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Abrechnung bei Fonds-Festpreisgeschäft

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Hallo,

 

im offiziellen Verkaufsprospekt meines Fonds ist die Orderannahme wie folgt beschrieben:

"Alle Aufträge erfolgen auf Grundlage eines unbekannten Anteilwertes. Aufträge, die bis spätestens 13.30 Uhr Luxemburger Zeit an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft oder Zahlstelle eingegangen sind, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet. Aufträge, die nach 13.30 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des übernächsten Bewertungstages abgerechnet."

 

Am 20.03.2018 um 12:59 Uhr habe ich online eine Verkaufsorder im Festpreisgeschäft (also zum täglich durch die KAG festgestellten Rücknahmepreis) erteilt. Nach obigen Bedingungen hätte die Abrechnung demgemäß zum Anteilspreis des Folgetages 21.03. erfolgen müssen. Abgerechnet wurde jedoch mit dem Anteilspreis vom 22.03., der etwas niedriger war.

 

Das impliziert, dass mein nachweislich rechtzeitig gestellter Auftrag von der Bank erst nach 13:30 an die KAG bzw. deren Zahlstelle übermittelt und folglich um einen Tag später abgerechnet wurde (in diesem Fall leider zu meinem Nachteil, hätte natürlich auch andersrum sein können). Sind also die Cut-off-Regeln der KAG/des Fonds bei Festpreisgeschäft für mich als Kunde und Auftraggeber nur Makulatur? Im Online-Zeitalter gehe ich davon aus, dass die Bank einen Auftrag umgehend, sprich zeitgleich an den Handelsplatz bzw. die KAG weiterleitet. Wenn das im Festpreisgeschäft anders gehandhabt wird, sollte das Procedere irgendwo in den AGB/Sonderbedingungen geregelt sein. Ich finde dazu jedoch nichts, außer dem Hinweis, dass ein Festpreisgeschäft direkt zwischen Auftraggeber und Bank geschlossen wird. Im Prinzip könnte es mir bei vereinbartem Festpreis also eigentlich egal sein, ob, wann und zu welchem Preis die Bank das Gegengeschäft mit der KAG macht. Aber halt, mein "Festpreis" ist ja kein fix vereinbarter, sondern ein unbekannter künftiger Anteilswert, nämlich der, zu dem die Bank ihr Gegengeschäft abwickelt. Daraus ergibt sich m. E. eine Treu und Glaubens-Verpflichtung für die Bank, dafür zu sorgen, dass der Kunde den Anteilswert erhält, den er bei umgehender Geschäftsabwicklung seiner Order erhalten hätte und das wäre in meinem Fall der Wert vom 21.03. gewesen. Es kann ja nicht sein, dass mein Abrechnungsbetrag auch davon abhängig ist, wann die Bank mal gedenkt, das Gegengeschäft zu machen.  

 

Also, meines Erachtens ist im Fonds-Festpreisgeschäft unbedingt sicherzustellen, dass eine vom Kunden beachtete, offizielle Cut-off-time auch tatsächlich so berücksichtigt wird, wie sie im Verkaufsprospekt des Fonds definiert ist. Davon gehe ich als Kunde aus und wenn die Bank das aus internen Gründen nicht gewährleisten kann, dann muss sie das transparent machen und in den AGB das Procedere für Festpreisgeschäfte regeln, nach dem ich mich als Kunde ersatzweise und verbindlich richten kann. Der Willkür meines Brokers ausgesetzt zu sein, ist jedenfalls nicht das, was ich mir wünsche. Oder war etwa alles nur ein bedauerlicher Fehler?

4 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Da es sich hier um einen zeitkritischen Vorgang handelt, meine Empfehlung: unverzüglich die Kundenbetreuung von Comdirect anrufen und den Sachverhalt schildern bzw. reklamieren (Rufnummer für Reklamationen: 04106 - 708 25 04)

 

Das kostet nichts, eine verspätete Reklamation senkt die Erfolgschancen dieser hingegen stark.

