am 21.08.2026 12:53
Ganz so einfach sehe ich die Sache nicht: In der Pflicht sind beide Parteien.
Der Kunde muss natürlich seiner Pflicht hier entsprechend mitzuwirken nachkommen.
Jedoch sähe ich es als Pflicht der Bank an, im Falle einer ausbleibenden Kundenreaktion auf das angeforderte Formular angemessen zu reagieren: Anmahnen und nachfordern -> und bei einem so wichtigen Dokument das zum einen über ein Schreiben in die Postbox und zum anderen parallel mit der Briefpost. So ist nahezu ausgeschlossen, dass wenn ein Brief beim Kunden nicht ankommt, dieser nicht Bescheid bekommen kann ebenso, wie wenn sich der Kunde (zu) selten ins Onlinebanking einloggt. Wenn er natürlich beide Kanäle ignoriert wäre er selber schuld.
Wie der Prozess bei der Codi ist weiß ich nicht.
Wie es abgelaufen ist weiß ich ebenfalls nicht - daher möchte ich an dieser Stelle nicht urteilen...
Gruß Crazyalex