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Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Geist
Autor
5 Beiträge

Hallo zusammen,

Ich bin leider komplett überfordert und habe den Durchblick verloren!

Ich halte ein Paar Aktien von Your Family Entertainment WKN A161N1.

Der neue Haupteigner Genius Brands International, Inc. plant eine Kapitalerhöhung.

Im Zuge dessen habe ich folgendes Schreiben erhalten:

 

wir haben Ihnen Bezugsrechte der Your Family Entertainment AG (ISIN DE000A3MQE16)gutgeschrieben. Die
haben Sie bekommen, weil die Your Family Entertainment AG eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung
durchführt. Das heißt, Sie können zu einem festgelegten Preis neue Aktien der Firma kaufen.
Geben Sie uns einfach bis 26.04.2022, 11 Uhr, Ihre Weisung durch. 

Bezogenes Wertpapier: Your Family Entertainment AG junge
Namens-Aktien o.N.
ISIN/WKN: DE000A3MQR24 / A3MQR2
Bezugsverhältnis: 6,5:1
Bezugspreis: 3 Euro je neuer Aktie

 

Was bedeutet das für mich?

Muß ich Anteile kaufen, um für meine bestehenden Aktien einen Wertverlust zu verhindern (die stehen aktuell nur bei 2,90)?

Welche Vorteile habe ich, wenn ich das Angebot annehme? Und welche Nachteile wenn nicht?

 

In dem Schreiben war übrigens ein Link, der mich nicht im Geringsten weiter gebracht hat.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

3 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.248 Beiträge

@Geist  schrieb:

Hallo zusammen,

Ich bin leider komplett überfordert und habe den Durchblick verloren!

 

 


Dann fangen wir ganz von Vorne an:

Möchtest du an der Kapitalerhöhung teilnehmen?

KWie2
Mentor ★★
1.566 Beiträge

Hallo,

 

bei einer Kapitalerhöhung bieten die Gesellschaften den Altaktionären eine Möglichkeit an, ihren bisherigen Besitzanteil am Unternehmen aufrecht zu erhalten. Das Geschieht mittels der Bezugsrechte.

Wenn Du Deinen Anteil am Unternehmen konstant halten möchtest, kannst Du die Bezugsrechte ausüben, also die neuen Aktien kaufen.

Dazu wird aber niemand gezwungen. Du kannst auch einfach Deine Anteile behalten. Normalerweise werden Bezugsrechte bei einer Eigenkapitalerhöhung auch gehandelt. Du kannst Deine Bezugsrechte entsprechend zum aktuellen Kurs für die Bezugsrechte verkaufen.

Der Wert Deiner bisherigen Aktien wird durch die Kapitalmaßnahme (Eigenkapitalerhöhung) nur insoweit geändert, wie sich die Kapialmaßnahme auf den Aktienkurs auswirkt.

Obwohl Kapitalmaßnahmen normalerweise stumpf neutral entsprechend der Marktsituation ausgerechnet werden haben sie doch aus unerfindlichen Gründen einen schlechten Ruf. Als Ausgleich für diesen schlechten Ruf kannst Du Deine Bezugsrechte verkaufen. Du kannst sie aber auch wahrnehmen ("ausüben" heißt das dann) und durch den Zukauf neuer Aktien an der Eigenkapitalerhöhnug entsprechend Deines Anteils teilhaben. Oft veliert sich das m.E. ein wenig irrationale Gezuppel des Aktienkurses im Lauf einer Kapitalmaßnahme nach einer gewissen Zeit, so dass ich keine generelle Empfehlung ausgeben möchte, ob man eine Eigenkapitalerhöhung mittragen möchte oder alternativ die Bezugsrechte verkaufen oder verfallen lassen möchte.

 

Deine Altaktien haben danach etwa den selben Wert, wie vorher (so werden die Kapitalmaßnahmen jedenfalls gemeinhin mit einem bestimmten Bezugszeitpunkt ausgrechnet). Du kannst also tun und lassen, was Du möchtest.

 

Ach so:


@Geist  schrieb:

Bezugsverhältnis: 6,5:1
Bezugspreis: 3 Euro je neuer Aktie



Das bedeutet, dass Du für je 6,5 Bezugsrechte eine junge Aktie kaufen kannst, wenn Du möchtest, und dass eine junge Aktie dann 3 € kostet (Das Unternehmen weitet seinen Eigenkapitalstock um 7,5/6,5, also um ~15,4% auf).

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Geist
Autor
5 Beiträge

Vielen Dank! Werde dann mal gucken was ich machen werde