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Schenken und Vererben von Wertpapieren an Ausländer

aalkasten
Autor ★★
20 Beiträge

Schenken und Vererben von Wertpapieren an Ausländer

Bei Schenkung oder Erbe von Aktien fällt nach deutschem Recht keine Besteuerung der Kursgewinne  an. Eine Besteuerung fällt ggf. erst bei Verkauf oder Übertragung durch den Empfänger/Erwerber  an.
Wie ist das aber, wenn der Empfänger Ausländer ist​ und in seinem Land (USA, UK)  Kursgewinne immer  erst ab dem Zeitpunkt  des Erhalts der Wertpapiere  besteuert werden?
Werden dann  die im Codi-Depot  von einem Deutschen erzielten Kursgewinne möglicherweise gar nicht versteuert?
Hat da jemand Erfahrungen machen können  bzw. kann dazu Hinweise geben?
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