am 04.02.2025 17:15
Gruß kio
am 08.04.2025 14:31
Hallo @Raller,
Pfui Teufel. Wie wäre es, vor dem Absenden einer Mitteilung diese auf Rächdshraipfeler zu überprüfen
bitte bleibe beim Thema und vor allem selbstkritisch. Eine Portion Demut und Freundlichkeit könnten auch nicht schaden. Ich zitiere kurz deinen initialen Beitrag:
Die CD antwortete, die schriftliche urteilsbegründung abwarten zu wollen, bevor ich das verwahrentgelt zurückerhalte. Hinhaltetaktik ? Wann erfahre ich wo von der schriftlichen urteilsbegründung? Oder hat auf Grund der bereits durch den BGH gefällten entscheidungen die Erstattung unverzüglich zu erfolgen? Lohnt ein anwalt, der sein Honorar aus der CD herausprügelt?
In diesem Zusammenhang möchte ich dich bitten, die Netiquette dieser Community zu beachten. Diese ist essenziell für einen konstruktiven Austausch.
Aber halten wir uns nicht mit orthographischen Belanglosigkeiten auf. @Klever hat dir bereits ein paar hilfreiche Links eingefügt. Ansonsten würde ich einfach nochmal deinen Anwalt fragen.
VG
Christoph