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Verfügbare Informationen nach Bankvollmacht

julitschkkka
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo, 

ich habe mir heute die Informationen im Comdirect Magazin zu "Bankvollmacht erteilen und erhalten - Infos, Tipps und Vorlagen" durchgelesen. 

 

Ich möchte nun Jemanden aus meiner Familie bestimmen mit dem ich Formular von Ihnen "Kontovollmacht Basiskonto" austellen. Demnach werden folgenden Punkte aufgeführt:

 

Wenn keine anderen Vereinbarungen bestehen, dürfen Bevollmächtigte:

  • über das Geld auf den Konten des Inhabers verfügen
  • über eingeräumte Kreditrahmen verfügen
  • Devisen kaufen oder verkaufen
  • Wertpapiere kaufen oder verkaufen
  • Kontoauszüge und andere Aufstellungen sowie Post von der Bank beziehen
  • gegenüber Gläubigern Schulden anerkennen (sog. Saldoanerkenntnis)
  • Steuerliche Details des Kontoinhabers einsehen

Nun zu meiner Frage:

die oben genannten Punkte, kann der Bevollmächtiget dieses nur in Anspruch nehmen wenn er aktiv wird? Oder erhält Derjenige  Informationen zu dem o.g. auch wenn er sich passiv verhält? Also vorerst nur als Vollmacht hinterlegt wird aber sonst nichts weiter unternimmt.

Ich hoffe Sie verstehen meine Frage. Für mich ist wichtig, welche Informationen erhält der Bevollmächtigte nach hinterlegung automatisch.?

Vielen Dank im Voraus 

1 ANTWORT

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Irgendwie verstehe ich ehrlich gesabgt den Sinn der Frage nicht!

Klar ist: Wenn die Vollmacht erteilt wurde kann sich der Bevollmächtigte jederzeit und ohne viel Aufwand in Deine Bankverbindung einloggen und alles sehen. Dass er das tun muss um Infos zu erhalten liegt eigentlich auf der Hand. Wenn er sich nicht einloggt sieht er auch nichts.

Aber "Vollmacht" heißt und bedeutet nun einmal "Vollmacht"!

Kannst Du uns den Hintergrund Deiner Frage irgendwie erläutern?

 

Gruß Crazyalex


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