Rücküberweisung
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am 15.09.2023 12:17
Bei einem Privatverkauf hat sich der Zahlende vertippt. Ich möchte ihm daher den gesamten Betrag zurücküberweisen. Nun habe ich aber folgendes Problem: Ich sehe weder den Button "zurückbuchen" noch seine IBAN (letztere ist nicht für mich ersichtlich aus Datenschutzgründen). Wer kann mir helfen? Eine kostenpflichtige telefonische Beauftragung möchte ich vermeiden.
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15.09.2023 12:56 - bearbeitet 15.09.2023 13:15
@Bärchen34 schrieb:Bei einem Privatverkauf hat sich der Zahlende vertippt. Ich möchte ihm daher den gesamten Betrag zurücküberweisen. Nun habe ich aber folgendes Problem: Ich sehe weder den Button "zurückbuchen" noch seine IBAN (letztere ist nicht für mich ersichtlich aus Datenschutzgründen). Wer kann mir helfen? Eine kostenpflichtige telefonische Beauftragung möchte ich vermeiden.
Bitte tue nichts Unüberlegtes. Warte einfach ab, bis dir die Bank eine Mitteilung darüber schickt, daß der Betrag zurückgerufen wurde.
Du solltest die Ware erst übergeben, wenn du nachweisbar vom Käufer das Geld bekommen hast; deine Schilderung hört sich so an, als ob du in einen Betrugsfall verwickelt bist bzw werden sollst.
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am 15.09.2023 12:56
@Bärchen34 schrieb:Bei einem Privatverkauf hat sich der Zahlende vertippt.
Ich möchte ihm daher den gesamten Betrag zurücküberweisen.
So ganz verstehe ich die Komplettrückzahlung nicht;
in jedem Fall muss dir der Zahler seine IBAN übermitteln und du überweist den Betrag.
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am 15.09.2023 12:59
Zufällig hatte ich das Thema "zurücküberweisen" auch kürzlich, und eine Bekannte äußerte sich sehr erstaunt, dass sie mir dazu ihre IBAN mitteilen musste, sie meinte "das musst du doch auf dem Kontoauszug sehen, und bei meiner Bank ist auch ein Button, mit dem ich zurücküberweisen kann".
Ist also anscheinend je nach Institut tatsächlich unterschiedlich.
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am 15.09.2023 13:21
@NordlichtSH schrieb:und bei meiner Bank ist auch ein Button, mit dem ich zurücküberweisen kann".
Welche Bank soll das sein?
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am 15.09.2023 13:24
Hier muss unterschieden werden:
a) Du hast etwas verkauft und der Käufer hat zu viel überwiesen. Frage nach der IBAN und überweise zurück.
b) Du hast von einem Fremden versehentlich eine Zahlung erhalten, du hast sonst keinerlei Beziehung zum Überweisenden. Es ist am Überweisenden, das Geld zurück zu fordern. Hierzu wird dich die Bank kontaktieren und um Zustimmung fragen. Bis dahin einfach nichts machen.
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am 15.09.2023 13:34
@Thorsten_ schrieb:Hier muss unterschieden werden:
a) Du hast etwas verkauft und der Käufer hat zu viel überwiesen. Frage nach der IBAN und überweise zurück.
@Thorsten_: das ist ein sehr gefährlicher Rat. Wenn schon, dann müsste das lauten:
a) Du hast etwas verkauft und der Käufer hat zu viel überwiesen. Frage nach der IBAN und überweise zurück NACHDEM du zweifelsfrei festgestellt hast, daß die Überweisung vom Käufer stammt.
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am 15.09.2023 13:43
@dg2210 schrieb:
@NordlichtSH schrieb:und bei meiner Bank ist auch ein Button, mit dem ich zurücküberweisen kann".
Welche Bank soll das sein?
Sparkasse Köln-Bonn
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15.09.2023 13:43 - bearbeitet 15.09.2023 13:50
@dg2210 schrieb:@Thorsten_: das ist ein sehr gefährlicher Rat. Wenn schon, dann müsste das lauten:
a) Du hast etwas verkauft und der Käufer hat zu viel überwiesen. Frage nach der IBAN und überweise zurück NACHDEM du zweifelsfrei festgestellt hast, daß die Überweisung vom Käufer stammt.
Danke für die Klarstellung.
War so gemeint: ich verkaufe für 50 € etwas an Hans Maier und erhalte eine Überweisung über 100 € von Hans Maier. Ich erfrage Hans Maiers IBAN (bei Hans Maier) und überweise die Differenz zurück.
Wo die Alarmglocken schrillen sollten: Ich verkaufe für 50 € etwas an Hans Maier, erhalte 1000 € von Berta Müller und soll die Differenz an wen auch immer zurück überweisen. (Wobei die klassische Betrugsmasche nochmal anders läuft, hier müsste der Betrüger ja in "Vorkasse" gehen.)
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am 15.09.2023 13:58
@Thorsten_ schrieb:
War so gemeint: ich verkaufe für 50 € etwas an Hans Maier und erhalte eine Überweisung über 100 € von Hans Maier. Ich erfrage Hans Maiers IBAN (bei Hans Maier) und überweise die Differenz zurück.
Dasselbe Problem, nur unterschiedlich formuliert.
Korrekt wäre:
War so gemeint: ich verkaufe für 50 € etwas an den durch mich identifizierten Hans Maier und erhalte eine verifizierte Überweisung über 100 € von Hans Maier. Ich erfrage Hans Maiers IBAN (bei Hans Maier) und überweise die Differenz zurück.
Wir Lateiner wissen: Nomen est Omen, also: Namen sind Schall und Rauch. Weder eine e-mail-Adresse noch irgendein Profil auf einer Marktplatz-Webseite lassen irgendwelche Rückschlüsse auf die Person zu, welche die e-mail Adresse bzw das Profil angelegt hat.
(Ausnahme: Die comdirect-Community, hier ist es wahrscheinlich, daß entweder mein Vorname oder Nachname mit "d" oder "g" beginnt.)
