20.09.2021 12:10 - bearbeitet 20.09.2021 12:12
Hallo zusammen,
ich bin von der Kapitalerhöhung bei Borussia Dortmund betroffen und habe eine Frage zu der Behandlung der Bezugsrechte.
Meine Position in dem Unternehmen ist nur sehr klein und wurde im Grunde nur deswegen getätigt, damit ich Teilhaber bei meinem Lieblingsverein bin.
Mir stehen 41,4 Bezugsrechte zu, die ich auch ausüben möchte.
Meine Frage ist jetzt: Ich kann ja nur die glatten 41 Bezugsrechte ausüben. Was genau passiert dann mit den 0,4 verbliebenen Bezugsrechten? Läuft das ähnlich wie bei Bruchstücken von regulären Wertpapieren ab und ich kann mir die telefonisch kostenlos ausbuchen/verkaufen lassen?
Danke vorab schon einmal für jede Info.
20.09.2021 13:32 - bearbeitet 20.09.2021 13:33
Wenn BZR übertragbar sind, könnten sie auch gehandelt werden. Nur ist das nicht immer über die/eine Börse möglich. Dann kommt nur ein außerbörslicher Handel in Betracht, wenn sich dafür jemand findet.
D.h. nicht verkaufbare (Bruch)Stücke der BZR verfallen dann ohne einen Erlös und verschwinden automatisch.
Diese AG weist aktuell bspw darauf explizit hin. Das sollte auch bei BD so in Erfahrung zu bringen sein bei ihrer IR Abteilung.
am 06.07.2024 15:51
Habe das gleiche Thema mit den anteiligen Bezugsrechten von Strabag. Habe auf der IR Seite von Strabag kein "Verfallsdatum" finden können. Hat sonst wer noch offene Bruchstücke und das Datum der Löschung aus unseren Depots gelesen?
am 07.07.2024 10:24
@Elmo88 : bei Strabag wurden die Bezugsrechte nicht automatisch ausgeübt, sondern nur wenn man der Deopotbank einen entsprechenden Auftrag auf einem dafür vorgesehenen Formular erteilt hat. Das hast Du vermutlich versäumt.
Meiner Erfahrung nach antwortet die Investor-Relations-Abteilung von Strabag sehr schnell und kompetent auf E-Mails. Ich würde dort nachfragen, ob es eine weitere Nachfrist für die Bezugsrechte gibt und was jetzt zu tun ist.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh