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27.06.2017 18:56 - bearbeitet 27.06.2017 19:23
Liebe Metro-Aktionäre, lieber Otto Beisheim sel.,
die Aufspaltung von Metro in einen Lebensmittelspezialisten (zukünftig Metro) und den Elektronikhändler Ceconomy (Media Markt und Saturn) kommt voran. So hat das OLG Düsssssssseldorf eine Reihe von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen abgelehnt, die den Vollzug blockiert hätten. Zu Wochenbeginn hat nun auch die BaFin den Börsenzulassungsprospekt für die neuen Metro-Aktien gebilligt. So kommt die Trennung wahrscheinlich Mitte Juli 2017.
Genaue Informationen darüber, wie das Geschäft buchungstechnisch abgewickelt wird, habe ich noch nicht. In meiner Datenbank gibt es allerdings bereits einige Indizien, wie das Ganze ablaufen könnte:
WKN zu Aktien mit der Gattungsbezeichnung ceconomy hat WM-Datenservice bisher nicht ausgegeben. Das ist ungewöhnlich, nur drei Wochen vor der Maßnahme. Allerdings gibt es in den offiziellen WM-Daten bereits zwei neue, bisher noch nicht öffentliche WKN, die vermutlich eine Rolle spielen werden:
BFB001 - METRO Wholesale & Food Spec.AG Inhaber-Stammaktien o.N.
BFB002 - METRO Wholesale & Food Spec.AG Inh.-Vorzugsaktien o.St. o.N.
Es gab auch die Gattungen A2DA50 und A2DA55 für Metro Wholesale and Food, die sind jedoch beide verfallen.
ACHTUNG: Etwaige andere WKN, die unseriöse Finanzportale wieder in Umlauf bringen (so wie bei Vapiano, siehe hier und hier), sind falsch.
Wahrscheinlich ist aus diesem Grund, daß die Metro-Stammaktionäre neue Aktien mit der WKN BFB001 erhalten (als Zuteilung zusätzlich zum bisherigen Bestand 725750, also kein Umtausch), und die Metro-Vorzugsaktionäre (725753) neue Aktien der WKN BFB002. Zuteilungsverhältnis jeweils 1:1 (eine neue pro einer alten Aktie). An den alten Beständen wird sich nichts ändern; stattdessen vermute ich, daß die alten Gattungen 725750 und 725753 in "ceconomy" umbenannt werden.
Meine Annahme wird auch von den offiziellen Informationen gestützt, die Metro hier gegeben hat:
Aus steuerlicher Sicht ist es -- ähnlich wie bei e.on/Uniper -- wahrscheinlich, daß auch bei Metro die inländische Besteuerung nach der Fußstapfentheorie ablaufen wird (bitte diesen Beitrag über die Besteuerung von Spin Offs nochmal lesen!). In diesem Fall würden die neuen Aktien die Anschaffungsdaten der alten Aktien erben, und die Steuerfreiheit bei Erwerb vor 2009 bliebe auch für die neuen Aktien erhalten. Die eigentliche Maßnahme wäre dann steuerfrei, weil sich die Anschaffungskosten der alten Aktien auf die beiden Gattungen aufteilen.
Allerdings gibt es keine Garantie dafür. Wer bezüglich der Besteuerung Bedenken hat (siehe meinen Beitrag), oder schlicht keine neuen Aktien erhalten möchte, sollte darüber nachdenken, Metro in den nächsten Tagen noch zu verkaufen und dann ggf. nach der Kapitalmaßnahme zurückzukaufen. Das hängt freilich von Eurer individuellen steuerlichen Situation ab; ich wollte Euch nur mal auf die Steuerfrage hinweisen. Ihr habt ja alle hochbezahlte Steuerberater; die sollen Euch was dazu sagen.
Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
nmh
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 27.06.2017 21:34
Hallo @nmh,
es gibt doch schon zu dem Vorgang offizielle Infos direkt von Metro selbst, einschließlich aller ISIN und WKN. Siehe https://www.metrogroup.de/presse/pressemitteilungen/2017/06/26/neue-metro-veroeffentlicht-boersenzul...
Deine Vermutungen sind also zutreffend
Grüße von einem ehemaligen Metro-Aktionär aus einem gewittrigen Stuttgart,
baha
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27.06.2017 21:46 - bearbeitet 27.06.2017 21:48
Hallo @baha,
vielen Dank für den Hinweis - das hatte ich noch gar nicht gesehen. Immerhin stimmen meine Vermutungen; hoffentlich auch bezüglich der steuerlichen Behandlung.
nmh
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am 15.07.2017 10:28
Tatsächlich: Die Besteuerung der Metro-Abspaltung erfolgt wie erwartet nach der Fußstapfen-Methode.
Angenommen, Ihr habt die alten Metro-Aktien (WKN 725250) wie folgt gekauft:
Kauf 100 Stück 725750 am 03.12.2015 zu je EUR 30: Kaufwert 3.000 EUR
Kauf 120 Stück 725750 am 20.01.2016 zu je EUR 26: Kaufwert 3.120 EUR
Kaufwert gesamt: EUR 6.120
Nach der Abspaltung habt Ihr folgende Bestände:
WKN 725750: 100 Stück Kauf 03.12.2015 zu insgesamt EUR 1.500
WKN 725750: 120 Stück Kauf 20.01.2016 zu insgesamt EUR 1.560
WKN BFB001: 100 Stück Kauf 03.12.2015 zu insgesamt EUR 1.500
WKN BFB001: 120 Stück Kauf 20.01.2016 zu insgesamt EUR 1.560
Kaufwert gesamt: EUR 6.120 (wie zuvor)
Die abgespaltenen Aktien BFB001 "erben" also die Anschaffungsdaten der WKN 725750. Die Anschaffungskosten werden im Verhältnis 1:1 auf die neuen und die alten Aktien verteilt. Daher ist die Abspaltung zunächst nicht steuerpflichtig.
Viele Grüße aus München
nmh

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