Anleihe kann nicht verkauft werden
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am 11.09.2022 07:01
Ich habe eine deutsche Mittelstandsanleihe im Portfolio, deren Herausgeber pleite gegangen ist. Die Anlage kann nicht mehr verkauft werden, auch weil sie abgelaufen ist und nicht mehr gehandelt wird. Ich würde gerne das Wertpapier abschreiben, so dass comdirect den Verlust als Verlustvortrag für zukünftige Investments berücksichtigt. Wie mache ich das? Danke fuer Ihre Antwort.
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Anleihen
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am 24.09.2022 12:43
@quartzy schrieb:@paejDanke, gut zu wissen. Allerdings habe ich derzeit gar keine Kapitalgewinne zu versteuern, die ich gegenrechnen könnte (gerade Immobilie fertig abbezahlt plus Steuernachzahlung, daher kein Investment) erst ab nächstem Jahr wird es wieder relevant. Was denkst Du dazu?
Leider gilt (aktuell noch) bei den genannten Verlusten folgendes:
"Solche Verluste können nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 EUR ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 EUR mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, eingefügt durch das "Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen").
Insoweit könnten die - mit der Ausbuchung festgestellten und bestätigten - Verluste allenfalls in die Folgejahre "vorgetragen" werden.
An dieser Stelle würde ich mir das gut überlegen und vermutlich nicht machen. Der von mir angesprochene Zeitgewinn ist in Deinem Fall eher theoretisch.
1. Es bleibt Deine Verantwortung, die entsprechenden Belege immer wieder beim Finanzamt einzureichen bis der Verlust komplett abgerechnet/gegengerechnet wurde.
Da sollte man evtl. nicht gleich damit anfangen, dass genau nix gegengerechnet werden kann.
2. Es besteht die (geringe) Möglichkeit, dass in absehbarer Zeit die aktuelle Trennung zwischen den 3 Verlusttöpfen (Aktien, Sonstiges, Termingeschäfte bzw. uneinbringl. Kapitalforderungen) vom Gesetzgeber aufgehoben wird.
Entsprechende Klagen laufen.
Möglicherweise stellt sich die Sachlage in Deinem Finanzbereich dann in Zukunft etwas günstiger dar.
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am 24.09.2022 19:50
Den Verlust musst du unbedingt in der Steuererklärung angeben und vortragen lassen.
Ansonsten geht er verloren!
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am 24.09.2022 20:21
@Silver_Wolf schrieb:Den Verlust musst du unbedingt in der Steuererklärung angeben und vortragen lassen.
Ansonsten geht er verloren!
Das ist nicht korrekt !!
Er hat ja noch gar keinen festgestellten Verlust.
Er kann - in gewissem Rahmen - selbst bestimmen, wann ein Verlust ein Verlust ist.
Erst wenn eine "wertlose Ausbuchung" vollzogen ist, ist der Verlust "aktenkundig"
Alternativ, wenn der Insolvenzverwalter die Bücher schliesst und das Licht ausmacht u.ä.
Vorher ist es ein "Hoffnungswert", der ohne Kurs im Depot schlummert.
Kein Grund zur Panik 😏
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am 24.09.2022 20:49
Ich rede davon wenn der Verlust realisiert ist. Darum geht es doch.
Also halt mal die Füße still.
25.09.2022 10:35 - bearbeitet 25.09.2022 13:24
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25.09.2022 10:35 - bearbeitet 25.09.2022 13:24
@Silver_Wolf schrieb:Ich rede davon wenn der Verlust realisiert ist.
Darum geht es doch.
Die Bedingung "wenn/falls" hast Du in Deinem ersten Beitrag nicht formuliert.
@Silver_Wolf schrieb:
Also halt mal die Füße still.
...und immer schön freundlich bleiben ...🤔
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am 11.10.2022 07:01
@paejWenn Du sagst:
... die aktuelle Trennung zwischen den 3 Verlusttöpfen (Aktien, Sonstiges, Termingeschäfte bzw. uneinbringl. Kapitalforderungen)...
Heisst das, dass man Verluste aus Anleihen nicht mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann?
11.10.2022 07:37 - bearbeitet 11.10.2022 07:40
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11.10.2022 07:37 - bearbeitet 11.10.2022 07:40
Es besteht „horizontaler Verlustausgleich“, d.h. Verluste können nur innerhalb derselben Einkunftsart ausgeglichen werden.
Ausnahme: Gewinne aus Aktienverkäufen können auch Verluste im Topf Sonstiges ausgleichen.
Tatsächlich werden die Beträge aber am Jahresende in der Steuerbestätigung sowohl summarisch als auch getrennt bestätigt.
Dies ist evtl. interessant, wenn man mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken hat.
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am 11.10.2022 07:47
Konkret heißt das zum Beispiel, Verluste aus Anleihen kann ich nur mit Gewinnen aus Anleihen verrechnen und nicht mit Gewinnen aus Aktienfonds? Tut mir leid, dass ich nochmal nachfragen muss.
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am 11.10.2022 10:55
Nein, das ist beides Sonstige und verrechenbar.
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am 11.10.2022 11:02
@quartzy schrieb:Konkret heißt das zum Beispiel, Verluste aus Anleihen kann ich nur mit Gewinnen aus Anleihen verrechnen und nicht mit Gewinnen aus Aktienfonds? Tut mir leid, dass ich nochmal nachfragen muss.
Verluste aus dem Verkauf von Kapitalanlagen (außer Aktien) können mit anderen Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden etc., auch Gewinnen aus Aktienverkäufen) verrechnet werden. Die Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen ist auf die Verrechnung mit Gewinnen aus Aktienverkäufen beschränkt.

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