BGH erklärt Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld für unwirksam
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am 04.02.2025 17:15
Gruß kio
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04.02.2025 18:15 - bearbeitet 04.02.2025 18:15
Die Frage wäre jetzt was passiert wenn es tatsächlich eine neue Phase mit negativen Zinsen gibt. Wenn diese nicht weitergegeben werden dürfen wäre die Konsequenz wohl eine Kündigung der Spar/Tagesgeld Konten. Bei Girokonten wären Negativzinsen ja grundsätzlich erlaubt.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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am 04.02.2025 18:32
Mein erster Gedanke: klarer Fall von Pyrrhussieg.
Damit die Banken bei sich ggf. mal wieder am Horizont ankündigenden Negativzinsen ihren Kunden nicht kündigen müssen werden sie vorher zur Absicherung auch die Guthabenzinsen in geringernem Umfang gewähren als sie es sonst tun würden, so dass sie sich ein Polster aufbauen.
Solche Klagen gehen immer von der weltfremden Annahme aus, dass die Beklagten im Falle einer Niederlage keine anderen Wege finden würden.
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am 04.02.2025 19:16
@GetBetter schrieb:
(…)
Solche Klagen gehen immer von der weltfremden Annahme aus, dass die Beklagten im Falle einer Niederlage keine anderen Wege finden würden.
Mit der Argumentation kann man sich das Eintreten und Durchsetzen von Verbraucherrechten ganz sparen.
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am 04.02.2025 19:35
@senk schrieb:Mit der Argumentation kann man sich das Eintreten und Durchsetzen von Verbraucherrechten ganz sparen.
In einem nicht unwesentlichen Ausmaß ist das auch so.
Zumindest in Fällen, in denen mündige Verbraucher freie Enstscheidungen treffen können ohne dass sich daraus Nachteile ergeben (und das ist bei der Auswahl der Bank, bei der man sein Geld anlegt, eindeutig der Fall), hatte er bereits vor diesem Urteil alle erforderlichen Verbraucherrechte um sich der Situation entziehen zu können. Da muss nichts zusätzlich geschützt werden.
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am 04.02.2025 20:02
@senk schrieb:
@GetBetter schrieb:
(…)
Solche Klagen gehen immer von der weltfremden Annahme aus, dass die Beklagten im Falle einer Niederlage keine anderen Wege finden würden.
Mit der Argumentation kann man sich das Eintreten und Durchsetzen von Verbraucherrechten ganz sparen.
Das ist vergleichbar mit dem Gerichtsurteil, dass Bankkunden ausdrücklich den ABG ( Änderungen) zustimmen müssen.
Stillschweigende Zustimmung reicht nicht mehr.
Im Ergebnis erhalten die Kunden, die nicht zustimmen, erwartbar die Kündigung der Bank.
Jeder hat mehr Aufwand, „ gewonnen“ hat niemand….🤔
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am 06.02.2025 04:37
@GetBetter schrieb:Mein erster Gedanke: klarer Fall von Pyrrhussieg.
Damit die Banken bei sich ggf. mal wieder am Horizont ankündigenden Negativzinsen ihren Kunden nicht kündigen müssen werden sie vorher zur Absicherung auch die Guthabenzinsen in geringernem Umfang gewähren als sie es sonst tun würden, so dass sie sich ein Polster aufbauen.
Solche Klagen gehen immer von der weltfremden Annahme aus, dass die Beklagten im Falle einer Niederlage keine anderen Wege finden würden.
Also ich bin weiterhin in einem älteren Konto-/Konditionsmodell (und Du vermutlich auch), bei dem die Girokarte kostenlos ist und nicht - wie bei den aktuellen Konto-/Konditionsmodellen bepreist wird. Dem BGH sei Dank! Ohne das damalige Urteil hätte Comdirect doch ganz einfach Gebühren für alle einführen können.
Zum aktuellen Urteil und seinen Folgen:
Du gehst davon aus, dass "die Banken" nun weniger Zinsen zahlen werden, als es ansonsten marktüblich gewesen wäre. Und wie machen "die Banken" das? Durch eine kartellrechtlich verbotene Absprache?