 

Davon unabhängig wäre ich über eine Erklärung seitens der Community oder @SMTcomdirect erfreut 🙂

 

Gruß

baha

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @redbull21,

 

prinzipiell gelten die Bedingungen der Bank, nicht der KAG (weil du deinen Auftrag ja an die Bank reichst und nicht die KAG).

 

Und hier können die Cut-Off-Zeiten abweichen: Wenn die CoZ bei der KAG 13:30 ist, kann es bei der Bank zB 11 Uhr sein. Zumeinen sind hier (Fondshandel, nicht Börsenhandel) eher selten Echtzeitsysteme anzutreffen, sondern eher COBOL-Batches. Zum anderen gibt es u.U. noch Zwischenstationen. Und überall will ein Puffer gewährleistet sein, um eben eine Garantie abgeben zu können.

 

Beispiel oben: KAG: CoZ 13:30
--> Zwischenbank: Puffer 1h: CoZ 12:30
--> Bank: Puffer 1h und Batchlauf zur vollen Stunde: CoZ 11:00

Bei der CoDi kann ich aber zugegeben dazu keine Infos finden.

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Danke für eure Antworten.

 

@Necoro

Könnte durchaus sein, dass du recht hast. Aber wenn dem so sein sollte, dann muss die Bank darstellen, welche Cut-Off-Zeit(en) bei ihr für eine Festpreisorder gelten. Da wir hierüber beide keine Infos bzw. Bedingungen gefunden haben, stellt sich die Frage, von welcher CoZ ich als Kunde bei Ordererteilung dann ausgehen kann. Logischerweise ist dann für mich das Regelwerk im Fonds-Verkaufsprospekt maßgeblich, wenn das Regelwerk für Festpreisgeschäfte meines unmittelbaren Geschäftspartners, der Bank, hierzu nichts hergibt. Wenn Codi das nicht transparent regelt, gehen Irrtümer/Missverständnisse aus meiner Sicht zu deren Lasten. Als uninformierter Kunde muss ich nicht damit rechnen, dass meine Order aus bankinternen Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht wenigstens innerhalb 30 Minuten bei der KAG eintrifft. In den Codi-Bedingungen steht auch nichts darüber, dass im Festpreisgeschäft die Einhaltung fondsspezifischer Cut-Off-Zeiten generell nicht garantiert werden kann.

 

Vielleicht hören wir ja noch etwas offizielles dazu? Wäre schön.

Reklamieren werde ich meinen Fall davon unabhängig gleich am Montag.

redbull21
Autor ★★
16 Beiträge

Bin heute zufällig beim Ändern eines Fondssparplans auf so einen "i-Button" gestoßen, hinter dem sich eine Erläuterung zum Begriff "Festpreisgeschäft" verbirgt. Dort steht folgendes:

 

"Der Kauf der Anteilsrechte, ggf. auch als Bruchteile von Anteilsrechten, erfolgt im Wege des Festpreisgeschäfts von der comdirect. Die comdirect wird sich die Anteilsrechte bzw. Bruchteile davon bei der Kapitalanlagegesellschaft beschaffen. Der für die Anteilsrechte bzw. Bruchteile davon an die comdirect zu entrichtende jeweilige Festpreis setzt sich aus dem von der Kapitalanlagegesellschaft in Rechnung gestellten Nettoinventarwert eines Investmentanteils (auch net asset value - NAV -) zzgl. des von der comdirect erhobenen Kaufaufschlags zusammen. Der Abrechnungszeitpunkt der Kapitalanlagegesellschaft (und damit der maßgebliche Nettoinventarwert) richtet sich nach den im jeweiligen aktuellen Fondsverkaufsprospekt mitgeteilten Abrechnungsregeln."

 

Hier wird also im Bereich der Sparpläne ganz klar Bezug auf die KAG-Regeln genommen. Es wird immer schwieriger zu erklären, warum diese Regeln bei normalen Festpreisgeschäften nicht ebenso gelten sollten.

 

Meine Reklamation habe ich gestern abgeschickt. Ich bin gespannt auf die Antwort.