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U.S. Intermediary Institution benötigt für transfer von Aktien aus den USA

13 ANTWORTEN

Guistri
Autor ★★
11 Beiträge

Danke Euch vielmals für die Antworten. Um Eure Expertise und Erfahrung noch einmal zu nutzen: ML hat natürlich die Bezugsquellen über die Jahre des jeweiligen Wertes der Einbuchung und des damit bis heute anfallenden Gewinnes. Wird die 30%ige Gewinnannahme grundsätzlich vollzogen oder wird über die DCT Kommunikation bei Vorhandensein der jeweiligen Daten zu den Gewinnen diese mit übertragen, um diese dann bei einem möglichen Kauf konkret zu berechnen? Damit könnte dann beim Übertrag der Aktien an sich eine 30%ige Pauschalierung überflüssig sein, oder sehe ich das falsch?

Verkauf in USA wäre möglich. Aber eigentlich würde ich gerne die bestehenden Aktien nach Deutschland übertragen, um im Sinne einer buy-hold Strategie deren Dividenden zu nutzen.

Da ich das bis dato noch nicht vollzogen habe, bin ich hier gerne auf vorhandene Expertise angewiesen - daher nochmals Dank!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@Guistri  schrieb:

Wird die 30%ige Gewinnannahme grundsätzlich vollzogen


In diesem Fall ja. Maßgeblich ist hier § 43a EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Abs. 2

Deutsche Banken dürfen die Anschaffungsdaten nur von Banken aus dem EWR (+ Schweiz) entgegennehmen: Satz 5

Bei allem außerhalb ist eine Entgegennahme nicht zulässig: Satz 6

Ohne Anschaffungsdaten erfolgt dann die Pauschalversteuerung: Satz 7

 

Silver_Wolf
Legende
4.626 Beiträge

Wenn du die Aktien sicher behalten willst kannst du sie natürlich übertragen lassen.

Das macht wie man sieht etwas Mühe. Es kann auch durchaus sein daß der US-Broker oder eine Zwischenstelle dafürGebühren berechnet. Vielleicht noch einen Lagerstellenwechsel vorher. Mit Pech ist der ganze Spaß teurer als ein Verkauf.

 

Und dann hast du die Position ohne Anschaffungswert im Depot. Ich persönlich mag das gar nicht.

Wenn du dann doch mal verkaufst zahlst du sofort pauschal Steuern auf 30% Gewinn. Das Geld ist erstmal weg.

Dann kannst du versuchen das bei der Steuererklärung zurück zu bekommen. Also frühestens nach 3+ Monaten.

Wenn die JSB von der Bank aber später kommt wird es vielleicht 1 Jahr.

 

Zur Korrektur der Ersatzbemessung will das FA dann natürlich Nachweise über die Anschaffungskosten sehen.

Wenn da etwas fehlt oder nicht plausibel aussieht hast du den nächsten Ärger.

 

Bei einem Verkauf in USA ist da zunächst steuerfrei.

Das kannst du dann irgend wann in der Steuererklärung nachzahlen.

MichaCC

Hallöchen, ich versuche auch gerade meine Mitarbeiteraktien nach Deutschland zu bekommen und dazu fehlen mir einige Angaben.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Depot Bank in USA ist die Fidelity

 

Trade Date* (required) Settlement Date* (required)
*Confirm Trade Date and Settlement Date with your Receiving Financial Institution to ensure timely share transfer. 

Mit wem kann ich denn das abstimmen? 

 

Receiving Financial Institution (required):  Commerzbank AG, oder?

Receiving Account Number at Receiving Financial Institution (required): Ist das meine Depotnummer bei Comdirect?

Registration Type of Account at Receiving Financial Institution (required): Was ist hier gefragt? personal/business oder checking/saving ???

 

In der Beschreibung oben taucht immer wieder "Commerzbank AG - Clients Account" auf. Ich denke anstelle von "Clients Account" muss dort meine Depotnummer rein, richtig?

 

Sorry für die dummen Fragen aber habs noch nie gemacht.

Danke im Voraus

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