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Aktionen notwendig bei Versteuerung von ETFs?

Comparator
Autor ★★★
54 Beiträge

Hallo!

 

Ich habe eine Frage zur Versteuerung von Erträgen, u.a. bei ETF, auch in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung. Zur Zeit habe ich Tagesgeld, Festgeld, Aktien und einen ETF-Sparplan. Mein Sparerpauschbetrag ist entsprechend der abzusehenden Erträge auf die verschiedenen Banken bzw. Anbieter verteilt. Zinsgewinne bei Tages- und Festgeld sowie Aktienverkäufen werden automatisch versteuert, die Steuer automatisch abgeführt. In Bezug auf einen (thesaurierenden) ETF habe ich schon einiges gelesen, Stichwort Vorabpauschale. Teils sind Abhandlungen über das Thema aber recht umfangreich, so dass ich am Ende mehr Fragen habe als Antworten...

 

Daher meine (einfache) Frage (, die vielen wahrscheinlich albern erscheinen mag ;-): Wenn ich den Sparerpauschbetrag voll ausnutze, werden in meinem Falle sämtliche Steuern automatisch abgeführt, und ich muss hier nicht aktiv werden, z.B. bei der Einkommenssteuererklärung?

 

Danke und Gruß

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3 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
3.152 Beiträge

Hallo @Comparator ,

 

alles Notwendige wird abgeführt (außer du bist kirchensteuerpflichtig und lässt die Kirchensteuer nicht durch die Bank abführen), du musst also nicht selbst aktiv werden (das war ja früher etwas komplizierter, v.a. bei ausländischen Thesaurierern).

Bei der Einkommenssteuererklärung reicht es somit normalerweise aus, die Daten der Steuerbescheinigung zu übernehmen.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

as-1984
Experte ★★
358 Beiträge

@Joerg78  schrieb:

Bei der Einkommenssteuererklärung reicht es somit normalerweise aus, die Daten der Steuerbescheinigung zu übernehmen.


Falls kein spezieller Fall vorliegt (z.B. Günstigerprüfung, Verrechnung GuV bei mehreren Depots bei unterschiedlichen Banken oder Kapitalerträge aus dem Ausland, etc.) muss die Anlage KAP gar nicht mehr ausgefüllt werden, da die Kapitalertragssteuer als Abgeltungssteuer konzipiert ist und mit Abführung (als Quellensteuer direkte Abführung vom Schuldner der Kapitalerträge oder vom Kreditinstitut an das FA) die Steuerschuld abgegolten ist.

Comparator
Autor ★★★
54 Beiträge

Danke euch!