@Klever schrieb:@bitter schrieb:Oder man verwahrt die französischen
Aktien direkt bei der ausgebenden Gesellschaft im direct shareholding.
Dann ist man als EU Bürger bekannt und es werden nur die 12,8%
abgezogen. Der Rest muss per Steuererklärung nac...
Oder man verwahrt die französischen Aktien direkt bei der ausgebenden
Gesellschaft im direct shareholding. Dann ist man als EU Bürger bekannt
und es werden nur die 12,8% abgezogen. Der Rest muss per Steuererklärung
nachgezahlt werden. Nebenbei genieß...
Meine Erfahrungen nach mehreren Jahren Anträgen:Aus Spanien kommen nur
die Überweisungen, mehr nicht also keine Bescheide. Hat schon mal jemand
mit "echter" spanischer Steuernummer das ganze elektronisch versucht?Für
das vollelektronische Verfahren m...