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Steuerberechnung? so korrekt?

32 ANTWORTEN

AlexP82
Experte ★
207 Beiträge

alles über die CoDi

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Dann hat die Bank da Mist gebaut.

Der Abrechnung widersprechen mit 2 Wochen Frist zur Korrektur.

Gleich mit der BaFin drohen, eine andere Sprache versteht man hier nicht mehr.

AlexP82
Experte ★
207 Beiträge

Alles klar.

Oh je 😅, hatte sowas schon befürchtet 😣. Wollte nur nicht wieder gleich ein neues Fass aufmachen, nachdem hier schon so einiges schiefgegangen ist(2500€ Steuern für 18€ Dividende. immer noch fehlende JStB2021, etc).

Dann kann ich mich ja auf ein ähnliches Spielchen bezüglich der JStB2022 im nächsten Jahr einstellen. Die JStB2021 habe ich im übrigen immer noch nicht und ich denke das wird dieses Jahr wohl auch nix mehr. 

 

Ich glaube die Bank hat ihre IT gar nicht mehr im Griff. 

 

Und danke für deine Hilfe.

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Ich denke die versuchte Integration mit der Commerzbank hat da richtig Schaden angerichtet.

Da hat man gemachte Veränderungen wohl nicht mehr vollständig rückgängig machen können.

Und dann hat man versucht die neuen Gesetze und Vorschriften selbst rein zu frickeln.

 

Ich vermute sehr stark daß nun Kunden betroffen sind die bestimmte Produkte nutzen wie Termingeschäfte, bestimmte Fonds, Zertifikate und eben wertlose Ausbuchungen haben.

 

Wenn dann die Steuerberechnung nicht funktioniert dann kann man natürlich auch keine Steuerbescheinigungen ausstellen.

Vermutlich müssen jetzt Mitarbeiter alle Geschäfte bei diesen Kunden manuell nachbearbeiten.

Da ist es kein Wunder daß das ewig dauert.

GetBetter
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8.098 Beiträge

@AlexP82 

Hast Du kürzlich den Freistellungsauftrag geändert?

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Einen bereits in Anspruch genommenen Freistellungsauftrag kann man nicht reduzieren.

 

AlexP82
Experte ★
207 Beiträge

Nein

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Meinst du mich?

 

Einen bestehenden Freistellungsauftrag können Sie jederzeit ändern oder löschen, indem Sie einen neuen Auftrag erteilen. Dabei gilt in aller Regel: Ändern Sie den Freistellungsauftrag, muss der neue Freistellungsauftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrages lauten. Löschen Sie einen bereits erteilten Freistellungsauftrag, aber haben Sie bereits Zinserträge im aktuellen Kalenderjahr erzielt, wird der Freistellungsauftrag bis zur Höhe in Anspruch genommenen Betrages reduziert und bis zum Jahresende befristet. Zum Jahresende löscht die Bank Ihren Freistellungsauftrag dann endgültig.

AlexP82
Experte ★
207 Beiträge

Nein auf die Frage von GetBetter, dachte ist wem man antwortet

Silver_Wolf
Legende
5.297 Beiträge

Ah, hatte ich übersehen.

Hast du der Abrechnung schon widersprochen?

Die Pfuscher haben ja offenbar den Anschaffungswert als Gewinn versteuert anstatt als Verlust.

 

Mich würde ja interessieren ob bei der Commerzbank auch so ein Chaos herrscht oder ob sie nur die CoDi kaputt gemacht haben. Kann ich zum Glück nicht prüfen da ich mein Depot bei der CB schon lange aufgelöst habe.  🙂