am 01.08.2023 09:33
Hallo!
Ich habe seit Jahren eine Wertpapierkredit auf mein Depot. Den habe ich damals, als die Zinsen noch relativ günstig waren, eintragen lassen. Vorteil war, dass man ohne viel Bürokratie und Bonitätsprüfung diesen beantragen und nutzen konnte.
Allerdings habe ich die Nutzung für Wertpapierkäufe in letzter Zeit immer weiter zurückgefahren und nutze diesen kaum mehr bis gar nicht mehr. Auch weil die Zinsen für diesen immer unattraktiver gworden sind. Aktuell bei um die 8%.
Nun erhalte ich ein Schreiben, dass eine Selbstauskunft aus gesetzlichen Gründen notwendig sei, um diesen weiterhin nutzen zu dürfen . Also Gehalts- bzw. Rentennachweis, etc.
Im Grunde ist dieser Art des Kredites nun nicht mehr attraktiv, da man fast schon wie bei einem normalen Kredit Unterlagen vorlegen muss und nicht mehr das Depot als Sicheheit dient.
Nutzt jemand auch von Euch diesen Kredit und hat ein ähnliches Schreiben bekommen?
am 06.09.2023 12:38
Was mich etwas wundert: als ich das Schreiben zur Selbstauskunft bekommen hatte, hatte ich als erstes im Persönlichen Bereich den WP-Kreditrahmen herabgesetzt, es steht aber immer noch der bisherige, höhere Betrag im Persönlichen Bereich.
Ich hätte ja gedacht, eine Herabsetzung des Kreditrahmens wird ungeprüft automatisch genehmigt.
am 06.09.2023 12:52
Dann verfahren die Banken damit wohl recht unterschiedlich. Eine Anfragen an die Consorsbank in dieser Angelegenheit hat ergeben, dass für einen Wertpapierkredit dies nicht notwedig sei. Es handle sich, so in der Antwort, um einen "Lombardkredit"..... und sei nicht notwendig.
Tja, wer hat nun recht?....😎
am 06.09.2023 13:21
@Dani15 schrieb:
Dann verfahren die Banken damit wohl recht unterschiedlich. Eine Anfragen an die Consorsbank in dieser Angelegenheit hat ergeben, dass für einen Wertpapierkredit dies nicht notwedig sei. Es handle sich, so in der Antwort, um einen "Lombardkredit"..... und sei nicht notwendig.
Tja, wer hat nun recht?....😎
Ich behaupte einige Banken überinterpretieren diese Regelung.
am 06.09.2023 13:54
@Thomas1968 schrieb:Nach mehreren Nachfragen, auch über die Commerzbank, habe ich eine ausführlichere Antwort / Erklärung zu der Thematik von der comdirect erhalten.
"...Die europäische Bankenaufsicht (EBA) sieht in Ihren "Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung" (EBA/GL/2020/06) vor, dass Kreditinstitute für die Vergabe von Wertpapierkrediten eine vertrauliche Selbstauskunft inkl. zugehöriger Nachweise von ihren Kunden einholen müssen.
Die Verpflichtung gilt nicht nur beim Abschluss neuer Verträge. Auch für bestehende Wertpapierkredite ist die Selbstauskunft nachträglich einzuholen. Dieser Vorgabe kommen wir mit der Anforderung der Unterlagen nach. ...
Für die Höhe des Wertpapierkredits sind nicht mehr ausschließlich die Wertpapiere und deren Beleihung Grundlage. Es muss sichergestellt sein, dass auch bei sinkenden Beleihungswerten der Wertpapier zurückgeführt werden kann...."
Mittlerweile habe ich eine Petition an das EU-Parlament gerichtet, ob diese Interpretation / Folgen gewollt sind, oder ob es sich um eine zu strenge Auslegung der Vorschrift / Überinterpretation handelt.
am 08.09.2023 16:37
@Thomas1968 schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Nach mehreren Nachfragen, auch über die Commerzbank, habe ich eine ausführlichere Antwort / Erklärung zu der Thematik von der comdirect erhalten.
"...Die europäische Bankenaufsicht (EBA) sieht in Ihren "Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung" (EBA/GL/2020/06) vor, dass Kreditinstitute für die Vergabe von Wertpapierkrediten eine vertrauliche Selbstauskunft inkl. zugehöriger Nachweise von ihren Kunden einholen müssen.
Die Verpflichtung gilt nicht nur beim Abschluss neuer Verträge. Auch für bestehende Wertpapierkredite ist die Selbstauskunft nachträglich einzuholen. Dieser Vorgabe kommen wir mit der Anforderung der Unterlagen nach. ...
