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Steuerabgabe anlage Kap

DrHandwrkr
Autor ★★
22 Beiträge

Hallo,

ich bräuchte nen tip.

Ich selbst hab einen persönliche Steuersatz von ca 18- 19 Prozent.

 

Würde ich eine anlage Liquidieren müsste ich ca 20 000 Abgeltungssteuer bezahlen, das die hälfte eines bruttogehaltes.

Anlage jahre sind unerheblich.

Würde ich nun diese 20000 euro in der Kap angeben, so hab ich recherchiert, summiert der Freundlichste aller Staaten , das einkommen aus lohn und Abgeltungssteuer zusammen und veranlagt mich neu. So könnte am ende eine persönlicher Steuersatz von sage und schreibe 26 bis 27 Prozent zu buche schlagen.

 

Entspricht das der Wahrheit ?

Oder ist es im idealfall so, dass ich für 2021 die Abgeltungssteuer zu 19 Prozent geltend machen kann?

 

mfg der Handwrkr

23 ANTWORTEN

MikeCharly
Experte ★★
306 Beiträge

Es gibt ein Häkchen für "Günstigerprüfung".

Also wenn die AbgSt günstiger für deinen Veranlagungsfall ist, würde das gelten, soweit ich weiß.

 

Die Steuerberechnungsprogs, auch Elster, können das m.W. simulieren

DrHandwrkr
Autor ★★
22 Beiträge

Ich würde das zum ersten mal einreichen.

Günstigerprüfung ist ein Prima Input, recherchier ich. ich nehm an dass das finanzamt mir keine solche auskunft erteilt, dass ich meine Altersanlage zusammenhalten kann.

dg2210
Legende
6.227 Beiträge

@MikeCharly  schrieb:

 

Die Steuerberechnungsprogs, auch Elster, können das m.W. simulieren


Ich unterstütze den Hinweis auf Elster online. Ausprobieren kostet nichts.

DrHandwrkr
Autor ★★
22 Beiträge

ich teste das aus.!  letztendlich befürchte ich dass ich mehr draufzahle als die 25 Prozent.-

DrHandwrkr
Autor ★★
22 Beiträge

ich hab das mit einem anderen programm versucht zu simulieren.stellt sich raus, is keine simu.

die würden die daten direkt ans finanzamt schicken, stellte sich bereits eine nachzahlung nur auf meinen Lohn ,von 266 euro heraus.

Und ich bekam keine forecast ob ich ohne günstigerprüfung bei 20k Euro sogar mehr als 27 Prozent bezahlen müsste. Also selbst nachdem die bank die Abgaben machte bei einreichung noch mehr draufzahlen muss. Welcome to the djungle.

 

elster online mit anmeldungsprozedere ist mir zu endgültig. davor schreck ich erst mal zurück.

ich ruf morgen das finanzamt an.

Fix1
Experte ★★
424 Beiträge

Du brauchst keine Sorge haben, was eine Anmeldung bei Elster-online angeht. Bis du da nicht auf eine Schaltfläche "Erklärung ans FA schicken" drückst, geht auch nix dahin.

 

Ich rate dir auch, deine Erklärung einfach mal bei Elster-online einzugeben und dir die Steuerberechnung anzugucken.

 

Wichtig ist dabei - wie oben bereits gesagt - das Kreuz oben auf der Anlage KAP mit Namen "Günsitgerprüfung". In dem Fall wird vom Programm geprüft, ob eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz für dich günstiger ist oder eben die Besteuerung mit dem gesonderten Steuersatz.

 

Im Übrigen wäre noch zu klären, woher die von dir genannten 18 bis 19 Prozent kommen. Moglicherweise ist das der Durchschnittsteuersatz auf deine bisherigen Einkünfte. Entscheidend ist allerdings für dich der Steuersatz, der auf die "oben drauf gesattelten  Einkünfte aus Kapitalvermögen" entfällt. Wegen der Progression des Einkommensteuertarifs ist dieser naturgemäß wesentlich höher.

 

Aber das ist alles Theorie. Gib deine Daten bei Elster-online ein und du hast die nackten Zahlen.

 

Viel Erfolg und viele Grüße

DrHandwrkr
Autor ★★
22 Beiträge

ja, den persönlichen steuersatz ermittelte ich aufgrund meines jahreseinkommens 2020.

Ich bedanke mich bei allen.-

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@DrHandwrkr  schrieb:

Hallo,

....

Würde ich nun diese 20000 euro in der Kap angeben, so hab ich recherchiert, summiert der Freundlichste aller Staaten , das einkommen aus lohn und Abgeltungssteuer zusammen und veranlagt mich neu. So könnte am ende eine persönlicher Steuersatz von sage und schreibe 26 bis 27 Prozent zu buche schlagen.

 

Entspricht das der Wahrheit ?

Oder ist es im idealfall so, dass ich für 2021 die Abgeltungssteuer zu 19 Prozent geltend machen kann?

 

mfg der Handwrkr


 

Wie der Name impliziert, ist mit der Abgeltungssteuer die Steuerschuld auf die Kaptalerträge i.d.R. abgegolten. Es besteht keine Pflicht, Kapitalerträge, die bereits an der Quelle mit der deutschen Kapitalertragsteuer belastet wurden, zu deklarieren.

 

Da dies zu einer höheren Besteuerung des Einkommesn führen könnte, als bei einer Besteuerung des gesamten Einkommens im regulären Veranlagungsverfahren, bietet das Gesetz die optionale Besteuerung des Gesamteinkommens (incl. der Kapitalerträge) nach dem persönlichen Steuersatz an.


Erforderlich ist dazu die Beantragung der sogenannten "Günstigerprüfung". Diese verpflichtet die Finanzbehörde, zu überprüfen, ob die Besteuerung unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer, oder die Belastung nach der Regelveranlagung für den Steuerpflichtigen günstiger ist.

 

Der Antrag wird durch Eintrag einer "1" in Zeile 4 der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung gestellt. Zu beachten ist, dass in diesem Fall, für die Überprüfung, alle Kapitaleinkünfte angegeben werden müssen. Die bereits bezahlte Abgeltungsteuer wird mit der Steuerbescheinigung der Bank nachgewiesen.

MikeCharly
Experte ★★
306 Beiträge

@DrHandwrkr  schrieb:

Ich würde das zum ersten mal einreichen.


Hm, 20T€ AbgSt wären ja 100T€ Reingewinn auf wasweißich wieviel Vermögen.

Und da noch nie eine EStE mit Anl. KAP gemacht zu haben finde ich schon etwas ungewöhnlich, aber nichts ist unmöglich. Vll. aber auch nur eine falsche Interpretation der Beträge.