01.06.2020 19:20 - bearbeitet 01.06.2020 19:22
Hallo,
Wenn ich Dividenden von ausschüttenden ETFs erhalte (bei ETF Sparplan) und der Broker sich um die Besteuerung kümmert, muss ich dann immer noch jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen, da dies nach deutschem Recht als zusätzliches Einkommen betrachtet wird ?
Was geschieht bei thesaurierenden ETFs?
Vielen Dank!
am 01.06.2020 19:31
Nein, du brauchst hierfür keine Steuererklärung. Auch nicht bei Gewinnen aus Verkäufen. Und auch nicht bei thesaurierenden ETF. Die Steuerschuld ist mit dem Steuerabzug des Brokers abgegolten, daher Abgeltungssteuer.
am 01.06.2020 19:32
Dann musst Du keine Steuererklärung abgeben. Mit der Abgeltungssteuer ist alles abgegolten (daher der Name).
Falls Du allerdings unnötigerweise Steuern gezahlt hast (z.B. weil Dein Freistellungsauftrag nicht erteilt oder ungünstig auf unterschiedliche Banken verteilt war) dann solltest Du eine Steuererklärung abgeben und Dir durch Ausfüllen der Anlage KAP das Geld zurückholen.
Gleiches gilt, falls Dein persönlicher Grenzsteuersatz niedriger ist als der Abgetungsstsuersatz. Dann Anlage KAP abgeben und die Günstigerprüfung beauftragen.
Pflicht ist das beides nicht. Eine solche besteht nur, falls Du Kapitaleinkünfte hast die andernfalls nicht besteuert werden, z.B. weil sie bei einem ausländischen Broker anfallen der die Versteuerung nicht direkt für Dich regelt.
02.06.2020 09:40 - bearbeitet 02.06.2020 09:40
02.06.2020 09:40 - bearbeitet 02.06.2020 09:40
Vielen Dank für Ihre Antworten
Um es richtig zu verstehen, falls ich zuviel Steuern bezahlt habe, z.B. wenn meine Freigrenze auf 2 Broker (beide kümmern sich um die Steuern) aufgeteilt wurde.
In diesem Fall bin ich dann immer noch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen? Nur wenn ich einen Teil der Steuern, die ich zu viel bezahlt habe, zurückgeben möchte, muss ich das tun, richtig?
am 02.06.2020 09:50
Korrekt.
Zuviel Steuern zu zahlen ist ja nicht verboten, deshalb gibt es auch keine Pflicht das zu korrigieren. Umgekehrt sieht die Sache dann aber anders aus.
am 02.06.2020 10:00
Ja, richtig. Dann musst Du halt schauen, ob es sich der Aufwand lohnt. Wichtig ist, nicht mehr als 801/1602€ zu verteilen.
am 03.06.2020 14:27
@SPAR_ETF schrieb:z.B. wenn meine Freigrenze auf 2 Broker (beide kümmern sich um die Steuern) aufgeteilt wurde.
Kurzes Klugscheißen am Rande: Die 801 EUR sind ein Freibetrag, keine Freigrenze.
Kurze Illustration des Unterschieds:
Gewinn: 801 EUR. Zu versteuern bei: Freibetrag: 0 EUR; Freigrenze: 0 EUR
Gewinn: 802 EUR. Zu versteuern bei: Freibetrag: 1 EUR; Freigrenze: 802 EUR.
am 03.06.2020 15:14
@Necoro schrieb:
Alleine diese 2 Worte sind eine besondere Erwähnung wert.
Ich dachte schon Du wärst uns untreu geworden.
am 03.06.2020 16:23
@GetBetter schrieb:
@Necoro schrieb:Alleine diese 2 Worte sind eine besondere Erwähnung wert.
Ich dachte schon Du wärst uns untreu geworden.
Man kann ja nicht immer das gleiche machen :).
am 03.06.2020 16:30
Danke für die Aufklärung, Leute!