Für die Höhe des Wertpapierkredits sind nicht mehr ausschließlich die Wertpapiere und deren Beleihung Grundlage. Es muss sichergestellt sein, dass auch bei sinkenden Beleihungswerten der Wertpapier zurückgeführt werden kann...."
Mittlerweile habe ich eine Petition an das EU-Parlament gerichtet, ob diese Interpretation / Folgen gewollt sind, oder ob es sich um eine zu strenge Auslegung der Vorschrift / Überinterpretation handelt.
Zusätzlich habe ich mich an die BaFin gewandt mit der freundlichen Bitte diese Auslegung zu prüfen.
08.09.2023 20:33 - bearbeitet 08.09.2023 20:47
08.09.2023 20:33 - bearbeitet 08.09.2023 20:47
@Thomas1968 schrieb:Zusätzlich habe ich mich an die BaFin gewandt mit der freundlichen Bitte diese Auslegung zu prüfen.
Letztendlich steht es der Bank frei eine strengere Auslegung anzuwenden.
Wenn man mal in die EBA/GL/2020/06 reinschaut findet man im Anhang 2 so ziemliche alle Dinge aus einer Selbstauskunft, mit dem Zusatz diese können verwendet werden.
Interessant dürfte aber vor allem sein wie man den Weichmacher in Abschnitt 97 interpretiert:
Im Falle besicherter Darlehen sollten die Sicherheiten allein nicht das Hauptkriterium für die Genehmigung eines Darlehens darstellen und nicht für sich alleine die Genehmigung von Darlehensverträgen rechtfertigen. Sie sollten als nachgelagerte Option des Instituts bei einem Ausfall oder einer wesentlichen Verschlechterung des Risikoprofils betrachtet werden und nicht als primäre Rückzahlungsquelle, außer, der Darlehensvertrag sieht vor, dass die Rückzahlung des Darlehens auf der Grundlage der Veräußerung der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder liquider Sicherheiten erfolgt.
Meiner Meinung kann man das als den Fall eines Wertpapierkredites interpretieren.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Banken die einen Wertpapierkredit anbieten dürfte sein dass die comdirect einen Prozess vor einem deutschen Gericht bzgl. Wertpapierkredit verloren hat, andere Banken aber bisher nicht.
@Thomas1968 Gerne mal berichten was die BaFin antwortet.
Schönes Wochenende
Curtis
am 08.09.2023 21:49
@CurtisNewton schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Zusätzlich habe ich mich an die BaFin gewandt mit der freundlichen Bitte diese Auslegung zu prüfen.
Letztendlich steht es der Bank frei eine strengere Auslegung anzuwenden.
Wenn man mal in die EBA/GL/2020/06 reinschaut findet man im Anhang 2 so ziemliche alle Dinge aus einer Selbstauskunft, mit dem Zusatz diese können verwendet werden.
Interessant dürfte aber vor allem sein wie man den Weichmacher in Abschnitt 97 interpretiert:
Im Falle besicherter Darlehen sollten die Sicherheiten allein nicht das Hauptkriterium für die Genehmigung eines Darlehens darstellen und nicht für sich alleine die Genehmigung von Darlehensverträgen rechtfertigen. Sie sollten als nachgelagerte Option des Instituts bei einem Ausfall oder einer wesentlichen Verschlechterung des Risikoprofils betrachtet werden und nicht als primäre Rückzahlungsquelle, außer, der Darlehensvertrag sieht vor, dass die Rückzahlung des Darlehens auf der Grundlage der Veräußerung der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder liquider Sicherheiten erfolgt.
Meiner Meinung kann man das als den Fall eines Wertpapierkredites interpretieren.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Banken die einen Wertpapierkredit anbieten dürfte sein dass die comdirect einen Prozess vor einem deutschen Gericht bzgl. Wertpapierkredit verloren hat, andere Banken aber bisher nicht.
@Thomas1968 Gerne mal berichten was die BaFin antwortet.
Schönes Wochenende
Curtis
Da gebe ich Dir vollkommen recht - zum einen kann jede Bank frei entscheiden. Der zweite Punkt für mich ist, wie geht man mit Altverträgen um, muß man diese kündigen und wenn, nur mit einer Frist von 4 Wochen für ein Gegenangebot. Und, muß man den Kündigungsgrund erst verheimlichen, und dann nach mehrfacher Nachfrage doch nennen. Da nenne ich ein Kommunikationsdesaster gegenüber den Kunden, besonders den langjährigen Kunden.
am 08.09.2023 21:57
@Thomas1968 schrieb:Da gebe ich Dir vollkommen recht - zum einen kann jede Bank frei entscheiden. Der zweite Punkt für mich ist, wie geht man mit Altverträgen um, muß man diese kündigen und wenn, nur mit einer Frist von 4 Wochen für ein Gegenangebot. Und, muß man den Kündigungsgrund erst verheimlichen, und dann nach mehrfacher Nachfrage doch nennen. Da nenne ich ein Kommunikationsdesaster gegenüber den Kunden, besonders den langjährigen Kunden.
