ARERO swappt nicht mehr
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30.11.2017 13:14 - bearbeitet 30.11.2017 14:16
Zitat:
mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wird ARERO noch besser! Die vergangenen Monate haben wir aktiv genutzt, um die passive Vermögensanlage mit ARERO für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten und den Fonds auf das ab 2018 geltende Investmentsteuerreformgesetz vorzubereiten. So stellen wir auf vielfachen Kundenwunsch bei Aktien und Renten die bisherige Swap-basierte Abbildung auf eine physische Replikation um. Die damit verbundenen höheren Abbildungskosten werden nicht an die Anleger weitergegeben. Mit einer unveränderten Kostenpauschale von 0,45% p.a. und dem Verzicht auf Ausgabeaufschläge oder erfolgsabhängige Gebühren ist der Fonds somit auch in Zukunft noch außergewöhnlich kostengünstig. [1]
Die Rebalancingmethodik des Fonds wird ab 2018 dahingehend geändert, dass ein halbjährliches Rebalancing und eine Mindestaktienquote von 51% eingeführt werden. Hierdurch werden unterjährige Schwankungen in den Gewichten der Anlageklassen frühzeitiger ausgeglichen. Darüber hinaus gilt der Fonds aufgrund der Mindestaktienquote steuerlich als Aktienfonds, so dass Anleger ab 2018 die maximale Teilfreistellung gemäß Investmentsteuerreformgesetz in Höhe von 30% auf die gesamte Vorabpauschale und den gesamten Veräußerungsgewinn ansetzen können. Weitergehende Informationen bietet Ihnen dieses Informationsblatt zum Investmentsteuerreformgesetz. [2]
mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wird ARERO noch besser! Die vergangenen Monate haben wir aktiv genutzt, um die passive Vermögensanlage mit ARERO für unsere Kunden noch attraktiver zu gestalten und den Fonds auf das ab 2018 geltende Investmentsteuerreformgesetz vorzubereiten. So stellen wir auf vielfachen Kundenwunsch bei Aktien und Renten die bisherige Swap-basierte Abbildung auf eine physische Replikation um. Die damit verbundenen höheren Abbildungskosten werden nicht an die Anleger weitergegeben. Mit einer unveränderten Kostenpauschale von 0,45% p.a. und dem Verzicht auf Ausgabeaufschläge oder erfolgsabhängige Gebühren ist der Fonds somit auch in Zukunft noch außergewöhnlich kostengünstig. [1]
Die Rebalancingmethodik des Fonds wird ab 2018 dahingehend geändert, dass ein halbjährliches Rebalancing und eine Mindestaktienquote von 51% eingeführt werden. Hierdurch werden unterjährige Schwankungen in den Gewichten der Anlageklassen frühzeitiger ausgeglichen. Darüber hinaus gilt der Fonds aufgrund der Mindestaktienquote steuerlich als Aktienfonds, so dass Anleger ab 2018 die maximale Teilfreistellung gemäß Investmentsteuerreformgesetz in Höhe von 30% auf die gesamte Vorabpauschale und den gesamten Veräußerungsgewinn ansetzen können. Weitergehende Informationen bietet Ihnen dieses Informationsblatt zum Investmentsteuerreformgesetz. [2]
3 ANTWORTEN
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am 30.11.2017 13:31
Meinst Du den hier:
ISIN: LU0360863863
??
Gruß, Pramax
__________________
Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.
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am 30.11.2017 14:06
Korrekt, gibt ja nur einen ARERO.
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am 30.11.2017 15:43
noplies

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