am 16.02.2022 00:06
Hallo Liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich der AKASOL AG Aktie (WKN: A2JNWZ). Ich habe heute versucht diese Aktie zu verkaufen, allerdings ist kein Handel mehr an deutschen Börsen möglich. Wie kann ich die Aktie denn nun verkaufen? Gibt es da eine Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus
16.02.2022 01:43 - bearbeitet 16.02.2022 01:44
Guten Morgen,
Du kannst sie noch Freibörslich handeln z.B: LiveTrading.
am 16.02.2022 08:00
Akasol wurde von Borgwarner übernommen . Ich bin in dieser Thematik nicht wirklich drin, aber es soll eine Barabfindung für Bestandsaktionäre geben, d.h. ich würde jetzt nicht aktiv verkaufen!
Vielleicht kann jemand, der das Prozedere schon durchgemacht hat, Erfahrungsberichte teilen 🙂
am 16.02.2022 14:16
Hallo Nobka,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe soeben versucht die AKASOL Aktie via Live-Trading zu verkaufen. Leider kommt hier diese Fehlermeldung (siehe nachfolgendes Bild) und ein Verkauf ist nicht möglich. Gibt es noch andere Möglichkeiten die Aktie zu verkaufen? Und was passiert in dem Fall, dass die Aktie nicht mehr verkauft werden kann? Erleide ich dann einen Totalverlust?
Vielen Dank und beste Grüße
am 16.02.2022 14:42
Das Geheimnis liegt wohl in der Ergebnissen der außerordentlichen Hauptversammlung vom vergangenen Dezember:
am 16.02.2022 15:39
Hallo @GetBetter,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mir die Dokumente angeschaut, die du verlink hast. Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hier um einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, was bedeutet, dass alle Minderheitsaktionäre eine Barabfindung bekommen. Die Höhe der Barabfindung im Fall der AKASOL AG beträgt, laut nachfolgendem Verweis aus der Hauptversammlung, 119,16€ pro Aktie. Liege ich mit meiner Annahme richtig? Und bedeutet das, das mir die Barabfindung in den kommenden Tagen auf mein Konto überwiesen wird?
Verweis aus Hauptversammlung:
"Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der AKASOL AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 327a ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 119,16 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AKASOL AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“