stiefeltern sind, sind es auch nur 15%, also gute 8.000 Euro Steuern bei 75.000 Volumen.