01.08.2023 14:49 - bearbeitet 01.08.2023 14:50
01.08.2023 14:49 - bearbeitet 01.08.2023 14:50
@ident schrieb:
Sehr schade, das wir hier schon geschrieben, die Spieregeln auch bei Altverträgen und vertragsgemäßer Nutzung, einfach einseitig geändert werden.
Wenn sich die Rechtslage ändert ist das nicht "einfach einseitig geändert", kann die Bank schließlich auch nichts für. Und ich würde mal behaupten der ist die Kritik der Kunden daran auch bekannt aber welche Wahl gibt es denn?
am 01.08.2023 15:09
Aktuell finde ich nichts, was zwanghaft durch eine Gesetzesgrundlage die "Anpassung" oder Änderung begründen würde. Aber vielleicht hast du recht.
In erster Linie dürfte das nur eine Anpassung zum Schutz vor Ausfall des Kredites auf Grund der hier schon beschriebenen Stattgabe der Klage eines Klägers sein.
Wie auch immer, da bin ich froh, dass ich dem nicht zwingend nachkommen muss.
Pacta servanda sunt gibt es im Bankbereich so gut wie eh nicht mehr. Das Recht der Banken, die sog. Privatautonomie der Banken, bedarf ohnehin keiner Begründung der Bank für die Beendigung einer Kundenbeziehung.
01.08.2023 15:15 - bearbeitet 01.08.2023 15:16
01.08.2023 15:15 - bearbeitet 01.08.2023 15:16
Hallo @Tarulia, hallo Community,
wartet doch einmal bitte ab, was @ehemaliger Nutzer von comdirect als Antwort auf die gestellte Frage gibt. Noch ist es ja gar nicht klar, ob es wirklich eine Gesetzesänderung gab oder ob comdirect nicht einfach ein neues Produkt eingeführt hat, ohne die Informationen dazu bankweit auszurollen.
An veränderten Beleihungswerten kann es nicht liegen, mein Depot wäre beispielsweise zu knapp unter 30 % beleihungsfähig. (Wenn man den Wertpapierkredit ohne ein ggf. zusätzlich aus einer weiteren Kredtvereinbarung entstehendes Limit betrachten würde).
Liebe Grüße
Gluecksdrache
01.08.2023 15:18 - bearbeitet 01.08.2023 15:20
01.08.2023 15:18 - bearbeitet 01.08.2023 15:20
Wenn die Klauseln vom Gericht als grundsätzlich unzulässig erklärt wurden (und so liest sich zumindest der verlinkte Artikel), dann gibt es keine wirkliche Alternative. Und natürlich muss sich die Bank irgendwie gegen Ausfall des Kredites absichern, dafür gab es ja die Verpfändung des Depotbestands. Wenn das nun nicht mehr zulässig ist wird die Luft dünn.
@ident schrieb:Das Recht der Banken, die sog. Privatautonomie der Banken, bedarf ohnehin keiner Begründung der Bank für die Beendigung einer Kundenbeziehung.
Das hat nichts mit Banken zu tun. Das recht hat jedes Unternehmen, simple Vertragsfreiheit, die gilt nicht nur für natürliche Personen sondern auch juristische.
@Glücksdrache von einer Gesetzesänderung habe ich nicht gesprochen.
01.08.2023 15:40 - bearbeitet 01.08.2023 15:43
01.08.2023 15:40 - bearbeitet 01.08.2023 15:43
Hallo @Tarulia, hallo @dg2210,
hallo Community,
Danke für die spannenden Informationen, mal schauen was sich ergibt. Ich persönlich kann der Argumentation des Oberlandesgerichts allerdings nicht folgen, weil so ein "Margin Call" zum Nachschießen von Sicherheiten schon im letzten Jahrhundert üblich gewesen ist.
Damit es nicht ganz so trocken bleibt in diesem Thema:
Meiner ganz persönlichen Ansicht nach ist dies wieder einmal ein Fall, in dem sich ein erwachsener Kunde kleiner macht, als er ist. Natürlich hätte er den Gewinn problemlos vereinnahmt, wenn es nun mal schief gelaufen ist, rennt er zum Gericht. Ich als Richter hätte komplett anders geurteilt. Erstens wegen der Branchenusancen und zweitens: Der Betrag ist so wenig risikogestreut, da hat der Kunde schon einen sehr starken Risikoappetit gehabt.
Darüberhinaus könnte man argumentieren, dass das "Nicht-Lesen" von Sternelisten des Nachbars von @FakeAccount alleine schon eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden gegenüber sich selbst ist. 😁 Ganz abgesehen von der Frage, ob man solche Käufe als Kunde nicht auch über einen Zeitraum strecken muss. Da hat der Prozessbevollmächtigte der beklagten Bank zu wenig in einen gerichtlich vereidigten Sachverständigen investiert. Bei einer angemessenen Prozessführung - da lehne ich mich mal aus dem Fenster - hätte man locker den strittigen Betrag verringern können. Der Kunde hat keinerlei Sicherungsinstrumente genutzt wie den Stop Loss - eigentlich Grundwissen.
