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"Nur nachrichtlich" in Jahressteuerbescheinigung - was ist das?

HankMoody37
Autor
3 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und bin über folgendes Problem gestolpert: in meiner Comdirect-Jahressteuerbescheinigung für 2020 wird die "Höhe der Kapitalerträge" (Zeile 7 KAP) mit rund 3100€ angegeben.

 

Auf der zweiten Seite jedoch, ganz unten, steht unter "nur nachrichtlich": Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG: 4120€

 

Meine Frage ist nun, wo ich diesen Betrag in der Steuererklärung angebe - auf der Jahressteuerbescheinigung ist ja keine entsprechende Zeile der Anlage KAP genannt. Mir ist ehrlich gesagt gar nicht klar, was damit gemeint ist - sind das Beträge, die von der Bank noch nicht versteuert wurden? Und sind da die o.g. 3100€ schon beinhaltet oder noch nicht? 

 

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. 

 

VG

3 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo @HankMoody37 

 

Ob es Sinn macht, die Kapitalerträge bei der Steuererklärung anzugeben, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

 

Du hast 3.100 Euro Kapitalerträge - nur bei der comdirect. Hast Du auch bei anderen Banken oder Versicherungen etc. "Kapitalerträge"? Ist Dein Freistellungsauftrag letztes Jahr "übervoll" gewesen? (Oder hast Du ggf. bei einer anderen Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, diesen aber dort nicht voll bekommen?)

 

Wie hoch war Dein Verlustvortrag (Aktien) bei der comdirect? Hast Du auch einen Verlustvortrag beim Finanzamt stehen? Ist der Verlustvortrag bei der comdirect jetzt ausgeglichen oder besteht noch ein Rest-Verlustvortrag bei der comdirect (Stand 31.12.2020)?

 

Deine Frage kann man so einfach nicht beantworten, da müssen schon noch mehr Informationen her ... aber hier, im öffentlichen Forum ...?

 

Gruß

kroko

 

 

 

 

dg2210
Legende
6.968 Beiträge

@HankMoody37  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und bin über folgendes Problem gestolpert: in meiner Comdirect-Jahressteuerbescheinigung für 2020 wird die "Höhe der Kapitalerträge" (Zeile 7 KAP) mit rund 3100€ angegeben.

 

Auf der zweiten Seite jedoch, ganz unten, steht unter "nur nachrichtlich": Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG: 4120€

 

Meine Frage ist nun, wo ich diesen Betrag in der Steuererklärung angebe - auf der Jahressteuerbescheinigung ist ja keine entsprechende Zeile der Anlage KAP genannt. Mir ist ehrlich gesagt gar nicht klar, was damit gemeint ist - sind das Beträge, die von der Bank noch nicht versteuert wurden? Und sind da die o.g. 3100€ schon beinhaltet oder noch nicht? 

 


Das ist in der Tat eine Besonderheit des deutsche Steuerrechts. Die Bank verrechnet automatisch die Gewinne aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG mit den sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG und schreibt nur das Ergebnis in die Jahressteuerbescheinigung.

 

Damit du weißt, wie das Ergebnis zustande kommt, erläutert es dir die Bank "nur nachrichtlich". Diesen Betrag kannst und musst du nirgends in der KAP eintragen.

 

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 6 EStG:

 

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

HankMoody37

Vielen Dank - das ist also vereinfacht gesagt die Summe meiner Gewinne vor Abzug der Verluste. Also eigentlich das, was auch in der entsprechenden Zeile steht. Danke für die Erklärung! 

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