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Übertrag von Aktien auf Konten von Enkeln innerhalb der Comdirect
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am 16.12.2024 15:51
Wollte soeben einzelne Aktien von meinem Depot an unsere 6 Enkel zu Weihnachten übertragen, die alle auch Depots bei der CD haben. Beim ersten hats funktioniert, beim zweiten ist die Aktienposition gar nicht mehr zur Verfügung, kann somit nicht ausgeführt werden. Lt. tel. Rückfrage dauert es ca 5-6 Tage, bis das wieder möglich ist. Bei 6 Enkeln somit ca 6 Wochen Zeitbedarf, somit bekommt der letzte sein Weihnachts-Geschenk dann zu Ostern. Mein Eindruck: unpraktikabel, unnötig kompliziert, umständlich, nicht kundenfreundlich. Einreichung der Aufträge gesammelt in Papierform geht ja auch nicht!
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am 18.12.2024 22:57
@Kio schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
@Kio schrieb:Mal eine Frage. Wie wird so etwas steuerlich behandelt? Die Enkel haben ja selbst nichts bezahlt, also praktisch keinen Anbschaffungswert. Demnach müsste ja beim Verkauf der gesamte Wert versteuert werden?
Gruß kio
Nein.
Man wird in so einem Fall wohl gerne ein Schenkung machen.
Dann bleibt der Anschaffungswert erhalten und wird mit verschenkt. 🙂
Ohne Schenkung wird der Übertrag wie ein Verkauf behandelt.
Dann wird mit dem aktuellen Kurs eingebucht.
Danke!
Bedeutet also, das ohne Schenkung vom Empfänger der gesamte Wert versteuert werden muss, während mit Schenkung nur der Kursgewinn versteuert werden muss, richtig? Was bedeutet das für die Steuerpflicht des Schenkenden, muss der beim Übertrag den Kursgewinn, also die Differenz wischen Anschaffungswert und gegenwärtigen Kurs versteuern?
Ich frage deshalb, weil man sonst ja über Depots von Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen, Gewinne bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei realisieren kann. Wenn auch nur illegal, dafür aber kaum nachvollziehbar. Zumindest, wenn es um übersichtliche Summen geht.
Gruß kio
Nein.
Versteuert wird natürlich immer nur der Kursgewinn.
Vorausgesetzt es gibt einen Anschaffungskurs. Ansonsten 30% vom Wert.
Übertrag an Dritten aus sonstigen Gründen
Das wird wie ein Verkauf behandelt. Der Absender versteuert seinen Kursgewinn.
Der Empfänger bekommt die Aktien zum aktuellen Preis eingebucht und zahlt erst beim Verkauf Steuern auf den weiteren Gewinn.
Übertrag an Dritten wegen Schenkung
Der Absender übergibt die Aktien mit allen Daten und versteuert nichts.
Der Empfänger bekommt die Aktien zum originalen Anschaffungspreis.
Beim Verkauf zahlt er dann Steuern auf den vollen Gewinn.
Die Schenkung an Angehörige ohne eigenes Einkommen wird natürlich ständig gemacht und ist legal.
Nur das Geld gehört dir dann nicht mehr sondern dem Kind.
Darüber kannst du dann nicht mehr frei verfügen, und schon gar nicht zurück holen.
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am 18.12.2024 23:30
@Kio schrieb:Bedeutet also, das ohne Schenkung vom Empfänger der gesamte Wert versteuert werden muss, während mit Schenkung nur der Kursgewinn versteuert werden muss, richtig? Was bedeutet das für die Steuerpflicht des Schenkenden, muss der beim Übertrag den Kursgewinn, also die Differenz wischen Anschaffungswert und gegenwärtigen Kurs versteuern?
Du musst unterscheiden zwischen Schenkungssteuer und Ertragssteuer.
Bei einer Schenkung von A an B fällt (falls die Freigrenze überschritten wird) eine Schenkungssteuer an. Deren Höhe errechnet sich aus dem Wert der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Schenkung (nach Abzug des Freibetrages).
Der Schenkende bleibt in diesem Moment meist verschont, da sich das FA die Steuer üblicherweise vom Beschenkten holt.
Bei einem Übertrag werden nicht nur die Wertpapiere sondern auch deren Anschaffungskosten übertragen und gehen auf den Beschenkten über (Fußstapfen-Prinzip). Wenn dieser dereinst die Wertpapiere verkauft, dann berechnet sich die fällige Ertragssteuer wie gewohnt aus der Differenz von Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Der Wert zum Zeitpunkt des Übertrages hat an dieser Stelle keine Bedeutung.
Der ursprüngliche Schenker spielt in diesem Moment offensichtlich keine Rolle mehr.
@Kio schrieb:
Ich frage deshalb, weil man sonst ja über Depots von Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen, Gewinne bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei realisieren kann. Wenn auch nur illegal, dafür aber kaum nachvollziehbar. Zumindest, wenn es um übersichtliche Summen geht.
Tja, was soll man darauf antworten?
Solange es nicht nachvollziehbar ist, wäre auf den ersten Blick ja alles gut. Allerdings bin ich nicht sicher, ob es nicht möglicherweise doch nachvollziehbar sein könnte. Bei einer Schenkung (Übertrag mit Gläubigerwechsel) ist die Bank nämlich verpflichtet das FA zu informieren. Falls solche Überträge systematisch und entsprechende Meldungen folglich gehäuft erfolgen, könnte durchaus jemand aufmerksam werden und Fragen stellen.
18.12.2024 23:42 - bearbeitet 18.12.2024 23:47
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18.12.2024 23:42 - bearbeitet 18.12.2024 23:47
Wissenslücke geschlossen, danke. 🙂
Das die Schenkung legal ist, ist mir schon klar. Ich meinte mit illegal auch eher die Entnahme, der durch die Einkommensfreiheit steuerfrei realisierten Kursgewinne. Dieser Akt ist illegal, Diebstahl beim Kind und Steuerhinterziehung.
In der Realität aber unter gewissen Umständen sicher machbar. Nur nicht für mich, weil ich so eine ehrliche Haut bin.
Außerdem kenne ich niemanden, außer mich selbst, der nicht einkommenspflichtig ist und dem ich so weit vertrauen würde. 😐
Gruß kio
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am 18.12.2024 23:47
Auch dir sei zusätzlich zum Kudo gedankt. 🙂
Gruß kio

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