03.03.2022 19:10 - bearbeitet 03.03.2022 21:59
Guten Abend,
vielleicht kann die Communitiy oder jemand vom Comdirect Team hier mal weiterhelfen.
Kurzer Sachverhalt:
Habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebaykleinanzeigen gekauft. Bezahlung erfolgte über Käuferschutz. Dieser war manipuliert.
Es erfolgten schließlich 3 Zahlungen meinerseits.
1 Zahlung angeblich nicht angekommen.
2 Zahlung nochmalig durchgeführt.
3 Zahlung soll eine Rückerstattung sein.
Ab dann kein Kontakt mehr mit dem Verkäufer. Zahlung ging nach Litauen anstatt Niederlande (EbayKA offiziell). Direkt bei Comdirect angerufen und Fall geschildert. Zahlungen waren noch offen und nicht gebucht. Ja ich solle warten ob sie überhaupt gebucht werden und dann reklamieren.
2 Tage später 3 Buchungen durchgeführt. 403 Euro / 403 Euro / 420 Euro.
1 Zahlung reklamiert mit Schriftverkehr - Geld zurückgebucht.
2 u 3 Zahlung reklamiert als Mehrfachbuchungen eine 2. Auswahl (Betrug) und Sachverhaltsergänzung ist hier bei der OnlineMakse nicht möglich.
VISA Chargeback bzw. Rückzahlung durch Comdirect abgelehnt. Liegt keine Mehrfachbuchung vor. Ich hab daraufhin nachgesteuert und den Betrug geltend gemacht und erklärt, dass ich dies nicht ergänzen konnte und offenbar den Terminus Mehrfachbuchung falsch verstanden habe. Wie dem auch sei, liegt offensichtlich ein Betrug vor den ich auch für diese Zahlungen nachgewiesen habe.
Die Comdirect beharrt nun darauf, dass ich die Zahlungen mittels TAN freigegeben habe und deshalb kein Recht auf Chargeback habe.
Kann hier bitte mal jemand helfen? Das ist doch Schwachsinn, natürlich habe ich die TAN benutzt, aber doch nur aufgrund eines vorliegenden Betrugs. Was doch eindeutig ein Chargeback Fall ermöglicht. Warum wird der Kunde hier so derart im Stich gelassen?
Solche Probleme hatte ich bei anderen Kreditkarten noch nie.
Eingesetzt wurde die VISA Debit Karte. Ist laut VISA aber genauso Chargeback berechtigt...
am 03.03.2022 21:00
Guten Abend,
ich kann nur sagen… willkommen im Club der im Stich gelassen Kunden von Comdirect! Habe ebenfalls am Wochenende einen Betrugsfall mit meiner Visa Debit erlebt und heute die ernüchternde Antwort erhalten:
„Die Autorisierung der reklamierten Transaktionen erfolgte über den EMV-Chip Ihrer Bankkarte. Diese Technologie ist so gesichert, dass ein Kopieren der Karte (Skimming) nicht möglich ist. Das bedeutet, dass die Originalkarte für diese Umsätze verwendet wurde. Sämtliche Zahlungen und Bargeldverfügungen wurden unter Eingabe Ihrer PIN bestätigt. Somit gehen wir davon aus, dass die Zahlungen und Bargeldverfügungen durch Sie selbst veranlasst wurden.“
Ich bin im seit 9 Jahren im Außendienst, international tätig. Dies ist meine erste eigene Erfahrungen mit so einem Betrug. Zwar habe ich bereits von etlichen Kolleginnen & Kollegen von solchen Fällen gehört, aber bisher ist keiner vollständig auf den entstandenen Schaden sitzen geblieben, wie in meinem Fall.
ich bin wirklich schwer enttäuscht von der comdirect.
am 03.03.2022 21:15
Ich finde das unfassbar. Man geht bei mir gar nicht drauf ein, sondern schreibt noch Betrug möge ich bei der Polizei anzeigen. Ernsthaft? Des Weiteren kann ich den zivilrechtlichen Weg gehen. Haha gegen eine litauischen Betrüger. Was soll das bitte? Der Kunde bleibt hier einfach auf den Kosten sitzen. Wozu benutze ich denn eine Visa Karte und keine Überweisung…Habe noch equensworldline (zuständig für die Visa Reklamationen) direkt angeschrieben. Antwort steht hierzu noch aus.
Am Telefon hatten die Mitarbeiter überhaupt kein Interesse mir zu helfen und waren noch derart unfreundlich!
03.03.2022 21:23 - bearbeitet 03.03.2022 21:52
@marksn schrieb:Guten Abend,
vielleicht kann die Communitiy oder jemand vom Comdirect Team hier mal weiterhelfen.
Kurzer Sachverhalt:
Habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebaykleinanzeigen gekauft. Bezahlung erfolgte über Käuferschutz. Dieser war manipuliert.
Es erfolgten schließlich 3 Zahlungen meinerseits.
1 Zahlung angeblich nicht angekommen.
2 Zahlung nochmalig durchgeführt.
3 Zahlung soll eine Rückerstattung sein.
Das ist natürlich unschön, aber so wie du es beschreibst, hast du die drei Zahlungen tatsächlich selbst autorisiert. Daher hast du wenig Möglichkeiten, das Geld zurückzubekommen.
Analog: Du hebst am Geldautomatem Geld ab, wirst aber auf dem Weg nach Hause bestohlen. Hast du einen Anspruch gegen die Bank?
Schau doch 'mal in die VISA-Versicherungsbedingungen, ob da etwas einschlägiges steht.
