am 02.02.2021 19:21
am 02.02.2021 20:35
Ich könnte falsch liegen, aber wertloser Verfall von Wirtschaftsgütern klingt nach insolventen Firmen deren Aktie nichts mehr Wert ist.
Wenn du ganz normale Aktienverluste hast kannst du die ganz normal mit deinen Gewinnen verrechnen lassen. Gar kein Problem.
am 02.02.2021 23:19
Was ist "wertloser Verfall von Wirtschaftsgütern"? Konkret: Gelten die 20 T€ Obergrenze pro Jahr ab 1. Jan. auch für den Aktien-Verlusttopf?
Ein Verfall von Wirtschaftsgütern meint, Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung , aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Abs. 1.
Realisierte Verluste aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, die aus der Veräußerung von Aktien (Anteile an einer Körperschaft) entstehen, dürfen nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG (Aktien), die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden.
Verluste aus einer der oberen Verfallarten sind bis zu 20 TEUR über die zu den Kapitalvermögen gehörenden Einkünften verrechenbar. Aktienverluste nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG sind weiterhin mit Aktiengewinnen, d.h. ohne Einschränkung verrechenbar.