am 29.11.2024 21:14
Hallo comunity,
ich habe gerade Investmentfonds aus meinem Depot verkauft, als Festpreisgeschäft also kostenfreie Rückgabe an die KVA.
In der „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ die ich vor der Beauftragung einsehen konnte, waren jeweils nur die (seit einigen Jahren) üblichen 2,90 Euro „Abwicklungsentgelt "Clearstream" / "Streifband" [E]“ angezeigt.
Tatsächlich wurde mir in den Abrechnungen nicht - wie seit gut 25 Jahren - in allen meinen Fondsverkaufs-Abrechnungen der „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“, sondern ein „Festpreis pro Stück“ gutgeschrieben.
Es ist kein großer Betrag, ein namhafter Ex-Banker würde es als „peanuts“ bezeichnen, aber es sind in allen Fällen ca. 2 Promille der mir zustehenden Beträge zu wenig zurückgezahlt worden. Der Verlust ist nicht existenzbedrohlich, aber es geht ums Prinzip, nicht jede neu geschaffene heimliche Kostenfalle zu akzeptieren.
Hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und weiß ggf. mehr über die Hintergründe?
Was sind das für Kosten in Höhe der Differenz zwischen „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“ und „Festpreis pro Stück“, die es erst seit frühesten April dieses Jahres gibt (da war meine vorletzte Fondsabrechnung und mir wurde der volle Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgezahlt)? Und wieso muss ich diese Kosten (neuerdings) bezahlen?
Beste Grüße
am 30.11.2024 16:04
Hallo @blupp ,
ich habe mir eben diesen Faden durchgelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist des Rätsels Lösung, dass die 2,90 € Clearstream-Gebühren nicht mehr extra ausgewiesen werden, sondern vom Rücknahmepreis abgezogen werden, sozusagen im Rücknahmepreis "versteckt" sind. - So korrekt verstanden bzw. zusammengefasst?
Grüße
Klever
am 30.11.2024 22:24
Ja😊