23.07.2023 14:34 - bearbeitet 23.07.2023 15:35
@ETG schrieb:Bitte erst mal die Höflichkeitsform SIE.
Das sind die Community Regeln :
Regel Nr. 1
Du oder Sie? Du wirst es sicher gemerkt haben. Wir duzen unsere Mitglieder – und so halten es unsere Mitglieder im Übrigen auch untereinander. Das „Du“ hat sich einfach als optimaler Umgangston für eine lockere Atmosphäre bewährt. Daran wollen wir auch in Zukunft nichts ändern.
@ETG schrieb:
Ich frage mich allerdings was …. mit meinem eigentlichen Problem zu tun hat.
Ich erinnere daran, dass die Beschwerde mit einen per Einschreiben zugestellten Brief an die comdirect ging mit klaren Bedingungen die seitens der Bank nicht ausgeführt werden.
Jedenfalls liegt meine Beschwerden zwischenzeitlich dem Ombudsmann und der Bafin vor.
Wenn das Tagesgeldkonto und das Girokonto unter der gleichen Stammnummer geführt wurden ist bei Auflösung des TG Kontos kein anderes Referenz-/Auszahlungskonto möglich.
Bei unterschiedlichen Stammnummern bzw. alleinigen Tagesgeldkonten sind Referenzkonten vorab online zu hinterlegen.
Das schreibt die Comdirect in den FAQs:
Wie ändere ich das Auszahlungskonto?
Ein Auszahlungskonto wird benötigt, um über Guthaben eines Tagesgeld PLUS-Kontos oder Verrechnungskontos zu verfügen. Sofern Sie innerhalb Ihrer Kontoverbindung ein comdirect Girokonto führen, ist ein Auszahlungskonto nicht erforderlich.
Sie ändern die IBAN Ihres Auszahlungskonto einfach und schnell im Persönlichen Bereich. Die Freigabe ist an dieser Stelle durch eine mobileTAN oder eine photoTAN möglich.
Die Bank hat die Kündigung des Tagesgeldkontos m.E. ordnungsgemäss ausgeführt.
Jeder mag selbst entscheiden, ob er anstatt einfach das Restgeld für 9 Cent SMS-Gebühr auf das Fremdkonto zu überweisen nunmehr die Bafin und den Ombudsmann einschaltet.
am 24.07.2023 11:00
Jeder mag selbst entscheiden, ob er anstatt einfach das Restgeld für 9 Cent SMS-Gebühr auf das Fremdkonto zu überweisen nunmehr die Bafin und den Ombudsmann einschaltet.
Vielleicht sehen wir hier ganz deutlich, wo die Überlastung liegt. Ein Ombudsmann wird so einen Fall sicher nachrangig behandeln (wenn ihm vor Lachen nicht der Kaffee aus der Hand fällt). Wenn Kunden nicht pragmatisch handeln, sondern lieber den Berg mit verbundenen Augen bestreiten wollen, dann los - aber nicht wundern, wenn es länger dauert.
am 24.07.2023 18:44
Wo kann man denn hingehen, wenn man die TAN App auf dem eigenen Gerät nicht nutzen kann und 9 Cent pro TAN zu teuer sind?
Gibt es noch Banken mit kostenlosen TANs außer mit TAN-Apps? Und sind diese Konten günstigster als gelegentlich 9 Cent zu zahlen?
am 24.07.2023 21:12
@__dpk schrieb:Wo kann man denn hingehen, wenn man die TAN App auf dem eigenen Gerät nicht nutzen kann und 9 Cent pro TAN zu teuer sind?
Gibt es noch Banken mit kostenlosen TANs außer mit TAN-Apps? Und sind diese Konten günstigster als gelegentlich 9 Cent zu zahlen?
Wer keine App mag kann bei manchen Banken auch einen TAN-Generator kaufen. Kostet gut 30 Euro. 🙂
Wobei ich nicht verstehe was hier gegen die App sprechen sollte.
Die läuft bei mir schon seit Jahren absolut problemlos auf beiden Handys.
am 27.07.2023 12:44
Wer keine App mag kann bei manchen Banken auch einen TAN-Generator kaufen. Kostet gut 30 Euro. 🙂
Wobei ich nicht verstehe was hier gegen die App sprechen sollte.
Die läuft bei mir schon seit Jahren absolut problemlos auf beiden Handys.
So siehts aus. Das Verfahren ist kompfortabel und sehr sicher. Kommt endlich mal aus eurer ewiggestrigen Welt heraus, denn Neuerungen werden sich so oder so durchsetzen - es ist nix Tolles oder Erhabenes daran, immer gegen den Strom zu schwimmen, weil man Banking wie in der Steinzeit betreiben will. Alternativ Telefonbanking, obwohl das nun wirklich so 2000er Kram ist.
am 27.07.2023 15:53
Jedenfalls wurde das eigentliche Problem des TO ja schon gelöst:
Der Forderung, das Geld auf dem Tagesgeldkonto auf ein externes Konto zu überweisen, wird die comdirect nicht nachkommen, da als Referenzkonto dafür fest das dazugehörige Girokonto vorgesehen ist. Da dürfte auch nichts rechtswidriges dran sein.
Vom Girokonto kann der TO jederzeit Geld entsprechend den Bedingungen der Bank, die ebenfalls nicht rechtswidrig sind, auf ein anderes Konto überweisen. Wenn er nicht die 9 cent für die Limit-Erhöhung und die 9 cent für die Überweisung ausgeben will, ist das sein Problem und er muss warten, bis das Giro aufgelöst wird.
Mit Auflösung des Giros wird dann die comdirect das Restguthaben auf ein vom Kunden gewünschtes Konto überweisen. Vermutlich wird sie das kostenlos machen und den schriftlichen Auftrag dazu auch akzeptieren, also ohne TAN.
Mehr wird man nicht verlangen können und mehr werden auch Bafin und Ombudsmann nicht durchsetzen.
am 29.07.2023 08:23
@Lars123 schrieb:Jedenfalls wurde das eigentliche Problem des TO ja schon gelöst:
…
Mit Auflösung des Giros wird dann die comdirect das Restguthaben auf ein vom Kunden gewünschtes Konto überweisen. Vermutlich wird sie das kostenlos machen und den schriftlichen Auftrag dazu auch akzeptieren, also ohne TAN.
…
Oder die Comdirect macht nichts, solange noch Geld auf dem Girokonto ist, denn offiziell heißt es:
“Ein Produkt oder Ihre Kontoverbindung können wir erst löschen, wenn sich der/die Salden auf 0 befinden. Überweisen Sie daher Guthaben auf ein anderes Konto. Sollte das Konto einen Sollsaldo ausweisen, gleichen Sie diesen aus.“
[https://kunde.comdirect.de/faq/konto-kuendigen]