Du kannst auch deinen Ursprungsbeitrag bearbeiten. Ich würde das Wort "offensichtlich" streichen. Ansonsten drängt sich sofort die Frage auf, warum du bei einem offensichtlichen Betrug mitgemacht hast.
am 03.03.2022 22:05
Wenn ich im Internet eine Zahlung durchführe die einer solchen Täuschung unterliegt, die ich letztendlich erst nachträglich als Betrug entlarve, ist ja klar, dass ich die Zahlung autorisiert habe, abgesehen von gestohlenen Daten zB.
Der Zahlungsverkehr im Internet ist schließlich mittlerweile deutlich komplexer und ‚gefährlicher‘ als Opfer eines Straßenraubes zu werden. Gerade deswegen gibt es ja nunmehr die Chargeback Geschichten, Paypal Käuferschutz und dergleichen.
Die Autorisierung der Zahlung ist doch nur die Schlussfolgerung des vorher nicht zu erkennenden Betrugs.
Ein Internetbetrug ist doch nicht an die Freigabe meiner Zahlung gekoppelt. Daran liegt ja in dem Fall der Täuschungsvorgang.
am 03.03.2022 23:05
@marksn schrieb:Wenn ich im Internet eine Zahlung durchführe die einer solchen Täuschung unterliegt, die ich letztendlich erst nachträglich als Betrug entlarve, ist ja klar, dass ich die Zahlung autorisiert habe,
Eben. Und darum sagt VISA auch, daß sie zu Schäden durch eine nicht-autorisierte Abbuchung zu 100% ersetzt.
In deinem Ursprungsbeitrag sind ein paar Unklarheiten (wurde das ebay-Kleinanzeigen-Käuferschutz-System tatsächlich manipuliert oder
ist das eine Vermutung von dir), aber die stören nicht weiter.
So wie ich es verstehe, hast du einen Kaufvertrag abgeschlossen
und die Ware bezahlt. Damit ist nun der Verkäufer zur Leistung verpflichtet.
Außerdem hat Ebay-Kleinanzeigen ein Problem mit dem Käuferschutz, durch
das du die Ware (ca.) dreimal bezahlt hast. Daraus entsteht wahrscheinlich ein Anspruch
gegenüber Ebay-Kleinanzeigen.
Die Bank (bzw VISA) hat nach deiner Anweisung lediglich die Zahlungen abgewickelt.
Ich verstehe nicht, warum du glaubst, das die Bank für deine Ansprüche gegenüber den Verkäufer
bzw gegen Ebay Kleinanzeigen einstehen soll.
Kannst du vielleicht die Stelle in den AGB/Kartenbedingungen zitieren, auf die du deinen Anspruch gegen die Bank stützt?
04.03.2022 08:28 - bearbeitet 04.03.2022 08:33
@marksn Da bist Du wohl leider auf eine aktuelle Masche reingefallen:
https://www.spiegel.de/netzwelt/web/ebay-kleinanzeigen-und-co-lka-niedersachsen-warnt-vor-betrugsmas...
Man kann gar nicht häufig genug sagen, dass beim Internethandel mit völlig unbekannten Personen Vorsicht geboten ist.
Im Zweifelsfall den Artikel lieber woanders kaufen.
Und wenn das Angebot aber doch so günstig ist, dann erst recht.
04.03.2022 08:50 - bearbeitet 04.03.2022 08:52
Sag ich ja, dass es eine Betrugsmasche ist.
Natürlich muss man im Internet bei Bezahlungen aufpassen. Dafür habe ich ja schließlich die Kreditkarte benutzt und nicht eine EC Karte um dahingehend abgesichert zu sein. Dafür wirbt doch VISA sogar. Sichere Bezahlung im Internet und Chargeback bei Betrug. Das Angebot war Ok und nicht außergewöhnlich auffällig günstig, hatte ich auch bedacht.
am 04.03.2022 09:00
@__dpk schrieb:
Man kann gar nicht häufig genug sagen, dass beim Internethandel mit völlig unbekannten Personen Vorsicht geboten ist.
Im Zweifelsfall den Artikel lieber woanders kaufen.
Dieser Rat ist bei Kleinanzeigenportalen nur schwer umzusetzen. Gerade bei ebay Kleinanzeigen findet sich viel "einzigartiges", das auf anderen Plattformen nicht angeboten wird. Ich bin z.Z. selbst auf ebay Kleinanzeigen unterwegs, weil ich eine Wohnung auflösen muss und der Inhalt derselben zu schade für den Sperrmüll ist (abgesehen von Umweltaspekten).
Falls ich versende, dann nur nach Vorkasse (Überweisung oder paypal) und ich wundere mich, daß Käufer ohne Rückfrage vorab Geld überweisen, (in meinem Fall > 600 EUR) obwohl ich auch den sicheren Versand per Nachnahme angeboten hätte.
am 04.03.2022 19:43
Faktisch hat man mir am telefon sogar mitgeteilt, dass dies eine gängige Betrugsmasche sei. Es geht hier nicht um eine rechtmäßige Zahlung an Dritte. Die Zahlung bezieht sich auf einen Artikel bzw. eine Rückerstattung hierzu die nicht stattfand und das mit einem nachträglich dargelegten Betrug.
Die Comdirect lässt hier die Kunden im Regen stehen und das ist nicht in Ordnung. Ich sehe sonst keinerlei Vorteil ggnü einer Überweisung. Käuferschutz gleich 0 obwohl man mit sicherem Bezahlen im Internet wirbt.
Auszug von Visa:
If you’ve paid with a Visa credit, debit or pre-paid card and your purchase has gone wrong, you may be entitled to ask for a refund. Your first step should always be to contact the seller, but if you're unable to resolve the situation to your satisfaction, your card provider may still be able to help you.
… Zumal ich bereits unmittelbar als ich es bemerkt habe bei der Bank anrief!