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Unberechtigte Lastschrift auf meinem Verrechnungskonto durch "NESTOR INTERNATIONAL CALL CENTER"

25 ANTWORTEN

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

WTF, codi erlaubt lt. Bedingungen Auszahlungen ausschließlich auf das TAN bestätigte Referenzgirokonto, aber eine LS geht einfach so durch? Dann kann ja Hinz und Kunz von einer random codi IBAN (die Prüfziffer hilft ja offenbar nicht) beliebig abbuchen. Na schönen Dank auch.

__dpk
Mentor ★
1.405 Beiträge

https://kanzlei-hoffmann-kiel.de/directebooks-net-kundigen/

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

SMT_Ines
Social-Media-Team
Social-Media-Team
118 Beiträge

 

@Klever gerne äußere ich mich dazu, da es im Grunde genommen kein spezifisches Thema der comdirect ist und ich daher auch nicht auf unsere EDV-Systeme eingehen muss.

 

@Fix1 Ich versuche mal etwas Licht ins dunkle zu bringen 😀 

 

Tatsächlich ist die Aussage, dass Verrechnungskonten nicht zum Zahlungsverkehr zugelassen sind nicht komplett richtig. Verrechnungskonten sind nur eingeschränkt zugelassen. Sonst gäbe es ja auch keine Möglichkeit eine Transferierung auf das Referenzkonto vorzunehmen. Man möchte damit sicherstellen, dass eine Nutzung des Kontos zweckgemäß erfolgt.

Daher ist es bei einigen Banken auch möglich ein Verrechnungskonto im Nachgang zu einem normalen Girokonto umzuwandeln.

Technisch gesehen ist ein Lastschrifteinzug auch bei einem Verrechnungskonto möglich. In der Praxis sollte es dann aber so sein, dass die eingegangene Lastschrift zeitnah wieder storniert wird.

Und da sind wir wahrscheinlich sogar schon bei dem kritischen Punkt...es kann halt dauern bis die Lastschrift automatisch zurückgegeben wird.

 

Dies betrifft aber nicht nur die comdirect, sondern auch andere Banken.

 

In deinem konkreten Fall würde ich im 1. Schritt mal schauen, ob der Zahlungsempfänger seriös ist. Wenn ja, würde ich dort anfragen und versuchen eine Klärung zu erwirken. Bestenfalls schriftlich (E-Mail, postalisch) , damit man Nachweise sammeln kann. Ein Einwurfeinschreiben mit einem Widerruf ist zusätzlich auch nicht verkehrt.

Wie es danach weitergeht würde ich von dem "Erfolg" und der Informationslage abhängig machen.

 

Es kann auch nicht schaden, wenn du unsere Kollegen vom Kundenservice kontaktierst und dort die Situation schilderst. Die können sich dabei dann auch mal die Lastschrifteinreichung anschauen und prüfen, ob da was schief gelaufen ist.

 

FYI: Fehlerhafte oder unberechtigte Lastschriften können innerhalb von 8 Wochen, unautorisierte Abbuchungen sogar bis zu 13 Monate später zurückgeholt werden.

 

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

 

Liebe Grüße aus Quickborn!

Ines

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Vielen Dank, liebe @SMT_Ines ! Das hat mir geholfen. Ich würde den Laden als wenig seriös einstufen, zumal mir Google nach Eingabe der im Buchungstext angegebene Telefonnummer unter anderem folgenden Link ausgespuckt hat:

 

https://www.tellows.de/num/023039504019

 

Dort sind in letzter Zeit einige Eintragungen zum Thema "Widerrechtliche Lastschriftbuchung in Höhe von 96 EUR" aufgetaucht.

 

Ich habe die Lastschrift bereits vor zwei Tagen zurück gegeben und mittlerweile ist das Geld auch wieder auf meinem Konto angekommen. Nun werde ich das Konto genau im Auge behalten (müssen), um sicherzustellen, dass im nächsten Monat nicht dasselbe wieder passiert. 

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Wie bei tellows in den Kommis erwähnt, würde ich hier auf jeden Fall zusätzlich auch eine Betrugsverdachtsanzeige bei der Polizei tätigen. Denn im Falle der LS vom VK (ohne Giro) und den Berichten ist das ja offensichtlich illegitim erfolgt und kein Versehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand dieses Konto irgendwo für online Käufe angeben würde.

 

Klever
Mentor ★★
1.911 Beiträge

@SMT_Ines  schrieb:

 

Technisch gesehen ist ein Lastschrifteinzug auch bei einem Verrechnungskonto möglich. In der Praxis sollte es dann aber so sein, dass die eingegangene Lastschrift zeitnah wieder storniert wird.

Und da sind wir wahrscheinlich sogar schon bei dem kritischen Punkt...es kann halt dauern bis die Lastschrift automatisch zurückgegeben wird.


