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Ausübung des Optionsscheins nachdem bereits erfolgtem KO

Gurkensuppe
Autor ★
6 Beiträge

Hallo,

 

ich war mit dem Hebel-Bull-Zertifikat MA04SG böse auf die Nase gefallen, da in einem ganz kurzen Ausreißermoment der KO berührt worden war und ich Blödmann keinen Stop-Loss hatte. Nun denn, von dem Moment an war der in der Depotübersicht angezeigte Kurs bei 0,50 EUR eingefroren, aber ich ging davon aus, dass die Position wertlos verfallen ist und bat daher um gegenwertlose Ausbuchung. Heute wundere ich mich über eine Gutschrift auf dem Verrechnungskonto mit folgendem Buchungstext:

 

Ausuebung des Optionsscheins
Wertpapierkennnummer: MA04SG
Datum: 30.07.2020

 

Buchungstag: 30.07.2020

Wertstellung: 21.07.2020

Vor­gang: Wertpapierbezug

 

Huch!? Ich kann mein Glück ja kaum fassen, hätte ich doch somit immerhin über 0,60 EUR pro Stück zurückbekommen, aber ich verstehe es nicht recht. Wofür habe ich das Geld erhalten?

 

Oder kann es sein, dass ich aufgrund des Verlustes Quellensteuer zurückerstattet bekommen habe? Ich hatte nämlich gerade vor ein paar Wochen noch ordentlich Steuern für eine mit großem Gewinn verkaufte Position abgezogen bekommen. Aber eigentlich wäre die Höhe der Erstattung dennoch viel zu hoch... Mit der Quellensteuerabwicklung kenne ich mich noch nicht so richtig aus.

 

Über etwas Erleuchtung würde ich mich sehr freuen.

 

Vielen Dank!

Martin

2 ANTWORTEN

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Gurkensuppe,

 

alle Infos zum Rückzahlungsmodus des Optionsscheins findest du hier. 🙂

 

Solltest du darüberhinaus noch weitere Details benötigen, frage bitte einmal direkt beim Emittenten nach.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Gurkensuppe

Hallo Jan-Ove,

 

vielen Dank für den Link. Ich habe daraufhin auch das Dokument https://zertifikate.morganstanley.com/de-DE/UnitedProductDetails/DownloadFinalTerms/DE000MA04TW6/End... noch ein weiteres Mal überflogen und diesmal die entscheidenden Formel zum Rückzahlungsbetrag gefunden:

 

(Endgültiger Aktien-Kurs Basispreis) x Bezugsverhältnis

 

Daraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von 0,50 EUR pro Stück. Die Differenz zu dem tatsächlich gebuchten Erstattungsbetrag erklärt sich tatsächlich aus einer zusätzlichen steuerlichen Verrechnung.

 

Während ich gerade die Zusammenhänge nachzuvollziehen versuchte, klingelte bei mir unerwarteterweise das Telefon und ein sehr netter comdirect-Mitarbeiter klärte in aller Ruhe sämtliche Fragen in diesem und auch noch in anderen Zusammenhängen. Toller Service -- zumal ich überhaupt nicht bei einem Broker mit solcher Kundenpflege gerechnet hätte!

 

Also: vielen vielen Dank nochmal, Jan-Ove, dass Du meine Fragen zusätzlich an Deinen Kollegen weitergeleitet hattest!

 

Beste Grüße

Martin