03.01.2023 17:32 - bearbeitet 03.01.2023 17:46
Da ich bei mehreren Banken Kapitalerträge habe und insgesamt über den Freibetrag von bisher 801€ bzw. künftig 1000€ kommen werde, stelle ich mir mal wieder die Frage, wie ich die Freistellungsaufträge verteilen soll.
Bisher hatte ich das immer so verteilt, dass der Freistellungsauftrag möglichst überall ausreicht und vielleicht bei einer Bank dann überschritten wird, dort also der Überschuss automatisch versteuert wird.
Dadurch muss ich aber ja jedes Mal in der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen um minimale Steuerbeträge wieder zurückzubekommen, weil der Freibetrag quasi unnötig etwas zu hoch war (weil es ja nicht exakt vorab prognostizierbar war und etwas "Puffer" gab).
Jetzt bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es doch eigentlich cleverer ist, den Betrag so zu verteilen, dass der Freibetrag überall bewusst zu niedrig ist, ich also bei *jeder* Bank in die Steuerabführung gelange. Da ich ja weiß, dass es insgesamt sowieso mehr als 1000€ sein werden.
So bin ich dann sicher, dass in Summe auch der maximale Freibetrag in Anspruch genommen wird und ich nichts verschenke. Damit brauche ich dann auch keine Anlage KAP mehr, weil es ja nichts zurück gibt.
Liege ich da richtig, oder habe ich da einen Denkfehler?
am 03.01.2023 17:49
Ggf. muss noch ein etwaiger befüllter Verlustverrechnungstopf berücksichtigt werden...
Gruß Crazyalex