Hallo Ines @SMT_Ines ,

 

danke für Deine Ausführungen. 

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann müsste man bei einer unberechtigten Lastschrift vom Verrechnungskonto (für das Tagesgeldkonto gilt das vermutlich genauso) nicht aktiv werden, sondern bräuchte eigentlich nur abzuwarten, bis diese wieder storniert wird. 

Verlust kann einem nicht entstehen, auch wenn man alle Fristen für das Zurückholen von Lastschriften versäumt hat. - Storno erfolgt ja automatisch. 

 

In einem anderen Faden <hier> hatte ein Kunde ( @dieten2000 ) einen Test durchgeführt und von seinem Tagesgeldkonto eine Lastschrift einziehen lassen. 

Ich wüsste ja zu gerne, ob diese Testlastschrift "zeitnah" oder zumindest irgendwann später tatsächlich automatisch storniert wurde.

Leider ist @dieten2000 das letzte Mal vor einem Jahr aktiv gewesen... 

 

Natürlich könnte nun ein Kunde einen weiteren Test durchführen, aber mit solchen Aktionen provoziert man u.U. eine Kündigung. 

Daher meine Frage: 

@SMT_Ines habt Ihr eigentlich mal getestet, ob das mit dem automatischen Storno auch wirklich funktioniert oder ist das nur eine Annahme ("In der Praxis sollte es dann aber so sein, dass...")? 

 

Grüße

Klever

 

Edit: Korrektur beim Praxis-Zitat. 

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Wem sollte codi denn ein Vertragsverhältnis kündigen, wenn vom LS Einzieher lediglich eine (beliebige, v.a. bankenfremde) IBAN bekannt ist? Ich glaube zudem auch nicht so recht an eine automatisierte Rück-LS vom VK, denn warum braucht ein automatisierter Prozess dafür "Bedenkzeit"? Das wäre eher denkbar, wenn Bankmitarbeiter die LS bewerten, was wiederum die Frage aufwirft, nach welchen Kriterien das geschieht. Also darauf würde ich mich definitiv nicht verlassen. Wenn eine LS beim VK prinzipiell nicht vorgesehen ist, wie kann man diese dann überhaupt zurückgeben? Erscheint dann in der Umsatzliste diese entsprechende Option? Habe das ja noch nicht gesehen.

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Klever  schrieb:

@SMT_Ines  schrieb:

 

Technisch gesehen ist ein Lastschrifteinzug auch bei einem Verrechnungskonto möglich. In der Praxis sollte es dann aber so sein, dass die eingegangene Lastschrift zeitnah wieder storniert wird.

Und da sind wir wahrscheinlich sogar schon bei dem kritischen Punkt...es kann halt dauern bis die Lastschrift automatisch zurückgegeben wird.


Hallo Ines @SMT_Ines ,

 

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann müsste man bei einer unberechtigten Lastschrift vom Verrechnungskonto (für das Tagesgeldkonto gilt das vermutlich genauso) nicht aktiv werden, sondern bräuchte eigentlich nur abzuwarten, bis diese wieder storniert wird. 

 


Ich glaube, du interpretierst das falsch. Auch wenn die Bank bestimmte Auto-Korrektur-Mechanismen implementiert hat, so ändert das nicht die Rechtslage und entbindet dich nicht von deinen Pflichten.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

SMT_Ines
Social-Media-Team
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118 Beiträge

Guten Morgen 🌞

 

@dg2210 

ehrlich gesagt verstehe ich nicht was genau du damit meinst. Ich habe eine allgemeine Erklärung getroffen, da ich nicht speziell auf unsere EDV-Systeme eingehen kann.

Natürlich nehmen wir als comdirect unsere Pflichten ernst und halten uns an Gesetze.

 

@Klever 

selbstverständlich gibt es regelmäßige Kontrollen unserer Systeme, worauf ich an dieser Stelle aber nicht weiter eingehen kann.

 

Viele Grüße

Ines

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@SMT_Ines  schrieb:

Guten Morgen 🌞

 

@dg2210 

ehrlich gesagt verstehe ich nicht was genau du damit meinst. Ich habe eine allgemeine Erklärung getroffen, da ich nicht speziell auf unsere EDV-Systeme eingehen kann.

Natürlich nehmen wir als comdirect unsere Pflichten ernst und halten uns an Gesetze.

 


Hallo @SMT_Ines : Meine Antwort bezog sich nicht auf deinen Text, sondern auf die Interpretation durch @Klever ("man [müsse] bei einer unberechtigten Lastschrift vom Verrechnungskonto nicht aktiv werden"). Der Kunde hat (trotz der bankseitigen Auto-Korrektur-Funktion) immer noch die Pflichten nach den AGB (Kontoabschluss kontrollieren etc).

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)