Bin ich froh, dass ich die Deutsche Bank Aktie sowieso nicht zu denjenigen Aktien... Ich sollte besser jetzt unterbrechen, denn der Beitrag dient nur zu Unterhaltungszwecken.
Ich formuliere es neutraler: Diese Aktie wird Stand jetzt niemals den Weg in mein Depot finden.
Liebe Grüße
Gluecksdrache
am 01.08.2023 16:00
@Glücksdrache schrieb:Ich persönlich kann der Argumentation des Oberlandesgerichts allerdings nicht folgen, weil so ein "Margin Call" zum Nachschießen von Sicherheiten schon im letzten Jahrhundert üblich gewesen ist.
Da bist du definitiv nicht allein wie man diesem Thread entnehmen kann. Ich find die Entscheidung auch Schwachsinn.
1. Kunde beantragt Kredit
2. Kunde kriegt Kreditangebot mit Kreditrahmen vertrag
3. Kunde Liest (hoffentlich) die Bedingungen
4. Kunde akzeptiert Bedingungen und unterschreibt diese, schickt sie zurück zur Bank
5. Bank hält sich an den geschlossenen Vertrag nachdem Kunde nicht reagiert
6. = Bank sind die Bösen
Entbehrt sich mir jeglicher Logik, aber die Entscheidung steht nun mal. Laut dem Artikel war ja eine Revision möglich, aber comdirect hat sich aus welchem Grund auch immer entschieden diesen Weg nicht zu gehen. Vermutlich eine Risikoabwägung um in höherer Instanz nicht ein noch schlechteres Urteil zu kassieren.
Das einzige über was man argumentieren könnte wäre der Zeitrahmen, offenbar waren es ja nur knappe 2 Wochen bis zur Verwertung anstatt der üblichen 4. Wobei ich auch die Kreditverträge nicht kenne und daher nicht weiß ob überhaupt ein Zeitrahmen definiert ist.
Aber egal, es ist wie es ist und damit muss die Bank jetzt genauso leben wie ihre Kunden. Das betrifft ja nach meinem Verständnis auch andere Banken.
01.08.2023 17:42 - bearbeitet 02.08.2023 07:07
01.08.2023 17:42 - bearbeitet 02.08.2023 07:07
@Tarulia schrieb:
Das einzige über was man argumentieren könnte wäre der Zeitrahmen, offenbar waren es ja nur knappe 2 Wochen bis zur Verwertung anstatt der üblichen 4. Wobei ich auch die Kreditverträge nicht kenne und daher nicht weiß ob überhaupt ein Zeitrahmen definiert ist.
Aber egal, es ist wie es ist und damit muss die Bank jetzt genauso leben wie ihre Kunden. Das betrifft ja nach meinem Verständnis auch andere Banken.
Sehe ich auch so.
Als Folge wird wieder jede Menge Papier produziert, die relevanten AGB geschmeidig angepasst und der Beleihungsrahmen für einzelne WPs bzw. das Gesamtdepot deutlich gesenkt.
am 01.08.2023 23:06
@Tarulia schrieb:
@Glücksdrache schrieb:Ich persönlich kann der Argumentation des Oberlandesgerichts allerdings nicht folgen, weil so ein "Margin Call" zum Nachschießen von Sicherheiten schon im letzten Jahrhundert üblich gewesen ist.
Da bist du definitiv nicht allein wie man diesem Thread entnehmen kann. Ich find die Entscheidung auch Schwachsinn.
Das einzige über was man argumentieren könnte wäre der Zeitrahmen, offenbar waren es ja nur knappe 2 Wochen bis zur Verwertung anstatt der üblichen 4. Wobei ich auch die Kreditverträge nicht kenne und daher nicht weiß ob überhaupt ein Zeitrahmen definiert ist.
Ich finde dieses Urteil auch sehr unsinnig.
Wenn jemand solche Risiken geht dann sollte er sich auch ständig darum kümmern.
Fristen von Wochen finde ich recht großzügig.
Normalerweise ist ein Margin Call innerhalb von 3 Tagen zu bedienen.
Da verstehen die Banken auch keinen Spaß. 😞
Ich hatte letztes Jahr mal ein kleines Problem wegen einer Options-Umstellung.
Da kam am Nachmittag gleich ein Anruf von Herrn Margin.
Die Selbstauskunft wird verlangt ab einem Kreditrahmen von 25.000 Euro.
am 02.08.2023 05:46
02.08.2023 07:10 - bearbeitet 02.08.2023 07:11
02.08.2023 07:10 - bearbeitet 02.08.2023 07:11
Es steht in deinem Depot, wenn du auf den Wertpapierkredit gehst. Dort kannst du den Kreditrahmen ändern und es steht folgender Hinweis dabei:
"Hinweis: Ab einem gewünschten Kreditbetrag über 25.000 EUR benötigen wir ggf. weitere Unterlagen für die Kreditprüfung."
Das klingt zumindest danach, als wäre die Schufa-Auskunft an diese Grenze gekoppelt.
Grüße,
Montgomery