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am 03.04.2021 22:20
Hallo liebe Community,
ich handle seit kurzem mit ausländischen Aktien und habe gesehen, dass Comdirect einen Service bzgl. der Steuererstattungen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) anbietet. Im Preis- und Leistungsverzeichnis (Abschnitt C./IV. auf Seite 11) habe ich gesehen, dass differenziert wird zwischen
- Vorabbefreiung
- Quellensteuererstattung
Soweit ich richtig recherchiert habe, gilt die Vorabbefreiung für Verkäufe von ausländischen Aktien, durch die ein Gewinn erzielt worden ist. Dabei wird vor Valuta die ausländische Quellensteuer entsprechend des DBA verrechnet. Dieser Service kostet bei jedem Verkauf (mit Gewinnerzielung) 5 € zzgl. USt., zzgl. fremder Spesen. Bei Verkäufen, in denen ein Verlust erzielt wird, gibt es keine Besteuerung und demzufolge kommt es zu keinen Kosten bzgl. dieses Services. Dieser Service kann "aktiviert" werden, indem man eine DBA-Vollmacht einreicht.
Was hat es aber mit der Quellensteuererstattung (20 € zzgl. USt., zzgl. fremder Spesen) auf sich bzw. ist meine Aussage bzgl. der Vorabbefreiung richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir ein/e Experte/Expertin weiterhelfen könnte.
Vielen Dank! 🙂
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Aktien
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- dba
- doppelbesteuerung
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am 04.04.2021 09:05
Moin @developer90 ,
ich bin gerade am Smartphone unterwegs, daher nur eine kurze Antwort.
Deine Annahmen sind bezogen auf die Quellensteuer nicht richtig. Die Quellensteuer wird bei ausländischen Titeln ausschließlich auf Zinsen und Dividenden berechnet. Bei einem Verkauf dieser Titel (mit dem Gewinn) wird keine Quellensteuer abgeführt.
Such mal in der Volltextsuche nach dem Begriff „Quellensteuer“ oder auch hier in der Community.
Frohe Ostern 🐣 aus dem hohen Norden
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am 04.04.2021 10:50
Hallo @developer90 und herzlich willkommen.
Wie @marscho97 schon richtig sagte fällt Quellensteuer grundsätzlich nur bei Dividendenausschüttungen an. Wir reden also nur darüber, nicht über Verkäufe, egal ob mit oder ohne Gewinn.
Fast jedes Land dieser erhabt eine Quellensteuer auf Dividenden. Diese Steuer wird vom deutschen Finanzamt bis zu einer gewissen Höhe anerkannt. Eine Übersicht findest Du hier (pdf-Datei).
Die nicht anerkannte Quellensteuer kannst Du dir per Antrag von den Behörden des jeweiligen Landes rückerstatten lassen. Dieser Prozess ist mehr oder weniger aufwendig. Falls DU den Aufwand nicht selber treiben willst, dann kannst Du die comdirect beauftragen dies für Dich zu erledigen. Das ist das Thema "Quellensteuererstattung". Die dafür anfallenden Kosten hast Du im PLV ja schon entdeckt.
Bei manchen Ländern gibt es darüber hinaus die Möglichkeit sich vorab befreien zu lassen. In dem Fall weist man anfänglich einmal nach, dass die Voraussetzungen für eine spätere Erstattung erfüllt sein werden (z.B. anhand der Staatsbürgerschaft, des Wohnsitzes o.ä.). Der Drittstaat zieht DIr dann bereits bei der Ausschüttung nur den verminderten Quellensteuerbetrag ab und das spätere Prozedere einer Rückerstattung bleibt allen Seiten erspart.
Das klappt nur bei manchen Staaten. Eine abschließende Liste habe ich nicht verfügbar, klassische Kandidaten sind meines Wissens aber Frankreich, Kanada und Norwegen.
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am 04.04.2021 12:00
@marscho97und @GetBetter:
Vielen Dank für euer Feedback! Das sind für mich tatsächlich neue Informationen. Die verlinkte Tabelle des BZSt hatte ich übrigens schon einmal gesehen, doch mir war nicht bewusst, dass die Quellensteuer nur für Dividenden gilt.
Aber noch einmal ganz konkret mit einem Beispiel nachgefragt:
Angenommen, ich handle mit Aktien aus den USA und erziele einen Gewinn (Dividenden werden nicht ausgeschüttet). Fällt auf den erzielten Gewinn neben der deutschen Kapitalertragssteuer nichts weiter an? 🙄
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am 04.04.2021 12:14
@developer90 schrieb:Fällt auf den erzielten Gewinn neben der deutschen Kapitalertragssteuer nichts weiter an? 🙄
Richtig. Weil die Aktien in Deinem Depot sind, und es nur um Deine Steuern geht. Die USA interessiert das Null, die werden nur aktiv bei Aktionen des Unternehmens -- also z.B. Dividenden.
04.04.2021 12:23 - bearbeitet 04.04.2021 12:29
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04.04.2021 12:23 - bearbeitet 04.04.2021 12:29
@developer90 schrieb:Aber noch einmal ganz konkret mit einem Beispiel nachgefragt:
Angenommen, ich handle mit Aktien aus den USA und erziele einen Gewinn (Dividenden werden nicht ausgeschüttet). Fällt auf den erzielten Gewinn neben der deutschen Kapitalertragssteuer nichts weiter an? 🙄
Richtig. Wie sollte das auch funktionieren?
Damit die USA Deinen Gewinn besteuern könnten, müssten die dortigen Behörden ja wissen welchen Gewinn Du eingefahren hast. Das würde voraussetzen, dass sie wüssten wann Du was zu welchem Preis ge- und verkauft hast.
Die comdirect informiert aber sicher nicht das amerikanische Fiananzamt über Deine Handelsaktivitäten.
Bei der Dividendenausschüttung sieht die Sache anders aus. Da hat der amerikanische Staat den direkt Zugriff an der Quelle der Ausschüttung. Daher auch der Name Quellensteuer.
Übrigens brauchst Du bei amerikanischen Aktien weder eine Vorabbefreiung noch eine Rückerstattung*. Wenn Du also nicht exotischeres als US-Aktien hast, dann ist alles gut.
* Nachtrag: Das gilt unter der Annahme, dass Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und inbesondere keine Beziehungen in die USA hast (Staatsangehörigkeit, Wohnsitz etc.).
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am 04.04.2021 12:24
@NR:
Super! Herzlichen Dank nochmals an jegliches Feedback! Ich wünsche allen schöne Osterfeiertage... 🙂

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