Jetzt oute ich mich als "langjährigen Kunden" mit einem "langjährigen Wertpapierkredit". Von mir wurde bis jetzt keine Selbstauskunft verlangt. Das deutet darauf hin, daß die Bank eine individuelle Prüfung durchführt und nur bei "kritischen Fällen" weitere Dokumente anfordert.
am 08.09.2023 22:10
@dg2210 schrieb:
@Thomas1968 schrieb:Da gebe ich Dir vollkommen recht - zum einen kann jede Bank frei entscheiden. Der zweite Punkt für mich ist, wie geht man mit Altverträgen um, muß man diese kündigen und wenn, nur mit einer Frist von 4 Wochen für ein Gegenangebot. Und, muß man den Kündigungsgrund erst verheimlichen, und dann nach mehrfacher Nachfrage doch nennen. Da nenne ich ein Kommunikationsdesaster gegenüber den Kunden, besonders den langjährigen Kunden.
Jetzt oute ich mich als "langjährigen Kunden" mit einem "langjährigen Wertpapierkredit". Von mir wurde bis jetzt keine Selbstauskunft verlangt. Das deutet darauf hin, daß die Bank eine individuelle Prüfung durchführt und nur bei "kritischen Fällen" weitere Dokumente anfordert.
Jetzt bin ich mal neugierig: Ich bin etwa 10 Jahre Kunde und nutze den Wertpapierkredit ca. 5 Jahre und ich behaupte auch intensiv.
am 08.09.2023 23:52
Hallo dg2210,
ich kann natürlich nicht beurteilen, welche Kriterien die Comdirect bei einer „individuellen“ Prüfung der Kunden anwendet,
aber mir scheint, als würden nach und nach alle Kunden mit Wertpapierkredit zur Selbstauskunft aufgefordert.
Ich oute mich hiermit auch als langjähriger Kunde, der so ziemlich seit Beginn der Comdirect schon Kunde ist. Auch einen Wertpapierkredit habe ich seit Ewigkeiten, den ich zugegebenermaßen nicht allzu oft nutze. In meinem Fall beträgt der eingeräumte Kreditrahmen keine 10% des aktuellen Depotwertes, auch wurde der Kredit all die Jahre niemals voll ausgeschöpft und immer innerhalb kurzer Zeit voll zurückgezahlt. Auch ein Blick auf die Nutzung und regelmäßige Eingänge des Girokontos sprechen für einen solventen Kunden. Da es aber letztendlich in der Entscheidung der Bank liegt, wem sie einen Kreditrahmen einräumt, ist es in ihrem Ermessen von wem sie zusätzliche Sicherheiten bzw. Auskünfte einfordert.
Letztendlich kann ich auch gut auf den Wertpapierkredit
verzichten.
Ich habe seit einiger Zeit das Gefühl, dass die Comdirect in allen rechtlichen Belangen, sei es regulativ oder steuerrechtlich, extrem vorsichtig agiert und jedes Risiko vermeiden will.
In der Vergangenheit musste ich feststellen, dass einzelne ausländische Kapitalmaßnahmen bei der comdirect steuerlich anders beurteilt wurden, als bei anderen Instituten.
Es hat sich dabei um die identische Maßnahme bei gleicher Wertpapiernummer gehandelt, trotzdem hatte die Comdirect hier einen Steuerabzug vorgenommen. Sowohl eine Genossenschaftsbank, als auch eine andere Direktbank hatten den Sachverhalt als nicht steuerpflichtig behandelt. Erst über das Finanzamt konnte letztendlich die Steuer wieder zurückgeholt worden. Als Bank ist es vielleicht nachvollziehbar, im Zweifelsfall eine Steuerpflicht zu sehen, um keinerlei Risiko einzugehen. Ob das für den Kunden immer das Beste ist, lasse ich mal dahingestellt.
Ich war jahrelang überzeugter Kunde, empfand sowohl Angebot als auch Service überzeugend, die Mitarbeiter freundlich und hochqualifiziert. Mittlerweile kommt auch bei mir eine gewisse Ernüchterung und ich beginne ernsthaft, über Alternativen nachzudenken.