Frage: Da Banken gewinnorientiert arbeiten, warum haben sie dann bisher nicht schon weniger Zinsen gezahlt, als sie es eigentlich hätten tun müssen?
Ok, Spötter werden behaupten, dass sie genau das tun. Insbesondere unsere liebe Comdirect sieht sich dieser Kritik hier im Forum immer wieder ausgesetzt.
Der Rat, den die Kritiker regelmäßig erhalten, lautet: Wechsele doch die Bank hin zu einer, die mehr Zinsen bietet. Manche tun es, andere sind zu träge und bequem dafür.
Wird der Abstand zur Konkurrenz aber besonders (zu) groß, steigt die Zahl der Wechsler dann doch an. - Das sind normale Marktmechanismen. Der Umstand, dass der BGH ein Urteil gesprochen hat, ändert daran nichts. Der Markt nimmt darauf keine Rücksicht. Er gewährt Banken keinen Schutzraum, sondern er ist in gewisser Weise gnadenlos.
Nur wenn es den Banken gelänge, den Markt auszuhebeln, könnten sie so agieren, wie Du es Dir vorstellst, aber das ginge wohl nur mit einem Kartellrechtsverstoß (s.o.).
Grüße
Klever
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am 06.02.2025 04:42
@GetBetter schrieb:In einem nicht unwesentlichen Ausmaß ist das auch so.
Zumindest in Fällen, in denen mündige Verbraucher freie Enstscheidungen treffen können ohne dass sich daraus Nachteile ergeben (und das ist bei der Auswahl der Bank, bei der man sein Geld anlegt, eindeutig der Fall), hatte er bereits vor diesem Urteil alle erforderlichen Verbraucherrechte um sich der Situation entziehen zu können. Da muss nichts zusätzlich geschützt werden.
Den Negativzinsen konnte man sich entziehen, aber niedrigeren Zinsen als marktüblich (die von Dir erwartete Folge) kann man sich nicht entziehen? Ausführlicher oben.
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am 06.02.2025 05:01
@paej schrieb:Das ist vergleichbar mit dem Gerichtsurteil, dass Bankkunden ausdrücklich den
ABGAGB ( Änderungen) zustimmen müssen.Stillschweigende Zustimmung reicht nicht mehr.
Im Ergebnis erhalten die Kunden, die nicht zustimmen, erwartbar die Kündigung der Bank.
Jeder hat mehr Aufwand, „ gewonnen“ hat niemand….🤔
Hier im Forum schreiben doch Kunden immer wieder davon, dass sie nicht zugestimmt hätten und dass deshalb noch besonders alte Konditionen für sie gelten würden. Gekündigt wurde denen - obwohl doch Comdirect sonst gerne kündigt - offenbar nicht. Wundert mich auch, aber so scheint es zu sein.
Weiterhin ist es so, dass Comdirect darauf verzichtet hat, die Zustimmung zu den aktuellen Konto-/Konditionsmodellen einzuholen. Auch Du hast deshalb vermutlich noch eine kostenlose Girokarte.
Den Aufwand, die Zustimmung aller Bestandskunden einzuholen, hat die Comdirect offenbar gescheut.
Statt "Jeder hat mehr Aufwand, „ gewonnen“ hat niemand…." scheint mir richtig zu sein "Alle haben weniger Aufwand und alle haben gewonnen ... bis auf Comdirect (und andere Banken) natürlich."
Ein Sieg des Verbraucherschutzes auf ganzer Line also, auch wenn @GetBetter noch so dagegen wettert. 😀
(Mir macht das gerade erkennbar Spaß. Nichts für ungut.)
Grüße
Klever
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am 06.02.2025 08:24
Ich halte es für sehr wackelig, ein "Recht auf Zinsen" durchzusetzen und dann von Verbraucherrechten zu sprechen. Ich finde der mündige Bürger muss lernen, dass er nicht die Bedingungen diktiert, sondern dorthin wechselt, wo die Bedingungen mit seinen Vorstellungen übereinstimmen.
