am 21.03.2026 07:46
Hallo zusammen,
ich hoffe einer kann mir das erklären.
Ich verstehe das überhaupt nicht.
Anfang Januar 2026 bekommt man ja die Steuermittleilung von seinem ETF.
In dieser Steuermittleilung steht die Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung.
Diese Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung ist gleichzeitig mein in Anspruch genommener Freibetrag.
Mal ein Beispiel:
Vorabpauschale: 1.000€
Teilfreistellung (30%): -300€
Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung: 700€
In Anspruchgenommener Freistellungsauftrag: 700€
Im März 2026 kommt dann die Jahressteuerbescheinigung 2025.
In dieser Jahressteuerbescheiningung 2025 steht dann:
Höhe der Kapitalerträge: 400€
Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages: 400€
Wieso steht in der Steuermittleilung vom ETF, sowie unter Verwaltung > Steuerübersicht > Steuerliche Daten für das Jahr 2026,
das ich 700€ Freistellungsauftrag in Anspruch genommen habe und in der Jahressteuerbescheinigung (Kopie) 2025 dann 400€?
Wie kommen diese unterschiedlichen Zahlen zu stande?
Das verstehe ich nicht.
Liebe Grüße
am 21.03.2026 10:49
@Ruben1988 schrieb:Hallo zusammen,
ich hoffe einer kann mir das erklären.
Ich verstehe das überhaupt nicht.
Anfang Januar 2026 bekommt man ja die Steuermittleilung von seinem ETF.
In dieser Steuermittleilung steht die Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung.
Diese Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung ist gleichzeitig mein in Anspruch genommener Freibetrag.
Wieso steht in der Steuermittleilung vom ETF, sowie unter Verwaltung > Steuerübersicht > Steuerliche Daten für das Jahr 2026,
das ich 700€ Freistellungsauftrag in Anspruch genommen habe und in der Jahressteuerbescheinigung (Kopie) 2025 dann 400€?
Wie kommen diese unterschiedlichen Zahlen zu stande?
Das verstehe ich nicht.
Vermutlich weil die Erträge in den zwei Jahren unterschiedlich waren. 🙂
am 21.03.2026 15:50
Die Steuermittleilung vom ETF Anfang Januar 2026 ist aber doch auch von 2025. Die Vorabpauschale wird doch nicht im Vorraus berechnet. Im Januar 2026 wird die Vorabpauschale für 2025 berechnet. Von daher sind die Erträge gleich.
am 21.03.2026 15:51
Die Steuer wird im Januar/Februar des Folgejahres für das vergangene Jahr fällig.
am 21.03.2026 16:01
@Ruben1988 schrieb:Die Steuer wird im Januar/Februar des Folgejahres für das vergangene Jahr fällig.
Wenn Du die sogenannte Vorabpauschale meinst, ja dann richtig. Allerdings belastet die Steuer darauf für das letzte Jahr den Freibetrag für das aktuelle Jahr.
Gruss ae
am 21.03.2026 16:02
Die VAP fliesst im Januar zu und wird da versteuert.
Was im Vorjahr war spielt da doch keine Rolle.
am 21.03.2026 16:18
Ja ich habe es jetzt verstanden.
Der verbrauchte Freibetrag aus der Steuermittleilung, welche wir Anfang Januar 2026 bekommen haben, wird erst in der Steuerbescheinigung, welche wir 2027 bekommen auftauchen.
Die Berechnung der Vorabpauschale ist zwar von 2025, aber die "Zuflüsse" finden erst 2026 statt. Und alles was 2026 passiert ist, steht erst in der Steuerbescheinigung von 2027.
am 21.03.2026 16:27
Schön, dann ein gutes WE. 🙂