am 04.06.2021 14:24
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste | Steuern | Haufe
Die Gesetzesbegründung war, dass "Risiken für den Staatshaushalt verhindert werden".
Aktienveräußerungsverluste kann der Anleger ja in gewissem Rahmen beeinflussen. Durch die Entscheidung "verkaufe ich diese Aktie jetzt mit Verlust, oder behalte ich sie erstmal im Depot"?
Wenn Aktienverluste völlig frei mit anderen positiven Einkünften (z.B. Arbeitslohn) verrechnet werden könnten, wäre das nachvollziehbar.
Wenn das nur für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Fondserträge) gelten würde, sollte sich das Risiko in Grenzen halten.
04.06.2021 15:06 - bearbeitet 04.06.2021 15:09
04.06.2021 15:06 - bearbeitet 04.06.2021 15:09
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Zilch schrieb:"Weil es im Gesetz so verankert ist"
Das langt ja anscheinend nicht. Genauso wie es beispielsweise auch nicht in Ordnung wäre, wenn gelbe Autos doppelte Kfz-Steuer bezahlen müssen, nur weil es im Gesetz steht.
Genau, aber du musst den Rest mit zitieren und mit betrachten. Weil man davon ausgeht, dass sich Juristen Gedanken darüber gemacht haben. Für die Börsenlobby wäre es einfacher, wenn man einfach alles mit allem verrechnen könnte. Die kann man glaube ich dieses Mal nicht anprangern 😄
Aber @NordlichtSH hat da ja was gefunden 🙂
Edit: für mich würde es auch viel mehr Sinn machen, wenn man Aktienverluste ebenfalls mit Fondserträgen und Co verrechnen könnte.
Nehmen wir an, du hast Aktien mit Verlust verkauft. Du willst das Risiko minimieren und nur noch in ETFs investieren. Du bleibst dann ewig auf den Aktienverlusten sitzen und bist sozusagen gezwungen wieder ein Einzelaktien zu investieren um diese Verluste irgendwie steuerlich geltend zu machen.
Ist doch Blödsinn, um es mal nett zu formulieren.
am 04.06.2021 15:23
@Zilch schrieb:Ich sage das sehr ungern und sehr selten 😄 aber @ehemaliger Nutzer : Gute Frage
Anleger"freundliche" Parteien gibt es eigentlich nur die FDP und die CDU/CSU aber NUR wenn Merz irgendwie Minister wird oder für den Bereich einflussnehmende Positionen einnehmen kann. Ansonsten nur FDP.
Lindner Kanzler, Merz Finanzen, der Dicke bleibt bei der Wirtschaft,
Herrmann Innen, Söder Außen ...das war´s dann 😂
am 04.06.2021 16:11
Wer mag, kann sich die offizielle Pressemitteilung des BFH oder gar den Vorlagebeschluss selbst durchlesen.
Wie man aus den im Beschluss enthaltenen Daten sehen kann, mahlen die Mühlen langsam.
am 04.06.2021 16:47
@Zilch schrieb:Anleger"freundliche" Parteien gibt es eigentlich nur die FDP und die CDU/CSU aber NUR wenn Merz irgendwie Minister wird oder für den Bereich einflussnehmende Positionen einnehmen kann. Ansonsten nur FDP.
Das sehe ich genauso. Die anlegerfreunlichste Partei in Deutschland ist die FDP. Ein Beispiel dafür ist dieses Video von echtgeld.tv.
Es gibt verschiedene Youtuber, die die Wahlprogramme der Parteien vergleichen. Diese kann man sich ja anschauen, wenn man noch unsicher ist.
Grüße aus Dresden
Sonni
04.06.2021 17:36 - bearbeitet 04.06.2021 17:39
04.06.2021 17:36 - bearbeitet 04.06.2021 17:39
@ehemaliger Nutzer schrieb:Das sehe ich genauso. Die anlegerfreunlichste Partei in Deutschland ist die FDP. Ein Beispiel dafür ist dieses Video von echtgeld.tv.
@ehemaliger Nutzer
Tja mein lieber Sonni, jetzt kannst Du auch nachvollziehen warum ich ein Freund von dem ein oder anderen Vogel, Vögeln oder Störchen bin,
...die haben es eben drauf,
...nur an der Anzahl der Säulen muss der hier Junge Vogel noch arbeiten,
die hu`s bevorzugen sechs Säulen 😉
Ich hoffe ja, das dass zumindest meine Pänz noch erleben,
bzw. die PänzPänz 😊
Grüße aus Kölle
P.
