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1. Depotübertrag: KE+KESt, 2. FiFo bei kompletten ETFs

Retep23
Einsteiger
1 Beiträge

Liebes Forum,
nun muss ich doch mal mit zwei Fragen um Nachhilfe bitten.

 

Meine Frau und ich haben je ein comdirect-Depot. Ihre ETFs sollen in mein Depot wandern, also ein unentgeltlicher Übertrag mit Gläubigerwechsel unter Ehegatten.

Was geschieht mit den bisher in 2024 erzielten Kapitalerträgen und der Kapitalertragssteuer meiner Frau? Bleiben beide nach dem Übertrag KE und KESt. ihr zugeordnet oder werden sie auf mich übertragen, mit meinen KE summiert und alles von mir versteuert?

 

Frage 2: Es wurden nacheinander zwei ETF gekauft. ETF 1 bleibt im Depot, ETF 2 wird verkauft.
Greift hier auch das fifo-Prinzip oder können wir ETF 2 zuerst verkaufen? Bisher dachte ich, dass sich fifo auf Einzelaktien bezieht oder aufgestockte ETF, aus denen Teilverkäufe getätigt werden sollen, aber nicht auf komplette ETF als Teile eines Depots. Stimmt das?

 

Ich hoffe, mich halbwegs verständlich ausgedrückt zu haben und freue mich über jede Antwort.

2 ANTWORTEN

GetBetter
Legende
7.322 Beiträge

Hallo @Retep23 und herzlich willkommen in der Community.

 


@Retep23  schrieb:

Meine Frau und ich haben je ein comdirect-Depot. Ihre ETFs sollen in mein Depot wandern, also ein unentgeltlicher Übertrag mit Gläubigerwechsel unter Ehegatten.

Was geschieht mit den bisher in 2024 erzielten Kapitalerträgen und der Kapitalertragssteuer meiner Frau? Bleiben beide nach dem Übertrag KE und KESt. ihr zugeordnet oder werden sie auf mich übertragen, mit meinen KE summiert und alles von mir versteuert?


Wie Du bereits richtig erwähnt hast handelt es sich um einen Übertrag mit Gläubigerwechsel. Dabei werden aber nur die Wertpapiere übertragen. Aus steuerlicher Sicht werden zwar wertpapierspezifische Daten (z.B. Anschaffungskosten und -datum) übertragen, nciht aber personengebundene. Insofern bleiben die bisher in 2024 erzielten Kapitalerträge und auch abgeführte Steuern weiterhin dem bisherigen Depot zugeordnet.

 

Losgelöst von der Thematik des Übertrages könnt ihr aber natürlich durch Einreichung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages die steuerliche Verrechnung von der Einzelperson lösen und auf euch als Paar zusammenführen.

 

 


@Retep23  schrieb:

Frage 2: Es wurden nacheinander zwei ETF gekauft. ETF 1 bleibt im Depot, ETF 2 wird verkauft.
Greift hier auch das fifo-Prinzip oder können wir ETF 2 zuerst verkaufen? Bisher dachte ich, dass sich fifo auf Einzelaktien bezieht oder aufgestockte ETF, aus denen Teilverkäufe getätigt werden sollen, aber nicht auf komplette ETF als Teile eines Depots. Stimmt das?


Das Fifo-Prizip gilt immer bezogen auf ein einzelnes Wertpapier.

 

Wenn also ETF  1 in mehreren Tranchen A, B, C usw. gekauft wurde (beispielsweise im Rahmen eines Sparplans), dann werden bei einem Teilverkauf oder -übertrag die Anteile auch genau in dieser Reienfolge verkauft bzw. übertragen: Zuerst die aus A, dann aus B usw.

Für jeden einzelnen Teil ist dessen Kaufkurs bekannt, so dass im Falle eines steuerpflichtigen Vorgangs (Verkauf) exakt der Gewinn des verkauften Anteils und in der Folge die darauf fälligs Steuer ermittelt werden kann.

 

Für ETF 2 gilt exakt das gleiche, wobei die jeweiligen Bereiche für ETF 1 und ETF 2 vollkommen eigenständig sind.

Insofern kann natürlich ETF 2 zuerst verkauft werden. Sollte aber auch ETF 2 in mehreren Tranchen X, Y, und Z ins Depot gewandert sein, dann kann eben nicht zunächst Tranche Z Verkauft werden sondern es beginnt mit X. MIt Tricks ist es doch möglich, das würde hier aber jetzt zu weit führen.

 

Soweit ich die Formulierungen Deiner Frage 2 richtig verstanden habe (ganz sicher bin ich nicht) liegst DU mit Deiner Vermutung also exakt richtig.

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.189 Beiträge

Willkommen in der Gemeinde.

Die Fragen sind zwar etwas unklar formuliert aber vielleicht kann ich doch etwas helfen.

 

Bereits realisierte Erträge und darauf gezahlte Steuern sind natürlich erledigt und bleiben bei deiner Frau.

 

Unklar was du mit ETF 1 und ETF 2 meinst. Sind das unterschiedliche ETFs oder zwei Käufe des gleichen ETF?

Verschiedene Produkte kannst du natürlich verkaufen wie es dir gefällt. Wenn es nur ein ETF ist wird FIFO angewendet.

 

Bei den Steuern kommt es natürlich auf die Art der Veranlagung an. Bei gemeinsamer Veranlagung wird eh alles verrechnet wenn man eine Erklärung abgibt.

Den Sinn hinter dieser Aktion sehe ich jetzt nicht.

Aber das ist ja auch nicht erforderlich.  🙂