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ETF Einmalanlage und Sparplan

39 ANTWORTEN

Jenpa
Autor ★
5 Beiträge

Danke für die Erläuterungen und den Link @t.w.

Kann ich auch sicher davon ausgehen, dass die Berechnung der Höhe der Steuern bzw. der zu zahlenden Steuern im Falle des Verkaufs korrekt vorgenommen wird?

paba
Mentor
890 Beiträge

@Jenpa  schrieb:

Danke für die Erläuterungen und den Link @t.w.

Kann ich auch sicher davon ausgehen, dass die Berechnung der Höhe der Steuern bzw. der zu zahlenden Steuern im Falle des Verkaufs korrekt vorgenommen wird?


Ich denke da muss man sich bei comdirect keine Sorgen mache, bisher waren die Berechnungen immer korrekt bzw. sie wurde unaufgefordert korrigiert. Die Steuerberechnung nach der neuen Gesetzeslage ab 2018 ist übrigen sehr einfach geworden. Vor 2018 war das extrem undurchsichtig und war überhaupt nur mit Hilfe der Steuerdaten aus dem Bundesanzeiger möglich. Aber auch damals habe ich nie einen Fehler bei comdirect festgestellt, den sie nicht unaufgefordert selber korrigiert hätten. So gab es zum Jahreswechsel 2017/18 in meinem Depot 20 Steuermitteilungen zur gestundeten Steuer auf Fonds von denen nicht weniger als 17 per Storno korrigiert werden mussten. Ich habe alle geprüft; letztlich gab’s keinen Fehler.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.289 Beiträge

@t.w.  schrieb:

Sehr übersichtlich finde ich auch den Rechner von JustETF: https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html


Danke für den Link.

 

Ich vermute aber mal, die meisten besparen ETFs per Sparplan. Somit ergibt sich steuertechnisch ja ein etwas komplzierteres Bild da der Wertzuwachs eben nicht aus Kursgewinnen sondern aus EInzahlungen resultiert.

Wie ist eigentlich in dem Fall die Berechnung (oder gibt es auch dafür irgendwo einen Online-Rechner)?

 

Die gesetzlichen Vorgaben habe ich übrigens schon gelesen, die praktische Umsetzung aber noch nicht wirklich verstanden.

 

Kann jemand dazu Genaueres sagen?

paba
Mentor
890 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@t.w.  schrieb:

Sehr übersichtlich finde ich auch den Rechner von JustETF: https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html


Danke für den Link.

 

Ich vermute aber mal, die meisten besparen ETFs per Sparplan. Somit ergibt sich steuertechnisch ja ein etwas komplzierteres Bild da der Wertzuwachs eben nicht aus Kursgewinnen sondern aus EInzahlungen resultiert.

Wie ist eigentlich in dem Fall die Berechnung (oder gibt es auch dafür irgendwo einen Online-Rechner)?

 

Die gesetzlichen Vorgaben habe ich übrigens schon gelesen, die praktische Umsetzung aber noch nicht wirklich verstanden.

 

Kann jemand dazu Genaueres sagen?


Ich denke das kann man sich relativ einfach mit Excel zusammenbauen. Man muss dazu für jede einzelne Einzahlung das Datum des Kaufs und den Kaufpreis sowie die Anschaffungskosten kennen. Außerdem braucht man für jedes Anlagejahr den risikolosen Basiszins (beträgt 0,87% für 2018) und die Höhe der Ausschüttungen (der Basiszins ist dabei nur relevant, falls die Ausschüttung in den einzelnen Jahren mal niedriger ausfällt als die Vorabpauschale im selben Jahr).

 

Den prinzipiellen Rechenweg habe ich ja oben schon gezeigt. Zusätzlich muss man beim Verkauf vom zu versteuernden Betrag (also in obigem Beispiel von 32€*70% = 22,40€) noch auch die Handelskosten (Kauf- und Verkaufskosten) sowie die Summe aller eventuell anteiligen* Vorabpauschalen wärend der Haltejahre abziehen. Das Ergebnis multipliziert man mit dem persönlichen Steuersatz (also hier mit 26,375%).