04.06.2021 17:48 - bearbeitet 04.06.2021 17:49
04.06.2021 17:48 - bearbeitet 04.06.2021 17:49
Ich würde natürlich auch gerne weniger Steuern auf meine Kapitalerträge zahlen. Und auch ich kann die Steuerboshaftigkeit von Verlusten aus Aktienveräußerungen nicht nachvollziehen.
Aber weil hier gerade über die fehlende (?) Anlagerfreundlichkeit von deutschen Steuergesetzen diskutiert wird, möchte ich noch einen Punkt ergänzen.
Man darf meines Erachtens das Privileg des gesonderten Steuersatzes auf Kapitaleinkünfte nicht vergessen. Es ist schon erstaunlich und eigentlich krass systemwidrig, dass die Steuer auf Kapitalerträge auf 25 Prozent gedeckelt ist. Welche Begründung gibt es dafür außer dass man sagt, besser 25 von X als 42 Prozent von nix? Die Frage ist doch, ob das Kapital noch genau so scheu ist wie noch vor Jahrzehnten. Die zwischenstaatlichen Auskünfte sind heute schon auf einem anderen Niveau als noch vor 1 oder 2 Jahrzehnten.
Also: Warum Kapitalerträge nur mit 25 Prozent und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit bis zu 42 Prozent besteuern?
am 04.06.2021 18:50
Ich werde mir weitestgehend jegliche politische Diskussion hier verkneifen.
Die ab und an moralischen Diskussionen um manche Anlageideen, aus denen ich mich nicht immer raushalten kann und will, reichen mir. 😁
Aber soviel muss dann doch sein (und dabei ist erstmal egal in welche Richtung man tendiert):
Ich bin zwar seit bald 1,5 Jahren endlich auch aktiver Anleger, aber mein Kreuz bei Wahlen mache ich nicht als Anleger, sondern als Bürger.
Also einfach nur der/die beste Kandidat/in oder Partei für Anleger zu sein reicht mir bei weitem nicht...
Grüße
KM
am 04.06.2021 19:25
@KeepMoving schrieb:Ich werde mir weitestgehend jegliche politische Diskussion hier verkneifen.
Die ab und an moralischen Diskussionen um manche Anlageideen, aus denen ich mich nicht immer raushalten kann und will, reichen mir. 😁
Aber soviel muss dann doch sein (und dabei ist erstmal egal in welche Richtung man tendiert):
Ich bin zwar seit bald 1,5 Jahren endlich auch aktiver Anleger, aber mein Kreuz bei Wahlen mache ich nicht als Anleger, sondern als Bürger.
Also einfach nur der/die beste Kandidat/in oder Partei für Anleger zu sein reicht mir bei weitem nicht...
Grüße
KM
is ja jutt 😍 ...alter Schwede 😉
Grüße
aus dem Kapitalistischen Randgebiet
P.hu
am 04.06.2021 19:34
Ich sehe da kein wirkliches Privileg, schließlich zahlt die Kapitalgesellschaft ja auf den erwirtschafteten Gewinn schon 15% Körperschaftsteuer + Soli und 7% bis 17% Gewerbesteuer, während Löhne und Gehälter in den Aufwand laufen und somit hier weder KSt noch GewSt anfällt.
Das ergibt also bei einem durchschnittlichen Gewerbesteuerhabesatz von 400% folgendes:
Gewinn: 100,00 €
Körperschaftsteuer: 15,00 €
Soli auf Körperschaftsteuer: 0,83 €
Gewerbesteuer: 14,00 €
Gesamtbesteuerung auf Unternehmsebene: 29,83 €
Ausschüttungsbetrag: 70,17 €
Kapitalertragsteuer: 17,16 €
Soli auf Kapitalertragsteuer: 0,94 €
Kirchensteuer (9%): 1,54 €
Netto: 50,53 € (ohne Kirchensteuer: 51,67 €)
Es gehen also fast 50% Steuern weg, was mehr ist als bei der Lohnsteuer. Die Besteuerung findet halt nur wo anders statt. Natürlich muss die Ausschüttung nicht aus Gewinnen stammen, aber letztendlich ist es der Wert, der sowohl für Ausschüttungen zur Verfügung steht, als auch den Wert des Unternehmens bestimmt und somit die Kurssteigerung verursacht.