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Steuer auf Gewinne aus Kryptoverkäufen

15 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.229 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Gut möglich, würde dann aber heißen dass eine Schuldverschreibung steuerlich besser gestellt wäre als ein Eigentum (in treuhänderischer Verwahrung?), auch wenn der Token nicht in meinem Besitz ist. Alles irgendwie schräg.

 

 


Es gibt halt im Steuerrecht diverse Dinge die nicht unbedingt logisch erklärbar sind.

Gerade bei relativ neuen Produkten wie ETCs. Manches ist politisch gewollt, manches wirkt wie Unfähigkeit.

Keine MwSt bei Anlage-Gold, aber bei anderen Edelmetallen?

Manche gedeckte ETC steuerfrei nach einem Jahr, andere nicht.

 

Steuern und Verlustbeschränkung bei CFDs und anderen Termingeschäften?

Unterschiedliche Behandlung von Spot- und Margin-Trading?

Da wird es in den nächsten Jahren sicher noch diverse Justierungen geben.

 

Und was da Läden wie TR und vor allem auch eToro so treiben dürfte auch hinterfragt werden.

Das dürfte alles zumindest mit deutschem Recht schwer vereinbar sein.

Krügerrand
Experte ★★
295 Beiträge

Cryptos bei TR handelst du nicht als Schuldverschreibungen oder mit TR als Gegenpartei. Du kaufst direkt Coins. Die Wallets, denen die Coins zugeschrieben werden, gehören der BitGo Deutschland GmbH. Ein Übertrag des Schlüssels auf ein anderes Wallet ist nicht möglich.

 

IMHO

Coins liegen übrigens nie in einer Wallet, sondern immer nur der Schlüssel, der für ein Übertrag des Eigentums an den Coins erforderlich ist

Ich kann nicht ganz verstehen, warum im aktuellen Sprachgebrauch trotzdem immer von einer "physischen Lieferung" oder einer "Verwahrung der Coins" gesprochen wird. Man muss den Menschen wohl etwas bekanntes zum "Festhalten" liefern ^^

paej
Mentor ★★
1.916 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Cryptos bei TR handelst du nicht als Schuldverschreibungen oder mit TR als Gegenpartei. Du kaufst direkt Coins. Die Wallets, denen die Coins zugeschrieben werden, gehören der BitGo Deutschland GmbH. Ein Übertrag des Schlüssels auf ein anderes Wallet ist nicht möglich.

 

IMHO

Coins liegen übrigens nie in einer Wallet, sondern immer nur der Schlüssel, der für ein Übertrag des Eigentums an den Coins erforderlich ist

Ich kann nicht ganz verstehen, warum im aktuellen Sprachgebrauch trotzdem immer von einer "physischen Lieferung" oder einer "Verwahrung der Coins" gesprochen wird. Man muss den Menschen wohl etwas bekanntes zum "Festhalten" liefern ^^


Und was bedeutet das jetzt im Hinblick auf die Einschätzung von TR ?

Bekommt der Kunde überhaupt ein „Crypto-Asset“ ?

 

(Crypto-Assets sind als „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des § 23 EStG zu behandeln.)

Krügerrand
Experte ★★
295 Beiträge

Ich denke, du bekommst genauso die Crypto Assets, wie du auch USD bekommst, die du bei einer Bank auf einem Fremdwährungskonto ohne Zahlungsverkehrsfunktion hast.

 

Was spricht denn dagegen, auf die Einschätzung von TR zu bauen? Die werden sich ihre Einschätzung sicher nicht in einem Internetforum geholt haben. Wenn ich genug vertrauen habe Kunde zu werden, sollte ich auch darauf vertrauen können. 

paej
Mentor ★★
1.916 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Ich denke, du bekommst genauso die Crypto Assets, wie du auch USD bekommst, die du bei einer Bank auf einem Fremdwährungskonto ohne Zahlungsverkehrsfunktion hast.

 


Dieser Vergleich widerspricht im Kern aber deiner obigen Ausführung.

(Dass die Cryptos der BitGo gehören) 

 


@Krügerrand  schrieb:

 

Was spricht denn dagegen, auf die Einschätzung von TR zu bauen? Die werden sich ihre Einschätzung sicher nicht in einem Internetforum geholt haben. Wenn ich genug vertrauen habe Kunde zu werden, sollte ich auch darauf vertrauen können. 


Mir geht es lediglich um eine Analyse und ein Verständnis der Ist-Situation.

Reines Interesse.

 

Ich bin weder Kunde bei TR noch habe ich Cryptos.

 

Krügerrand
Experte ★★
295 Beiträge

Die Wallets sind im Besitz der BitGo, so wie sich die Fiat-Konten im Besitz der jeweiligen (Partner-)Bank sind. 

Das Eigentum hat in beiden Fällen der Kontoinhaber.

 

Wobei Eigentum ja eher auf der Forderung oder der Verbindlichkeit hinter dem Konto begründet ist... Ein Konto ist ja keine Sache, sondern ein Vertragsverhältnis. Ich kann mein Konto ja nicht an einen Dritten verkaufen. Da müssen wir wohl eher auf die Volljuristen hören.

 

"Gehören" habe ich eventuell hier falsch benutzt.

 

Aber ich glaube wir driften in eine Region ab, in der ich kein Experte bin. Man darf meinen Beitrag gerne als Meinung (IMHO) verstehen: bei TR handelst du Coins und ich finde deren Einschätzung zur steuerlichen Behandlung schlüssig.