Wo finde ich das Formular zur Ausbuchung nicht mehr gehandelter Aktien?
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am 06.02.2025 00:24
Ich muss endlich die
AlkalineFuel Cell Power WKNA3EEHV 3000Stück
und die
Power Tap Hydrogen Capital WKN A3EHTL 100 Stück
von meinem Depo ausbuchen.
Wo finde ich die Formulare dafür.
Und gibt es da ne Abschreibmöglichkeit?
Bekommt man da einen Nachweis?
Oder wo kann ich das in meiner Steuererklärung angeben?
Schon mal Dankeschön.
Grüße
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Depot
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am 06.02.2025 01:31
Das Formular gibt es offenbar nicht mehr Online im Formularcenter.
Das musst du extra anfordern.
https://kunde.comdirect.de/suche?q=gegenwertloseausbuchung
Macht wohl etwas Aufwand und da möchte man die Kunden lieber etwas blockieren. 🙂
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am 06.02.2025 12:30
So sieht das Formular Stand 06/21 aus: Gegenwertlose Ausbuchung von Wertpapieren
(Keine Ahnung, ob es eine neuere Version gibt. Dort sollten aber alle notwendigen Daten draufstehen.)
Bzgl. Steuer: das wird dann in deiner Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann über die Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
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am 06.02.2025 14:03
@Thorsten_ schrieb:
Bzgl. Steuer: das wird dann in deiner Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und kann über die Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Das wäre noch zu prüfen….
Mit dem Kippen der Regelung zur Verlustverrechnungsbeschränkung sollte das eigentlich auch wieder bankseitig im Steuertopf berücksichtigt werden.
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am 06.02.2025 14:15
Soweit ich das mitbekommen habe ist dies ab Anfang 2020 so geregelt.
Die höchstsumme der Ausbuchung die verrechnet werden kann, liegt wohl bei 20.000.-
06.02.2025 14:22 - bearbeitet 06.02.2025 14:33
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06.02.2025 14:22 - bearbeitet 06.02.2025 14:33
@huhuhu schrieb:Soweit ich das mitbekommen habe ist dies ab Anfang 2020 so geregelt.
falsch
@huhuhu schrieb:
Die höchstsumme der Ausbuchung die verrechnet werden kann, liegt wohl bei 20.000.-
falsch
Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 Einkommensteuergesetz für Termingeschäfte und Ausfallverluste bei den Kapitaleinkünften
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei den Kapitaleinkünften entfallen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes wurden aufgehoben.
Die Gesetzesänderung betrifft alle offenen Fälle.
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am 06.02.2025 16:12
Dann war ich da wohl falsch informiert 🙄
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am 06.02.2025 18:45
@paej schrieb:02.12.2024 | Gesetzliche ÄnderungenAbschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 Einkommensteuergesetz für Termingeschäfte und Ausfallverluste bei den Kapitaleinkünften
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei den Kapitaleinkünften entfallen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes wurden aufgehoben.
Die Gesetzesänderung betrifft alle offenen Fälle.
Was genau heißt das jetzt übersetzt? Ich bin verwirrt und lese überall etwas anderes.
Wie genau ist jetzt das Gesetz für Aktien, die nicht mehr handelbar sind, weil sie wertlos sind? Wie ist das Vorgehen um solche Verluste geltend zu machen und mit Gewinnen zu verrechnen?
Vielen Dank.
06.02.2025 19:00 - bearbeitet 06.02.2025 19:04
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06.02.2025 19:00 - bearbeitet 06.02.2025 19:04
@manyocom
Wie genau ist jetzt das Gesetz für Aktien, die nicht mehr handelbar sind, weil sie wertlos sind? Wie ist das Vorgehen um solche Verluste geltend zu machen und mit Gewinnen zu verrechnen?
Die Verluste können in unbegrenzter Höhe mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Formular „ gegenwertlose Ausbuchung „ ausfüllen und an die Bank schicken.
Ab 2026 müssen die Banken die Verlustberücksichtigung - wie früher - direkt mit den beiden Steuertöpfen erledigen.
In 2025 besteht eine Übergangszeit für die Banken.
Die meisten Banken erledigen das auch schon jetzt ( in 2025)
Falls nicht, ist der Verlust über die Anlage KAP im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben.
Die entsprechende Bescheinigung erhält man zusammen mit der JStB der Bank.
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am 13.02.2025 03:30
Vielen Dank