 

Gruß paba

 

* Wenn in einem Jahr eine Ausschüttung erfolgt, die geringer ist als die Vorabpauschale, so muss man in dem betreffenden Jahr sowohl die Ausschüttung als auch den über die Ausschüttung hinausgehenden Anteil der Vorabpauschale versteuern. Beim Verkauf wird dann natürlich auch nur dieser Anteil der Vorabpauschale steuermindern berücksichtigt.

t.w.
Legende
4.911 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@t.w.  schrieb:

Sehr übersichtlich finde ich auch den Rechner von JustETF: https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html


Danke für den Link.

 

Ich vermute aber mal, die meisten besparen ETFs per Sparplan. Somit ergibt sich steuertechnisch ja ein etwas komplzierteres Bild...


Ha, da hast Du natürlich Recht, daran hab ich in dem Moment gar nicht gedacht 🤔

GetBetter
Legende
7.289 Beiträge


@paba

Ich denke das kann man sich relativ einfach mit Excel zusammenbauen.

Das Bauen in Excel sehe ich auch unkritisch, erst muss ich aber die Grundlagen verstanden habenSmiley (zwinkernd). Daran scheitere ich aktuell noch.

Ich treffe mal folgende Annahmen:

  1. Thesaurierender ETF mit Teilfreistellung von 30%
  2. Depotwert am Jahresanfang: 10.000 €
  3. Zukauf am 15.1. für 1.000 €
  4. Zukauf am 15.7. für 2.000 €
  5. Depotwert am Jahresende: 13.500 €

Die Vorabpauschale ist um 1/12 für jeden Monat zu reduzieren, die dem Kauf vorausging. Für den Anfangsbestand und den Zukauf im Januar also gar nicht, für den Zukauf im Juli fällt also die Hälfte an.

Aber wie geht es jetzt weiter?

Der Regel folgend müsste ja auch für den Zukauf im Juli der Jahresanfangs- und -endstand relevant sein.

Gilt das auch wenn der Kurs zwischen Januar und Juli um 20% gesunken war (der Gewinn der zweiten Tranche also deutlich höher war als der der anderen Invests?) Wäre ja im Endeffekt kein Problem da bei Verkauf ohnehin alles ausgeglichen wird.

 

Kann ich das Ganze also wie Bauklötze betrachten (einen 10.000€-hohen Klotz der Länge 12, einen weiteren 1.000€-hohen der Länge 12 und einen dritten 2.000€-hohen der nur eine Länge von 6 hat), die Steuern für jeden einzelnen Klotz separat berechnen und dann addieren?

 

 

paba
Mentor
890 Beiträge

@GetBetter  schrieb:


Kann ich das Ganze also wie Bauklötze betrachten (einen 10.000€-hohen Klotz der Länge 12, einen weiteren 1.000€-hohen der Länge 12 und einen dritten 2.000€-hohen der nur eine Länge von 6 hat), die Steuern für jeden einzelnen Klotz separat berechnen und dann addieren? 


… so müsste das nach meinem Verständnis sein, 100% sicher bin ich mir da aber nicht.

GetBetter
Legende
7.289 Beiträge

@paba  schrieb:


… so müsste das nach meinem Verständnis sein, 100% sicher bin ich mir da aber nicht.


Das wäre definitiv einfach und basierend auf den Regeln auch korrekt. Mir widerstrebt nur irgendwie, dass immer der Jahresanfangswert genommen werden soll obwohl man ja auch im Dezember zu einem völlig anderen Kurs gekauft haben kann.

Jedenfalls werde ich basierend auf unserer Annahme mal eine Excel-Tabelle basteln und mit den Daten meiner Käufe aus 2018 füttern. Sollte ich auf das gleiche Ergebnis kommen wie die comdirect, dann wissen wir Bescheid.

 

 

 

 

NordlichtSH
Mentor ★★
1.826 Beiträge

Die unterschiedlichen Kaufkurse werden bei der Berechnung berücksichtigt.

GetBetter
Legende
7.289 Beiträge

@@NordlichtSH  schrieb:

Die unterschiedlichen Kaufkurse werden bei der Berechnung berücksichtigt.


Inwiefern?

Laut Formel für die Vorabpauschale gilt der Jahresanfangs- und endstand. Wie würde dann ein abweichender Stand zu einem Kaufzeitpunkt in der Jahresmitte in die Berchnung eingehen?

Das es einen Unterschied bei einem späteren Verkauf macht ist klar, aber was ist mit der Vorabpauschale?