am 15.05.2025 14:00
hallo zusammen,
ich habe heute zu meiner Überraschung in meinem Posteingang ein Dokument "Abrechnung fälliger Wertpapiere" gefunden, demzufolge wurde die Griechenland-Anleihe A1G1UW zum Kurs von 0,25228 % verkauft. Der Betrag wurde mir auch gutgeschrieben. Aber: Diese Anleihe müsste eigentlich noch bis 2042 laufen, und ich habe einen Verkauf nicht veranlasst. Weiß jemand, was da los sein könnte?
Es handelt sich um eine der Anleihen, die einem 2012 als "Zwangsumtausch" automatisch ins Depot gebucht wurden als Ersatz für ältere griechische Staatsanleihen (falls sich noch jemand daran erinnert.)
am 15.05.2025 14:19
Andere wundern sich auch, siehe dieser Thread: https://community.comdirect.de/t5/konto-depot-karte/ordererfassung-aufgrund-von-aktuellem-handelsere...
am 15.05.2025 14:26
Die Anleihe war mit einer Rückkaufoption ausgestattet, welche Griechenland ausgeübt hat. Die DKB hatte mich letzten Monat darüber informiert.
am 15.05.2025 19:13
... Und zwar hatte mir die DKB folgenden Link zu einem diese Frage betreffenden (englischsprachigen) PDF-Dokument geschickt:
am 14.06.2025 18:24
"Wundern" darf man sich, dass der Verkaufserlös versteuer werden muss, als wenn hier ein Gewinn zu verbuchen wäre.
Man hat Griechenland aus politischen Gründen in den Euro gemogelt. U.a. Ex-Finanzminister Eichel hat den Kauf der €-Staatsanleihen empfohlen, Angeblich hat er selbst welche gekauft.
Die Anleihen wurden als mündelsicher eingestuft. Banken mussten keinen Cent Eigenkapital hinterlegen.
Der gesamte Vorgang hat den € schwer beschädigt und steht im Widerspruch zu einer EURO-Gemeinschaft von Rechtsstaaten.
Hier müssten jetzt wenigstens die Verluste steuerlich angerechnet werden und keine Luft-Gewinne.
Es ist unglaublich. Rechtswidrige Schuldenfreisprechungen oder Schuldenübernahmen zu Lasten Dritter, verharmlosend Schuldenschnitt genannt. Kriterien- und Vertragsbrüche von €-Beginn an und am laufenden Band. Deutschland ist mit verpflichtet. Verträge sind einzuhalten: http://tinyurl.com/paqft8l
am 14.06.2025 18:59
@N0M0S schrieb:"Wundern" darf man sich, dass der Verkaufserlös versteuer werden muss, als wenn hier ein Gewinn zu verbuchen wäre.
Steuerlich ist der Schuldenschnitt wie folgt zu behandeln (BMF-Schreiben v. 9.3.2012, IV C 1, S 2252/0: 016):
Die im Zusammenhang mit dem Tausch an das griechische Bruttoinlandsprodukt gekoppelten Anleihen (GDP Linked Securities-Besserungsscheine) als auch die als Ersatz für die aufgelaufenen Stückzinsen gewährten Nullkuponanleihen des EFSF sind mit Anschaffungskosten von 0 € anzusetzen.
Stand: 12. April 2012
am 14.06.2025 19:06
Hallo @DanielNeu,
schau dir bitte mal an, ob in der Abrechnung die Position des Kommas bei dem Rückzahlungsprozentwert inzwischen korrekt ist. Wenn ich mich richtig erinnere, dann gab es Irritationen bei einem anderen Fragesteller.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 14.06.2025 19:30
am 14.06.2025 19:30
Es ist immer hilfreich, die Anleihebedingungen zu lesen ...
am 15.06.2025 16:10
Man sollte bzgl. der Griechenland-Anleihen-Problematik mal ein wenig Gelassenheit an den Tag legen. Fakt ist, Griechenland steht weitaus besser da (in unser allem Interesse) und die Menschen haben auch geblutet. Gleichzeitig haben ich (und Andere) damals sicher auch gedacht, ein Schnäppchen zu machen, wenn man die Anleihen bei niedrigem Kurs kauft und darauf spekuliert, dass man 100% zurückbekommt (auch unter Ausnutzung der oftmals so verhassten EU). Eine 1. Tranche habe ich 2023 vollständig ausgezahlt bekommen + Zinsen über all die Jahre pünktlich. Am Ende hat man langfristig Gewinn gemacht ... ob man sich jetzt noch über steuerliche Dinge beschweren sollte ... not sure.
am 15.06.2025 18:42
Die Betrachtung und Rechnung aus der Sicht es Spekulanten.;)
Es ist nicht der Geldverlust, es ist der Vertrauensverlust der damit einhergeht.
Für Investoren, die diese €-Staatsanleihe "normal" erworben haben, sieht die Rechnung anders aus. Am Ende bleibt da ein erheblicher Verlust.
Für mich ist der Vorgang allerdings nicht nur steuerlich etc. fragwürdig. Schon dass ein Mitgliedstaat der EU sich innerhalb der Staatengemeinschaft auf eine Staatenimmunität berufen kann beschädigt die gesamte EU- und €-Gemeinschaft dauerhaft.
Das nicht nur in Bezug auf die EU und den €, sondern auch vor dem Hintergrund bestehender billateraler völkerrechtlicher Verträge zwischen Griechenland und Deutschland, die hier offensichtlich ebenfalls gebrochen wurden.