Die Kundenkategorie in den Zielmarktkriterien könnte eine MIFID konforme Definition vertragen
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05.01.2018 13:44 - bearbeitet 05.01.2018 14:54
Hallo @SMTcomdirect,
wenn ich mir so "Informationen zum Eigenabgleich des Zielmarktes" anschaue kommen mir hier und da so Fragen hoch.
Die Beschriebung zum Beispiel für die Kategorie "Kleinanleger/Privatkunde („retail clients“)" mit "Kunde mit höchsten Schutzniveau" anzudrucken ist aus meiner Sicht missverstädnlich, wenn auch genau das gemeint ist (nach MIFID).
Demnach unterscheidet sich die Kundengategorie für einen Rentenfond nicht von dem eines Aktienfonds.
Wenn ich aber den Begriff Privatkunde/Kleinanleger benutze dann passt es wieder.
Ich vermute der Terminus "Kunde mit höchsten Schutzniveau" wird zur Verwirrung beitragen. Zum Beispiel in Bezug auf die persönliche Handelsstufe.
In der Mehrzahl der Publikationen wird immer nur die Kategorie "Privatkunden" verwendet.
Grüße Eckhard
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am 05.01.2018 16:03
Hallo @eckardschnell,
ist ja bestimmt lieb gemeint von dir, aber sämtliche Begrifflichkeiten sind uns im Zuge von MiFID II so vorgegeben und dürfen nicht geändert werden.
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
05.01.2018 16:16 - bearbeitet 05.01.2018 16:36
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05.01.2018 16:16 - bearbeitet 05.01.2018 16:36
Hallo @SMT_Philipp,
ok, Ihr irrt euch also nicht...
Im Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
§ 31a Kunden, wird aber nur von diesen Kategorien als Kunde gesprochen
(2) Professionelle Kunden ....
(3) Privatkunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind....
(4) Geeignete Gegenparteien sind Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a bis f,
Von einem "Kunde mit höchsten Schutzniveau" steht hier nichts.
Wenn das so vorgegeben ist, wird es ja irgendwo auch stehen. Kannst Du eine Quelle benennen?
Grüße
Eckhard
am 05.01.2018 16:39
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am 05.01.2018 16:39
Hallo @eckhardschnell,
eine herausforderdernde Frage. 🙂 Ich mach mich mal bei den MiFID-Kollegen kundig und melde mich wieder, wenn ich eine Antwort habe.
Vorsorglich schon mal ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 22.03.2019 02:21
Hat man von den Kollegen eigentlich je wieder etwas gehört?
Sofern diese Formulierung nicht wirklich festgeschrieben ist, sollte man die tatsächlich überarbeiten oder zumindest um ein "(Privatanleger)" ergänzen.
Ich habe mich heute beim Durchschauen einiger Wertpapiere gewundert, wieso praktisch keins von denen mehr für Privatpersonen handelbar ist. Bis mir klargeworden ist, dass "höchstes Schutzniveau" sich auf den Schutz vor Verlusten, nicht auf den Schutz vor Handelsbeschränkungen bezieht.
Viele Grüße
Weinlese
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am 22.03.2019 17:51
Hallo @Weinlese,
sorry, die Antwort an @eckhardschnell scheint irgendwo untergegangen zu sein... 😞
Im Gesetz steht tatsächlich Privatkunde – im Rahmen der Umsetzung von MIFID wurde daraus bei uns die Begrifflichkeit „Kunde mit höchstem Schutzniveau“ und fortan so genutzt.
Mittlerweile scheinen sich unsere Kunden daran gewöhnt zu haben. Eine Änderung ist derzeit nicht geplant. 🙂
Viele Grüße & schönes Wochenende!
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
