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Besteuerung von Kapitalerträgen in Steuererklärung berücksichtigen

Freddy19911
Autor ★
8 Beiträge

Hallo Zusammen,

 

ich bin derzeit noch Student und kurz davor meine erste Steuererklärung für das Jahr 2018 abzugeben. Der eigentlich einzige Sinn der Erklärung ist es, dass ich mir die Steuern die ich auf Grund eines Ferienjobs in 2018 gezahlt habe, zurückerstatten lasse, da meine Einkünfte in 2018 unterhalb des Grundfreibetrags lagen.

 

Mich interessiert nun, wie ich mit Kapitalerträgen in 2018 in meiner Steuererklärung umzugehen habe. Ich bespare monatlich den iShares Core MSCI World ETF, der sein Domizil in Irland hat und die Erträge thesauriert. Außerdem besitze ich noch aus einem früheren Sparplan ein paar wenige Anteile an dem ComStage MSCI World ETF 110, der mittlerweile von thesaurierend auf ausschüttend umgestellt worden und in Luxemburg aufgelegt worden ist.

 

Wenn ich richtig informiert bin, ist sowohl das Domizil des Fonds als auch die Ertragsverwendung (ausschüttend oder thesaurierend) mit der neuen Investmentsteuerreform irrelevant für die Besteuerung der Kapitalerträge geworden. Ich habe eine Freistellungsauftrag erteilt und laut meinem Steuerbescheid in 2018 Kapitalerträge in Höhe von ganzen 5,85 EUR erzielt, die ja eindeutig unter dem Freibetrag liegen und somit nicht versteuert werden müssen. Meine Frage ist jetzt, ob ich unter der Rubrik Kapitalerträge in meiner Steuererklärung überhaupt irgendwelche Angaben machen muss, wenn meine Erträge unter dem Freibetrag sind? 

 

Außerdem würde ich gerne wissen ob nur wirklich realisierte Gewinne anzugeben sind oder auch solche die ich realisiert haben würde, wenn ich meine Anteile zum 31.12.2018 verkauft hätte? 

 

Sicher ziemlich laienhafte Fragen aber unter der Informationsflut die es zum Thema Kapitalerträge und Steuern

 

Vielen Dank für eure Hilfe und einen schönen Sonntag 

1 ANTWORT

paba
Mentor
962 Beiträge

@Freddy19911  schrieb:

Ich habe eine Freistellungsauftrag erteilt und laut meinem Steuerbescheid in 2018 Kapitalerträge in Höhe von ganzen 5,85 EUR erzielt, die ja eindeutig unter dem Freibetrag liegen und somit nicht versteuert werden müssen. Meine Frage ist jetzt, ob ich unter der Rubrik Kapitalerträge in meiner Steuererklärung überhaupt irgendwelche Angaben machen muss, wenn meine Erträge unter dem Freibetrag sind? 

 

Außerdem würde ich gerne wissen ob nur wirklich realisierte Gewinne anzugeben sind oder auch solche die ich realisiert haben würde, wenn ich meine Anteile zum 31.12.2018 verkauft hätte? 


… nein, du musst in deiner Steuererklärung keine Angaben zu Kapitalerträgen machen (also keine Anlage KAP beifügen). Seit dem 01.01.2018 erledigt das in der Regel sowieso alles die Bank. Eine Anlage KAP ist seither nur noch den seltensten Ausnahmefällen sinnvoll oder sogar verpflichtend. Nur wenn du bereits in 2017 einen ausländischen thesaurierenden Fonds gehabt hättest, so wärest du für das Steuerjahr 2017 verpflichtet gewesen, den Thesaurierungsertrag in der Anlage KAP anzugeben. Das ist seit dem Steuerjahr 2018 nicht mehr nötig.

 

Auch musst du eventuell realisierte Gewinne nicht in der Anlage KAP angeben, denn auch dass erledigt in aller Regel die Bank für dich (natürlich nur, falls diese ihren Sitz in Deutschland hat). Hier greift das Prinzip der Abgeltungssteuer. Die Bank führt die fällige Steuer ab und zahlt dir einen entsprechend geringeren Verkaufserlös aus. Die Steuer beträgt 25% des Gewinns + Soli+ eventuell Kirchensteuer ($ 32d ESTG).

 

Falls du aber Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags (801€) erzielt haben solltest, so wäre es in deinem Fall sicher sinnvoll (aber nicht verpflichtend) dennoch deiner Steuererklärung eine Anlage KAP beizufügend und dabei eine Günstigerprüfung zu beantragen, denn falls du in Summe mit den Kapitalerträgen unterhalb des Grundfreibetrags liegst zahlst du überhaupt keine Steuern (und selbst falls du über dem Grundfreibetrag liegen solltest, zahlst du sicher weniger als 25%).

 

Gruß paba