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Ab 2021: Verluste als Privatvergnügen

38 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.801 Beiträge

@corrn  schrieb:

 

Handelt es sich auschließlich um Aktien mit Totalverlust ?

 


Die Begrenzung gilt für:

((Aktien oder Anleihen) mit Totalverlust) oder (Termingeschäfte)

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

@dg2210  besten dank für die Info...

 

dann verstehe ich die "100k€ Rechungen" der ganzen Trader nicht ... 

Da wir mMn die ganze Zeit nur von Verlust gesprochen haben und nicht von Totalverlust. Immer wieder aufregend mit dieser Politik ... es steht auch kaum irgendwo verständlich und offiziel geschrieben....

 

Schönen Tag noch !

dg2210
Legende
7.801 Beiträge

@corrn  schrieb:

@dg2210  besten dank für die Info...

 

dann verstehe ich die "100k€ Rechungen" der ganzen Trader nicht ... 

Die "Trader" handeln i.d.R. nicht mit Aktien, sondern machen Termingeschäfte. Damit erzielt man (wenn die Strategie aufgeht) hohe Verlust und gleichzeitig sehr hohe Gewinne, in der Summe also eine ganz anständige Rendite.

 

Mit der neuen Regelung funktioniert dies für PRIVATE Anleger nicht mehr.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

GetBetter
Legende
8.104 Beiträge

@corrn 

Ich finde das in diesem Video ganz anschaulich erklärt. 

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

@dg2210  Danke

schon klar,  aber es wurde immer mit dem Aktienkauf verglichen. In beiden fällen kann man ja auch einen Totalverlust erzeugen ... Bei Aktien geht das ein bisschen schwieriger als mit zB Hebel ... klang für mich so als wenn Termingeschäfte und "normaler" Aktienhandel auf eine Ebene gehoben wird ... würde ich unserer Starbesetzung in dem zugehörigen Ämtern auch zutrauen ...

corrn
Experte ★★
500 Beiträge

@GetBetter  besten Dank ich schau es mir direkt mal an !!! 

dg2210
Legende
7.801 Beiträge

@corrn  schrieb:

@dg2210  Danke

schon klar,  aber es wurde immer mit dem Aktienkauf verglichen.


Ja, im Internet kann jeder alles behaupten. Je abstruster die Behauptung, desto mehr Clicks gibt es zur Belohnung. In Deutschland gibt es nicht nur 80 Millionen höchstqualifizierte Fussballtrainer, sondern auch ebensoviele Steuerexperten...

 

Tatsache ist: Selbst die Fachleute wissen nichts genaues, sondern warten auf die Durchführungsverordnung.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Lars123
Experte ★★
392 Beiträge

Bei Totalverlust = wertloser Verfall wird die Art des Wertpapiers vermutlich egal sein. Man wird den Verlust nicht verrechnen können. Das war früher die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung. Bis der BFH mal klar gestellt hat, dass das ganze auch ohne Abschlussrechnung durch Verkauf (den es ja nicht mehr gibt bei wertlosem Verfall) ein ganz normal anrechenbarer Verlust ist.

Warum die unbedingt daran wieder drehen wollen, ist mir unklar. Das dürfte noch nicht mal besonders viele öffentliche Pluspunkte geben, wenn in einer Lehman-Situation die wertlosen Zertis noch nicht mal als Verlust verrechnet werden dürfen.......

 

Die Begrenzung der Verlustverrechnung soll wohl Termingeschäfte betreffen, wenn stimmt, was in der Petition geschrieben steht (die Gesetzesentwürfe / -texte habe ich jetzt nicht nachgelesen....). Auch Aktienanleihen und Zertifikate sind im Prinzip Termingeschäfte. Das kann also durchaus auch weitreichend wirken.

Und hier würde mich in der Tat interessieren, wie man das verfassungsgemäß ausgestalten will. Mit einem Papier 20.000 Euro Gewinn und mit einem Papier 30.000 Euro Verlust machen in einem Jahr würde nach der neuen Logik bedeuten, man hat 10.000 zu versteuernden Gewinn gemacht. Gegenüber dem, der nur 10.000 Euro Gewinn mit einem Papier und sonst nichts gemacht hat, ist das eine klare Ungleichbehandlung und Besteuerung entgegen der Leistungsfähigkeit. Das kann man eigentlich nur noch rechtfertigen, wenn man den privaten Handel mit Derivaten als privates Glückspiel und damit Privatvergnügen deklariert. Wobei dann gleich die Frage käme, warum denn die ersten 10.000 Verlust noch verrechnet werden dürfen......

dg2210
Legende
7.801 Beiträge

@Lars123, Jens Rabe hat das in einem Video zusammengefasst:

https://www.youtube.com/watch?v=c5K7-R1mIWw 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

A_J_L
Experte ★★
505 Beiträge

Interessant finde ich diese Paralelle: auch bei Sportwetten soll es einen Verlustdeckel von €1.000 / Monat geben. Nicht, dass ich überhaupt Sportwetten machen würde (ausser mit meiner Frau beim Golf, wer die Getränke zahlt), aber, es scheint als würde Vater Staat meinen, so um die €10.000 per Anno ist das, was man verzocken darf.

Der Perfide HInetrgedanke ist wohl, den Spieler in die staatlichen Casinos zu locken, damit der Staat ordentlich abschöpfen kann. Ein Schelm, wer da keinen Plan sieht.



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