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Dividenden von ausschüttenden ETFs und Steuererklärung

SPAR_ETF
Autor ★★
17 Beiträge

Hallo,

 

Wenn ich Dividenden von ausschüttenden ETFs erhalte (bei ETF Sparplan) und der Broker sich um die Besteuerung kümmert, muss ich dann immer noch jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, da dies nach deutschem Recht als zusätzliches Einkommen betrachtet wird ?

 

Was geschieht bei thesaurierenden ETFs?

 

Vielen Dank!

9 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

Nein, du brauchst hierfür keine Steuererklärung. Auch nicht bei Gewinnen aus Verkäufen. Und auch nicht bei thesaurierenden ETF. Die Steuerschuld ist mit dem Steuerabzug des Brokers abgegolten, daher Abgeltungssteuer.

GetBetter
Legende
7.291 Beiträge

Dann musst Du keine Steuererklärung abgeben. Mit der Abgeltungssteuer ist alles abgegolten (daher der Name).

 

Falls Du allerdings unnötigerweise Steuern gezahlt hast (z.B. weil Dein Freistellungsauftrag nicht erteilt oder ungünstig auf unterschiedliche Banken verteilt war) dann solltest Du eine Steuererklärung abgeben und Dir durch Ausfüllen der Anlage KAP das Geld zurückholen.

 

Gleiches gilt, falls Dein persönlicher Grenzsteuersatz niedriger ist als der Abgetungsstsuersatz. Dann Anlage KAP abgeben und die Günstigerprüfung beauftragen.

 

Pflicht ist das beides nicht. Eine solche besteht nur, falls Du Kapitaleinkünfte hast die andernfalls nicht besteuert werden, z.B. weil sie bei einem ausländischen Broker anfallen der die Versteuerung nicht direkt für Dich regelt.

SPAR_ETF
Autor ★★
17 Beiträge

@HaBe @GetBetter  

 

Vielen Dank für Ihre Antworten

 

Um es richtig zu verstehen, falls ich zuviel Steuern bezahlt habe, z.B. wenn meine Freigrenze auf 2 Broker (beide kümmern sich um die Steuern) aufgeteilt wurde.

 

In diesem Fall bin ich dann immer noch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen? Nur wenn ich einen Teil der Steuern, die ich zu viel bezahlt habe, zurückgeben möchte, muss ich das tun, richtig?

GetBetter
Legende
7.291 Beiträge

@SPAR_ETF 

Korrekt.

Zuviel Steuern zu zahlen ist ja nicht verboten, deshalb gibt es auch keine Pflicht das zu korrigieren. Umgekehrt sieht die Sache dann aber anders aus.

HaBe
Mentor ★
1.144 Beiträge

Ja, richtig. Dann musst Du halt schauen, ob es sich der Aufwand lohnt. Wichtig ist, nicht mehr als 801/1602€ zu verteilen. 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@SPAR_ETF  schrieb:

z.B. wenn meine Freigrenze auf 2 Broker (beide kümmern sich um die Steuern) aufgeteilt wurde.


Kurzes Klugscheißen am Rande: Die 801 EUR sind ein Freibetrag, keine Freigrenze.

 

Kurze Illustration des Unterschieds:
Gewinn: 801 EUR. Zu versteuern bei: Freibetrag: 0 EUR; Freigrenze: 0 EUR
Gewinn: 802 EUR. Zu versteuern bei: Freibetrag: 1 EUR; Freigrenze: 802 EUR.

GetBetter
Legende
7.291 Beiträge

@Necoro  schrieb:



Alleine diese 2 Worte sind eine besondere Erwähnung wert.

Ich dachte schon Du wärst uns untreu geworden. Smiley (zwinkernd)

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@Necoro  schrieb:



Alleine diese 2 Worte sind eine besondere Erwähnung wert.

Ich dachte schon Du wärst uns untreu geworden. Smiley (zwinkernd)


Man kann ja nicht immer das gleiche machen :).

SPAR_ETF
Autor ★★
17 Beiträge

@GetBetter  @HaBe  @Necoro 

Danke für die Aufklärung, Leute!