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Wo ist die IBAN des Absenders?

75 ANTWORTEN

lutz

Und was hat das WEITEGEBEN der Information für ein Ergebnis erbracht ??? Feedback wäre Wünschenswert. Ansonsten könnte man meinen, dass es sich nur um eine Floskel handelt. 

LG

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Lutz,

 

herzlich willkommen in unserer Community.

 

Hierzu gibt es keine Neuigkeiten. Grundsätzlich gilt aber, dass eine (zeitnahe) Umsetzung nicht garantiert ist, nur weil etwas weitergegeben haben.

 

Viele Grüße

Mario

Floppy85
Experte ★★★
657 Beiträge

Nunja, stell dir mal vor, der Überweisende möchte aber nicht, dass du seine IBAN kennst. Wie vermessen muss man sein und es als Selbstverständlichkeit erachten, Zugriff auf die IBAN einer fremden Person zu haben. Wenn ich bei ebay was verkauft habe (früher zumindest) habe ich mich ja bereit erklärt, die IBAN bekannt zu geben - aber nicht jeder möchte das. Zumal man mit dem Nichtanzeigen der IBAN verhindert, dass der Empfänger das Geld einfach auf das Konto zurücküberweist - manche Firmen machen das ggf. nicht über ein Konto, sondern haben unterschiedliche Konten für unterschiedliche Verwendungszwecke. Ob man einen Bankwechsel davon abhängig macht, ob die IBAN angezeigt wird ... nunja, ich habe mich oft genug zu den typischen Querulanten im Forum geäußert. Meine Einschätzung gilt auch hier. Ob Sie diverse Konten überhaupt benötigen kann ich nicht einschätzen, aber wer sein Leben gerne künstlich verkompliziert, den kann ich nicht aufhalten.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Es wäre zumindest bei Umbuchungen zwischen eigenen Konten innerhalb der comdirect hilfreich, die IBAN (besser noch gleich den Namen des Unterkontos) angezeigt zu bekommen, statt nur meinen eigenen Namen. Das wäre übersichtlicher. Man könnte auch einen Button einblenden, der einen direkt zur Gegenbuchung bringt.

 

Bei Gutschriften und Lastschriften von Dritten reicht mir Name, Datum, Verwendungszweck und Betrag völlig aus, um die Buchung zu identifizieren. Firmen oder Behörden haben häufig sehr viele Konten bei unterschiedlichen Banken, da habe ich ohnehin keinen Überblick und es ist mir gleichgültig, welches Konto verwendet wird.

stgt800
Experte ★
195 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Nunja, stell dir mal vor, der Überweisende möchte aber nicht, dass du seine IBAN kennst.


Also wenn der Überweisende das nicht möchte, dann sollte er vielleicht einfach nichts mehr überweisen. Denn wenn der Empfangende nicht gerade bei der comdirect ist, dann muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass die IBAN angezeigt wird. Ohnehin dürfte es den allerwenigsten bekannt sein, dass es überhaupt Banken gibt, die ihren Kunden die IBAN vorenthalten.

 


@Floppy85  schrieb:

Wie vermessen muss man sein und es als Selbstverständlichkeit erachten, Zugriff auf die IBAN einer fremden Person zu haben.


Ist es dann genauso vermessen es als Selbstverständlichkeit zu erachten, dass man die Rufnummer eines Anrufenden angezeigt bekommt, in E-Mails die E-Mail-Adresse des Absendenden ersichtlich ist, und die Post vor der Zustellung von Briefen nicht erst die Anschrift des Absendenden unkenntlich macht? Darf man denn bei einer Interaktion zwischen zwei Parteien nicht mehr erwarten, dass für alle Beteiligten gleichberechtigt die entsprechende Kennung des jeweils anderen ersichtlich ist?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Anrufe sind mit unterdrückter Rufnummer möglich, E-Mails können mit einer noreply-Adresse verschickt werden und Briefe können ebenfalls ohne Absenderadresse eingeworfen werden. Das Konzept, dass eine „Antwort“ nicht möglich / vorgesehen ist, sollte also nicht unbekannt sein.

 

Ich finde aber auch, dass der aktuelle Zustand nicht optimal ist. Es sollte Einheitlichkeit geschaffen werden. Entweder alle Banken zeigen die IBAN an oder keine tut es. Sonst verlässt man sich auf ein bestimmtes Verhalten, weil man glaubt, alle Banken machen es so wie die eigene Bank.

stgt800
Experte ★
195 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Anrufe sind mit unterdrückter Rufnummer möglich, E-Mails können mit einer noreply-Adresse verschickt werden und Briefe können ebenfalls ohne Absenderadresse eingeworfen werden. Das Konzept, dass eine „Antwort“ nicht möglich / vorgesehen ist, sollte also nicht unbekannt sein.


Natürlich ist das möglich, wenn auch teilweise eher nicht praktikabel oder unter Umständen auch gar nicht erlaubt. Mir ging es aber weniger darum, ob es grundsätzlich möglich ist, sondern ob auch hier die Erwartungshaltung vermessen ist, oder wo genau datenschutzrechtlich der Unterschied liegt.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.187 Beiträge

Das wird hier eben nicht angeboten, warum auch immer.

Ich sehe auch keinen Grund warum man die IBAN kennen möchte.

Kio
Experte ★★
345 Beiträge

Im Gegensatz zu früher sind die Datenschutzbeauftragten inzwischen persönlich haftbar zu machen, wenn diese drei Vorraussetzungen vorliegen:

 

  • eine Pflichtverletzung
  • ein Verschulden
  • eine Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden

 

Nun steht da der arme Datenschutzbeauftragte und soll entscheiden, ob die IBAN angezeigt wird, oder nicht. Wenn es auch nur die kleine Chance gibt, dass er das nicht darf, wäre das eine Pflichtverletzung. Daraus folgt ein Verschulden. Wenn jetzt noch irgendjemand damit irgendwie einen Schaden anrichtet, die Menschen sind erfindungsreich, ist der Datenschutzbeauftragte dran. 😢

 

Also, ich weiß wohl, wie ich mich als Datenschutzbeauftragter verhalten würde. Mit der persönlichen Haftung hat der Gesetztgeber genau so ein Verhalten forciert.

 

Gruß kio

"Der einzige Unterschied zwischen mir und einem Verrückten ist, dass der Verrückte denkt, er sei gesund." (Salvator Dali)

Floppy85
Experte ★★★
657 Beiträge

Wir leben in Deutschland - das beudeutet, es reicht nur 1 !!!! Querulant mit der richtigen Idee zur richtigen Zeit um juristischen oder reputierlichen Schaden anzurichten (ganz gleich, ob sein Feldzug vor Gericht bestand hätte). Es gibt Menschen in diesem Land, die haben es sich zur Lebensaufgabe gesetzt, genau in diese Kerbe zu stoßen - also von daher würde ich genau so entscheiden: Keine IBAN senden !