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Aktionärshaftung bei Bankenpleite

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo

 

bei Focus Online habe ich eben das da gelesen

 

Wenn Banken in Schieflage geraten und abgewickelt werden müssen, sieht die Reihenfolge derer, die für die Verluste herangezogen werden, so aus: erst die Aktionäre, dann die Gläubiger (Besitzer von Schuldverschreibungen) und dann Sparer mit Einlagen über mehr als 100.000 Euro.

 

https://www.focus.de/finanzen/experten/gastkolumne-von-michael-reuss-war-alles-was-sie-in-den-vergan...

 

Wie ist dieser Sachverhalt aus Aktionärssicht zu verstehen? Hafte ich da neben dem eingesetzten Kapital für die Anteile noch zusätzlich mit Privatvermögen um Schulden der Bank zu bedienen?

 
9 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

Natürlich nicht. Aktiengesellschaften sind Kapitalgesellschaften. D.h. es gibt keinen persönlich haftenden Gesellschafter. Mehr als den Aktienwert (in dem ja ein ein Anteil am Stammkapital steckt) kannst du nicht verlieren.

 

Das Gegenteil wäre eine Personengesellschaft.

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge


Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

da im Verlauf dieser Diskussion bestimmt die Frage nach der Einlagensicherung bei uns aufkommt, verweise ich prophylaktisch schon mal auf die zweistufige Einlagensicherung bei comdirect. 🙂

 

Viele Grüße und frohe Ostern

Philipp

 


In der Kürze liegt die Wü

Pramax
Legende
3.775 Beiträge

Ergänzend zu @baha s Antwort hier noch ein Link

zum entsprechenden Paragraphen im Aktiengesetz:

 

Aktiengesetz § 1

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Typisch Markwort:

 

Fakten, Fakten, Fakten, egal woher sie kommen. 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@inliner: Na ja, falsch ist es ja nicht. Höchstens mißverständlich.

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Focus rangiert bei mir fast auf gleicher Stufe wie die Zeitung mit den vier Buchstaben und beide fasse ich noch nicht einmal mit spitzen Fingern an. 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Nun den Medien kann man heute auch nur noch bedingt trauen... allerdings würde ich der Bundes- und EU-Regierung solche Schickanen durchaus zutrauen.

 

Danke für die Infos

 

 

 

 

 

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Liebe Anwälte von Helmut Markwort: Post bitte an @inliner, Königstein im Taunus. Doch, das kommt an.

 

nmh

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

gebdiv8
Autor ★★
26 Beiträge

Der Artikel stimmt in seiner grundsätzlichen Aussage schon. Man haftet mit seinem eingesetzten Kapital als Aktionär, Anleihengläubiger oder Kunde (auf dem Giro oder Sparbuch).

Allerdings richtet sich der Artikel nicht an Wertpapierbesitzer, sondern an Banksparer. Bekanntlich liegen dort Milliarden nutzlos auf Konten!

 

Was passiert im Ernstfall? Theoretisch wie im Artikel beschrieben. In der Praxis wird es evtl. nicht so schlimm kommen, da die Politiker alle 4 Jahre wiedergewählt werden wollen und es sich beim Gläubiger nicht noch vollends verscherzen möchten.

So erst in 2017 in Italien geschehen. Da wurde eine "Ausnahme" von der bestehenden Regel gemacht. Dann zahlen halt alle Steuerzahler, gerne auch aus den anderen EU-Mitgliedsländern.

 

Historisch hatte es eigentlich nie einen Crash aus dem selben Grund wie der vorige gegeben. In der Regel kommen die aus einem anderen Bereich/Branche.

Seit 2009 wird die Bankenbranche sehr intensiv auf Krisenanfälligkeit geprüft.