Schenken und Vererben von Wertpapieren an Ausländer
Bei Schenkung oder Erbe von Aktien fällt nach deutschem Recht keine Besteuerung der Kursgewinne an. Eine Besteuerung fällt ggf. erst bei Verkauf oder Übertragung durch den Empfänger/Erwerber an.
Wie ist das aber, wenn der Empfänger Ausländer ist und in seinem Land (USA, UK) Kursgewinne immer erst ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Wertpapiere besteuert werden?
Werden dann die im Codi-Depot von einem Deutschen erzielten Kursgewinne möglicherweise gar nicht versteuert?
Hat da jemand Erfahrungen machen können bzw. kann dazu Hinweise geben?