am 12.04.2018 02:41
Hallo,
nachdem ich hier schon einige Beiträge zum Thema unbegründete Kontokündigung durch ComDirect gelesen habe, wollte ich auch zu meinem Fall warnen die ComDirect zu nutzen: Nachdem ich eine Zahlung aus dem Ausland erhalten hatte, kündigte mir die Bank ohne Begründung mein Konto. Außerdem wurde gegen mich eine Verdachtsmeldung von der Bank erstattet, sodass ich mich nun sinnlos mit den Behörden herumschlagen muss. So geht sicher keine andere Bank mit seinen Kunden um, unbedingt ComDirect meiden!
MfG
12.04.2018 11:00 - bearbeitet 12.04.2018 11:03
12.04.2018 11:00 - bearbeitet 12.04.2018 11:03
@parallax01 schrieb:Es haben sich schon mehrere andere Kunden über unbegründete Kündigungen beschwert, ich denke es ist ein rücksichtsloses Vorgehen der ComDirect welches sonst so nicht so passiert
Google mal nach "Bank grundlose Kündigung", da gibts kein Institut was da nicht auftaucht.
Ärgerlich finde ich generell aber den Punkt "grundlos". Angesichts des Machtgefälles zwischen Bank und Kunde wäre eine Begründung eigentlich schon angebracht. Da muss aber der Gesetzgeber ran.
Nachtrag: Überblicksartikel: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/verbraucherschutz-wenn-banken-ihren-kunden-das-ko...
am 12.04.2018 11:19
@Necoro schrieb:
Angesichts des Machtgefälles zwischen Bank und Kunde wäre eine Begründung eigentlich schon angebracht.
Kannst du uns erklären, wo da ein Machtgefälle liegt? Das Recht zur Kündigung haben beide Seiten. Die Bank kann genauso wenig etwas dagegen tun, wenn Kunden ihr Konto ohne Angabe von Gründen kündigen.
Gruß
baha
am 12.04.2018 11:24
Danke @baha,
ich hab es doch schon eingangs gesagt:
Außer Rumgejammere und gegenseitige / einseitige Schuldzuweisungen kommt hier bei diesem Thema nichts raus.
@Admins
closen
am 12.04.2018 11:29
Hallo @baha,
wenn ich bei meiner Bank das Konto kündige, ist es im Zweifelsfall ein Sachbearbeiter der den "Konto Schließen"-Knopf auf der Oberfläche drückt und anschließend für die Bank vergessen.
Wenn die Bank mir das Konto kündigt, ist es mit viel Gerenne und Aufwand verbunden. Je nachdem was der Grund war, wird eine andere Bank mir vielleicht sogar die Aufnahme verweigern. Wenn ich nun aber nie erfahre, welcher Umstand zur Kündigung geführt hat, kann ich ihn auch nicht abstellen. (Und manche Gründe, wie in dem Artikel genannt "mein Vater wurde auch GF, lebt aber in Teheran" sind jetzt nicht so offensichtlich, dass man von selber drauf kommt).
Und zu guter letzt: Wann immer ich bisher gekündigt habe, und das Unternehmen den Grund erfahren wollte, habe ich den auch mitgeteilt. Nur so kann ja Verbesserung entstehen. Umgedreht halten sich Unternehmen gerne bedeckt um keine Flanke für eine Klage zu öffnen. Hier wäre also der Gesetzgeber gefragt, um u.U. auch eine 'nicht justiziable Begründung' zu erlauben.
Gruß,
Necoro
am 12.04.2018 11:35
Also der Fall mit dem Geschäftsführer wohnhaft in Iran ist wohl absolut nicht vergleichbar mit dem, worum es hier geht. Dort handelt es sich um ein Firmenkonto, unter Kaufleuten gibt es nochmal andere Spielregeln als zwischen Privatmann und Bank.
Insofern finde ich auch den Artikel relativ daneben.
Aber wo du natürlich Recht hast: eine Begründung wäre sicherlich in Einzelfällen für den Kunden hilfreich. Soweit Zustimmung.
baha
am 12.04.2018 11:51
Ihr habt ja Probleme.
am 12.04.2018 12:26
12.04.2018 12:35 - bearbeitet 12.04.2018 12:35
12.04.2018 12:35 - bearbeitet 12.04.2018 12:35
Hallo @chairman_1,
ich werde den Thread nicht schließen. Meiner Meinung nach kann die Debatte gerne weitergehen, sofern alle Beteiligten weiterhin wertschätzend miteinander umgehen.
Gruß aus Quickborn
Erik
am 12.04.2018 13:11
@chairman_1 schrieb:
@inliner schrieb:Danke @baha,
ich hab es doch schon eingangs gesagt:
Außer Rumgejammere und gegenseitige / einseitige Schuldzuweisungen kommt hier bei diesem Thema nichts raus.
@Admins
closen
...der inliner hat erneut Recht.
LG Chairman
Danke @chairman_1, Aber eigentlich habe ich ungern Recht.
Das geht hier doch aus wie das Hornberger Schießen.
Frucht- saft- und kraftlos.
12.04.2018 15:15 - bearbeitet 12.04.2018 15:27
Der Fall ist doch klar.
Irgendwas stimmt an der Überweisung aus dem Ausland nicht. Muss die codi aber nicht sagen denn es gibt die 19.1.
Also ist die codi der Meldepflicht nachgekommen, Kündigung verschickt und der Fall ist für die Bank erledigt.
Kein Kunde mit komischen Auslandsüberweisungen = Kein Grund für späteren Ärger mit den Behörden.
Mein Fazit: Chantal heul leise.
Ich geh mir jetzt Chips und Cola holen 😉