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Änderung des Einkommenssteuergesetz 2026

Ordercap1
Autor ★★★
73 Beiträge

Hallo zusammen,

 

aus einer gewissen Veröffentlichung des BMF wurde am 14.05.2025 mal ebend alles über den Haufen geschmissen und das Einkommenssteuergesetz in vielen Punkten umgeworfen.

 

das gesammelte Werk von 124 Seiten kann man sich über den Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteue... 

 

anschauen.

 

Einigen Sachen könnten hier interessant sein, die man vielleicht noch nicht wusste:

 

Im Schreiben sind jeweils die Randziffern angegeben:

 

z.B. RZ 251 C

 

Eine Versteuerung bei Depotüberträgen an Dritte wird ja steuerlich behandelt. Also Gewinne sind Steuerpflichtig usw.

 

Jetzt werden bei dann bei Steuerschuld und Soll auf dem Konto, diese nicht mehr storniert und dem Finanzamt gemeldet, sondern die Banken treiben diese Steuern selber ein.

 

Auch wird dies vermutlich die im kommenden Jahr die Vorabpauschalen betreffen.

 

Auch die gegenwertlosen Ausbuchungen werden jetzt in die Steuertöpfe gebucht. Wie aber die Umsetzung erfolgt ist noch nicht ganz klar.

 

Auch die Verkäufe bei Wertpapieren, die die Transaktionskosten höher sind, werden in den Steuertöpfen gegengebucht.

 

Ich haben mir das ganze Schreiben mal angeschaut. Einziges Gutes daran ist die klare steuerliche Betrachtung bei Kapitalmaßnahmen, als Split, Reverse-Split, Fusion usw.

 

Was haltet Ihr von den Änderungen?

 

Ich finde, dass es für Anleger schon interressant sein kann, dass mal durchzulesen.

 

Grüße

4 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hey, 

 

das verlinkte Dokument ist ein BMF-Schreiben aus Mai 2025 und beschäftigt sich mit Einzelfragen zur Abgeltungsteuer. Mit einer Änderung des EStG hat das nun wirklich nichts zu tun. Habe bei deiner Überschrift schon einen Schrecken bekommen, dass ich schon wieder etwas nicht mitbekommen habe. 😁

 

Viele Grüße

 

Lukas

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Besteuerung von Wertpapiererträgen, Kursgewinnen und auch Erbschaften gehört abgeschafft. Alles wurde vorher schon mehrfach versteuert und das sollte einem Staat, der sich nicht als Raubritter und Wegelagerer versteht, eigentlich reichen.

CurtisNewton
Legende
4.845 Beiträge

Hallo @Ordercap1 ,

 

vielen Dank für Dein Engagement.

Wie @Fix1 schon schrub ist das Schreiben ja schon vom Mai und damit eigentlich ein "alter Hut". IMHO gilt es ausserdem schon für das Steuerjahr 2025.

 

Insbesondere die Regelungen zu Totalverlusten beruhen ja auf einem Gerichtsurteil vom letzten Jahr.  

Ich verweise mal auf diesen Thread, da wurde dieses Schreiben auch schon mal mit diskutiert (so Juni rum)

 

Schönen Gruß

Curtis

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

Ordercap1
Autor ★★★
73 Beiträge

Hallo,

 

ich wollte keinen Schrecken einjagen mit meiner Überschrift. 🙂

 

Aber es gibt einige Sachen die sich ändern nicht nur die eingeschränkte Verlustverrechnung.

 

Es wird nun auch explizit als Beispiel auf Versteuerung und Kapitalmaßnahmen. Sicherlich sind einige Punkte für den Privatanleger nicht relevant, aber es ist nach langer Zeit mal eine Generalerneuerung zu vielen Thema, die seit Jahren nicht geändert wurde.