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Von welcher IBAN kam die Lastschrift?

25 ANTWORTEN

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer 
schon mal probiert das ganze via
Man­dats­re­fe­renz
Gläu­bi­ger-Identi­fi­ka­tions­nummer
herauszufinden.
Die müsste Dir doch mal mitgeteilt worden sein.

Wenn Du immer noch nicht weißt von wem das sein könnte, dann gebe doch die Lastschrift zurück, es wird sich dann ja jemand bei Dir melden.

Oder lass sogar die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der comdirect sperren.

Grüße
Eckhard

navigator

@SMT_Erikvielen Dank für die Präzisierung des Datenschutzargumentes.

 

Mir geht es allerdings nicht um einkommende Überweisungen, hier verstehe ich das Datenschutzargument. Mir persönlich ging es eingangs um geplatzte Lastschriften, da ich in solchen Fällen gerne proaktiv sofort eine entsprechende Überweisung selbst in die Wege leiten möchte.

 

In diesem Fall liegt ein Geschäftsverhältnis mit dem Lastschriftempfänger per Definition vor, sonst hätte die Lastschrift in erster Linie gar nicht stattfinden können.

Das Auskunftsrecht, an welche IBAN eine Lastschrift ging, für die ein SEPA-Mandat vorliegt, sollte meiner Meinung höher gewertet werden als ein potentielles Datenschutzrecht eines fiktiven Geschäftspartners, der gerne Lastschriften von meinem Konto tätigen möchte und mich dabei aber nicht wissen lassen möchte, auf welche IBAN diese Lastschrift geht.

 

Comdirect wählt hier eine nicht branchenübliche Sonderlösung.

 

Ihr Konkurrent N26 macht es z.B. richtig: Bei Klick auf eine Lastschrift sehe ich a) die IBAN, an die diese Lastschrift ging und b) rechts daneben einen Knopf "Geld senden", mit dem ich eine Zahlung an diese IBAN initiieren kann, sollte es sich z.B. um eine geplatzte Lastschrift handeln.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Prima, dann habe ich meine Anfrage unter die falsche Überschrift gestellt.

 

GESCHRIEBEN ist aber alles korrekt. Mir geht es um ÜBERWEISUNGEN auf mein Konto! Und da sehe ich die IBAN nicht und erhalte auch keine Auskunft darüber.

 

Vertane Zeit, also doch überlegen ob......

 

 

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Besten Dank für Ihre Antwort, ABER: die Antwort der Hotline, [Name entfernt] war: Darf nicht herausgegeben werden, nur wenn das Einverständnis des Absenders vorliegt.

 

Guter Witz: Dann kann ich den ja gleich Fragen! Dieser sagt aber, liegt doch der Bank vor.

 

Wollen Sie Kunden oder wollen Sie Kunden die ihre Konten kündigen?

 


Hallo @ehemaliger Nutzer ,


ich möchte Sie bitten aus Diskretionsgründen den Namen der Kollegin wieder aus Ihrem Post zu entfernen. Ich gehe davon aus, dass meine Kollegin der Veröffentlichung ihres Namens nicht zugestimmt hat.


Natürlich möchten wir mit unseren Kunden langfristige Kundenbeziehungen pflegen, selbst dann wenn es uns nicht gelingen mag, jeden Kundenwunsch uneingeschränkt zu erfüllen.


Gruß

Erik

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

e,mail von comdirect (Abesender ist aus Diskretionsgründen nicht angegeben

 

Sehr geehrter Herr XXX

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie bitten um Informationen zu angezeigten Daten bei einem Überweisungseingang und äußern Ihren Unmut über unseren telefonischen Kundenservice.

Wir danken Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an uns gewandt haben und versichern Ihnen, dass uns die Kritik unserer Kunden sehr wichtig ist. Gerne haben wir Ihren Sachverhalt geprüft.

Sie haben Recht, Herr XXX. Sofern Sie sich mit einer Frage an unseren Kundenservice wenden, ist es unser Anspruch, Ihnen einen zufriedenstellenden Service zu bieten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass unsere Kundenbetreuer nicht jede Frage direkt beantworten können. In derartigen Fällen, sollte Ihr Anliegen aufgenommen werden, so dass nach einer Recherche eine Rückantwort an Sie erfolgen kann. Das dies in Ihrem Fall nicht erfolgt ist bedauern wir sehr und entschuldigen uns ausdrücklich bei Ihnen.

Das die IBAN des Absenders bei einem Überweisungseingang nicht angezeigt wird ist korrekt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten ist gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht erlaubt. Hierunter fallen auch Bankdaten wie z. B. eine Kontonummer oder die IBAN. Eine Prüfung ob die Überweisung von einer dritten Person oder Ihrem eigenen Konto bei einer anderen Bank stammt wird hierbei nicht vorgenommen.

 

 

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen lösen konnten, und Sie zukünftig wieder mit comdirect zufrieden sind. Falls noch Fragen offen sein sollten, zögern Sie bitte nicht, erneut auf uns zuzukommen.

Mit freundlichen Grüßen aus Quickborn

 

 

Heisst für mich im Kaltext: 99% der Banke verstoßen gegen o.g. Gesetzt 😉

 

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Heisst für mich im Kaltext: 99% der Banke verstoßen gegen o.g. Gesetzt 😉


Ausgeschlossen ist es nicht. Kannst ja mal gegen klagen (also gegen die Verwendung) und schauen, was die Gerichte so sagen. Wenn du dann unterliegst (d.h. das Gericht urteilt, dass IBAN/BIC nicht unter die personenbezogenen Daten iSd BDSG fällt), kannst du versuchen mit dem Urteil die Juristen der CoDi umzustimmen.

 

Bis dahin gilt: Warum das Thema immer und immer wieder aufwärmen? Ja, es stört mich auch, aber es wird hier seit Jahren(!) dargelegt, dass das eben die Rechtsauffassung der CoDi ist. Da werden irgendwelche Forenposts nichts dran ändern.