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Statt Erbschein: Nachlassverfügung mit Haftungserklärung?

LuziEva
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

mein Bruder und ich erben leider zurzeit ein comdirect-Konto unseres verstorbenen Vaters. Er hat keine Vollmacht hinterlassen, auch kein Testament. Also: Erbschein beantragen… - aber halt: Akzeptiert comdirect auch eine „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“? Eine Konkurrenzbank, bei der unser Vater ebenfalls Kunde war, offenbar schon… comdirect wäre die einzige Instanz für uns, die den Erbschein bräuchte; kann jemand aus Erfahrung sprechen, dass o.g. Dokument ausreicht? Würde uns und der Bank ja auch eine Menge Zeit und Arbeit ersparen…

 

3 ANTWORTEN

Klever
Experte ★★★
655 Beiträge

Hallo @LuziEva ,

 

hier steht, dass dafür ein Testament Voraussetzung sei. 

- Klingt nicht so, als ob „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“ in eurem Fall funktionieren würde. 

 

Grüße 

Klever

LuziEva
Autor
2 Beiträge

Danke für die Antwort, diese Webseite kannte ich auch schon. Die andere Bank scheint das Formular aber ohne Testament zu akzeptieren.

Vielleicht meldet sich hier ja noch jemand, der etwas dazu weiß.

DrTool
Experte ★
158 Beiträge

Hallo,

erst einmal Beileid.

Bei mir ist das Thema vor einem Jahr gewesen. Daher kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen: 3 Banken, 3 unterschiedliche Geschäftspraktiken. Manchen reicht das Testament (im Falle meiner Eltern notarieller Erbvertrag) inkl. Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts , manche (unter anderen war da die Mutter der Codi dabei) wollen unbedingt den Erbschein.

 

Die  „Nachlassverfügung mit Haftungserklärung“ funktioniert (nach diversen Quellen im Netz) nur bei überschaubaren Beträgen bis ~5000€.

 

Du wirst also um eine direkte Information der Codi nicht herumkommen.  

bye